Hatten wir diese Übersicht der Anbieter bereits?
Danke👍 also solch ein Kollege?
https://www.amazon.de/Stromzähler-Hutschiene-3-Phasen-Anzeige-Stromverbrauchs-Zertifikat/dp/B07T83BMVW/ref=mp_s_a_1_3?keywords=3+Phasen+Stromzähler+Hutschiene+Geeicht&qid=1660574880&sr=8-3
Ja, hab davon inzwischen mehrere verbaut - wenn auch nicht von diesem Hersteller.
ich darf ja von meinem Vermieter aus nur eine Campingsteckdose verlegen lassen. Gibt es da irgendwelche mobilen Wallboxen die man dahinter dran hängen kann, damit man die THG Quote beantragen könnte für die Wallbox… .
Mein Vermieter (städtische Wohnbau) ist leider zu nichts anderem als die Campingsteckdose zu bewegen…
Also zumindest als Eigentümer einer Wallbox die von der KfW mit Förderprogramm 440 gefördert wurde wäre ich vorsichtig mit der THG Quote.
Laut Förderrichtlinien darf die Wallbox NICHT öffentlich zugänglich sein. Für den Erhalt der THG Quote wird aber genau das gefordert.
Ich wollte in der Vergangenheit auch schon unsere Wallbox bei &Charge für Jedermann zum Laden anbieten. Hab das aber dann aus diesem Grund gelassen.
Du kannst z.B. den go-e Charger (vom Board Sponsor) installieren und via Campingsteckdose (CEE Blau) anstecken. Der go-e Charger hat auch einen eigenen internen Zähler.
Der kann auch 1-Phasiges laden!
Gruß
BUG
dieses gilt aber nur für ein Jahr nach der Förderung. Das KfW440-Programm begann Ende 2020, so dass für viele schon die Zeit rum ist (für mich z.B )
Was ich nicht verstehe: Ist das dann nicht schlicht eine Doppelförderung?
Wenn ich mein E-Auto lade, verfahre ich den an meiner Wallbox geladenen Strom ja logischerweise (klimaneutral) und kassiere dafür dann die THG-Quote. Mit welcher Logik kann ich das dann für die Wallbox und das Laden nochmal beantragen?
Was stört dich an dieser Doppelförderung?
Bei der EMobilität sind ja x-Fach Förderungen mittlerweile die Regel. Leider.
Wo schrieb ich, dass mich das stört? Wenn das so tatsächlich funktioniert, könnte ich als Wallbox-Besitzer und (hoffentlich) bald Tesla-Besitzer ja profitieren.
Ich finde es nur eben einfach unlogisch. BAFA-Förderung + THG-Quote finde ich hingegen gar nicht so unlogisch. Das eine ist doch praktisch für die Anschaffung des BEV und das andere für seinen Betrieb.
Und das dritte dann für seinen Verbrauch
Spaß Beiseite. Mega News wenn das jetzt so klappt da ich auch davon profitieren würde. Nach der Gasumlagen-News heute (das wird auch heißer gekocht als gegessen) jetzt ne schöne ENTlastung.
So kann man das natürlich auch verstehen. Ich hätte den Verbrauch unter Betrieb subsumiert.
Erste Antwort beteits erhalten. Habe jetzt noch nachgefragt, wie die geladene Menge nachgewiesen werden kann/muss.
Und dann 10 Cents pro geladene kWh?
Schon verrückt. Ob das gut geht? Ich bin gespannt.
Elektrovorteil bietet 18 Cent! (180 Euro für 1 Mwh)
Bei Golem gibt es inzwischen auch einen (etwas kritischen) Artikel dazu.
Gruß
BUG
Würde es nicht Sinn machen für die THG Quote für Wallboxen einen eigenen Threads zu erstellen?
Ist halt die Frage wie genau (bzw. ob überhaupt) das geprüft wird.
Wenn überhaupt, dann wohl nur stichprobenhaft. Aber klar, es gibt halt klare Vorgaben unter denen man die Förderung erhalten hat. Der Staat hat sich an seine Abmachung gehalten, ich halte mich auch dran. Was Andere machen, ist ja ihre Sache.
Ein nicht unwesentlicher Punkt ist auch das „anmelden“ als öffentliche Ladesäule.
Wichtig dabei ist, dass der Ladepunkt im öffentlichen Verzeichnis über die Ladeinfrastruktur angemeldet werden muss. Dabei wird zwischen Schnell- und Normalladepunkten unterschieden. Das Verzeichnis wird von der Bundesnetzagentur betrieben und stellt einige Anforderungen an Ladestationen, zum Beispiel hinsichtlich der Ausrüstung und Sicherheit.
Ob Wallboxen Zuhause diesen Anforderungen entsprechen, bezweifle ich. Hatte darüber auch einen Online Vortrag gehört.
Daher bin ich gespannt, ob das mit der THG Quote für Wallboxen dauerhaft klappt.
Aber möglicherweise kann es dem Wallboxeigentümer egal sein, wenn ihm jemand Geld dafür bezahlt, obwohl möglicherweise gar kein Anspruch besteht. Muss man halt in den AGBs genau nachlesen.