Tesla wegen "Autopilot"-Werbung verklagt

Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht München Klage gegen Tesla eingereicht, unter anderem heißt es:

Die Wettbewerbszentrale kritisierte unter anderem die Aussage, die „Autopilot“-Funktion ermögliche „automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen“, mit der Tesla auch auf seiner Internetseite warb. Allerdings hieß es dort ergänzend: „Die gegenwärtigen Autopilot-Funktionen verlangen aktive Überwachung durch den Fahrer - ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.“

Mich wundert, dass es so lange gedauert hat…

:unamused:

automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen

Macht er doch vollkommen alleine!

Das Geld wird hier im Lande anscheinend für nichts anderes gebraucht, als für sowas…

vielleicht sollte der Behörde mal einer den Unterschied zwischen Autopilot und autonomem Fahren erklären.
Aber gut, wenn es die eigene Industrie nicht hinkriegt verklagt man halt den Konkurrenten.

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Alle anderen nennen es halt fahrassistenzsysteme und spielen erst gar nicht mit dem Begriff Autopilot und was er so suggeriert beim Durchschnittsbürger. Bmw könnte seine Assistenzen auch Autopilot nennen. Aber ich fände es auch besser wenn es niemand macht statt jeder…

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Das ist keine Behörde, das ist ein eingetragener Verein für den Verbraucherschutz mit Vergandsklagebefugnis. Hat nichts mit der Industrie oder der Regierung zu tun. Die nutzen die gleichen rechtlichen Regelungen wie die DUH (die hat auch das Verbandsklagerecht)

Ich war’s nicht!!! Ich schwöre!!!

Auf das Ergebnis bin ich gespannt, denn die Werbeaussagen finde ich selbst im Vergleich zu den tatsächlichen Fähigkeiten auch übertrieben. Tesla darf ruhig etwas näher an der Wahrheit bleiben und auf die Zukunft bezogene Aussagen müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein und sollten nur das versprechen, was sicher realisiert werden kann.

Aber der pöhse Autopilot!

Na ja - bei unserer ZOE steht im Instrument-Cluster bei der im Tempomaten gewählten Geschwindigkeit „Tempopilot“. Dieser „Pilot“ hält stur die Geschwindigkeit, auch wenn Fahrzeuge vor uns abbremsen. Was nun? Renault verklagen? Irgendwie kann man‘s ja auch übertreiben…

Mich wundert dass die Wettbewerbszentrale die Bedeutung des Begriffes „Autopilot“ nicht kennt.

Selbst bei de.wikipedia.org/wiki/Autopilot ist´s nachzulesen:

Autopiloten in Kraftfahrzeugen werden in der Regel Fahrerassistenzsysteme genannt. Ein Autopilot greift per Definition in die Steuerung des Fahrzeuges ein. Einzelne Autopilotfunktionen sind zum Beispiel:

Spurhalteassistent: Hält das Fahrzeug in der markierten Spur.
Spurwechselassistent: Wechselt auf Befehl des Fahrers die Spur. (Achtet dabei aber i. d. R nicht auf den Verkehr).
Kollisionsvermeidungsassistent: Warnt vor drohenden Auffahrkollisionen und bremst in Verbindung mit dem Notbremsassistenten selbständig.
Seitenkollisionsvermeidungsassistent: Weicht seitlich aus, falls ein anderes Fahrzeug seitlich zu nahe kommt.
Bremsassistent: Erkennt anhand der Geschwindigkeit, mit der das Bremspedal getreten wird, eine Notbremssituation und bremst dann schneller und stärker, als der Mensch es tut.
Tempomat: Regelt die Fahrzeuggeschwindigkeit.
Seitenwind-Assistent: Stabilisiert die Spur bei böigem Seitenwind.
Parkassistent: Erkennt Parklücken und parkt längs oder quer ein.

Der Automatisierungsgrad eines Autopiloten wird durch Autonomiestufen von Level 0 bis Level 5 beschrieben (siehe Autonomes Fahren).

Da kann der Drive Pilot von Daimler schon mehr, ist aber auch keine L5-System, sondern nur ein L2-System. Bei BMW sprechen sie glaube ich vom Personal Co-Pilot oder so.

