Tesla & Recht: News aus dem §§-Dschungel

Bei den CPOs steht aber folgendes:

Deckt 4 Jahre oder 80.000 km ab Fahrzeugübergabe. Die Garantie auf Batterie und Antriebsstrang läuft bis Juni 202X und ist ohne km-Begrenzung.

Ich denke also, dass die Garantiebedingungen sich in der Zwischenzeit geändert haben, da bei den Neufahrzeugen tatsächlich Antriebseinheit und eine Kilometerbegrenzung steht.

Ich habe noch einen Screenshot zB aus 12/2019 aus dem Inventory. Dort ist wörtlich von