Irgendwie scheinen alle Assistenten zu pilotieren, wieso jetzt alle bei Autopilot so steil gehen und die anderen Piloten kein Problem sind, ist mir ein Rätsel!

Gruß Mathie

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Es geht vermutlich nicht um den Begriff „Autopilot“, sondern um die mit der Darstellung erweckten Erwartungen.

„Sie müssen das Fahrzeug nur noch überwachen“ - da erwartet niemand, dass er alle paar Sekunden am Lenkrad drehen muss.

„Ihr Fahrzeug kommt auf dem Parkplatz zu Ihnen - unglaublich, aber wahr!“ - gibt keinen Anlass zum Zweifel, dass man das beim morgen gelieferten Fahrzeug sofort benutzen kann.

„Fährt selbständig auf Autobahnen von Auffahrt bis Abfahrt, wechselt automatisch die Spur und an Autobahnkreuzen die Autobahn“ (sinngemäß) - lässt einen nicht vermuten, dass man jeden Spurwechsel durch Blinken bestätigen muss, die Lenkbewegungen an Auf- und Abfahrten einen auch in Richtung Leitplanke schicken können und Kurven aufgrund der Beschränkung der Querbeschleunigung eben nicht automatisch durchfahren werden, sondern man im Graben landen würde.

Diese Einwände würde ich auch für vollkommen berechtigt halten. Maßstab sollte nicht sein, was man als Tesla-Nerd über die Fähigkeiten weiß, sondern was der nicht informierte Durchschnittsinteressent beim Lesen als Eindruck gewinnt.

Bei der Bestellung im November dachte ich mit dem Enhanced Autopilot für 8t€ ? den „selbstfahrenden“ Tesla zu bekommen.
Natürlich nicht voll autonom aber irgendwi so beinahe … aber Pustekuchen.
Jetzt habe ich nicht einmal FSD welches man damals offline bestellen musste. Wusste ich nicht - so kann es also auch einem gehen als nicht Tesla-Nerd.

Das auf der Webseite hatte sich gut angehört … und meiner Meinung nach das falsche suggeriert…

Stört man sich am Wort Pilot und verlangt, dass das Auto demzufolge fliegen können sollte, es aber nicht kann?
Wenn die Antwort auf diese Frage nein ist, sollte man mal die Funktionen eines Autopiloten im Flugzeug betrachten:
Der Autopilot eines Flugzeugs hält typischerweise stupide Höhe und Kurs, kann bei entsprechend ausgerüsteten Flughäfen auch automatisch landen.
Daneben gibt’s noch TCAS (nein, nicht TACC), welches noch Ausweichempfehlungen bei drohenden Kollisionen vorschlägt.

Fazit: Ein Tesla Autopilot kann erheblich mehr als ein Flugzeug-Autopilot. So what?

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Und Du hast Dich in keiner Weise vorher über die tatsächlichen Funktionen informiert? Nicht eines von den hunderten Videos geschaut, keinen Thread dazu hier im Forum gelesen? Wie geht sowas?

Warum sollte er? Ich erwarte von einem Autohersteller, dass er auf seiner eigenen Webseu, dass hin schreibt, was das Auto kann zum Kaufzeitpunkt und nicht vielleicht irgendwann mal.

RTFM

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Aus dem gleichen Grund weshalb man nicht einfach glaubt, was irgendwo geschrieben steht. Du glaubst auch an alle anderen Werbeversprechen? z.B. die Verbrauchswerte anderer Autohersteller? Oder dass Zahnpasta Deine Zähne vom Farbcode D auf A bringt? Oder dass in Villarriba und Villabajo Paellapfannen um die Wette gespült werden?

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Mjjeeein… :smiley: Vertikale Navigation und Null-Sicht-Landungen hab ich bisher noch nicht gesehen in meinem Auto.

Tesla schreibt doch auch „vorbehaltlich Genehmigung der Behörden“ oder ähnlich, auch in der Werbung - wenn auch im Kleingedruckten.
Dass wir die in Europa für Level 5 vermutlich 2030 noch nicht haben werden, ist ein anderes Thema.

Aber die Klage hat imho keine Chance.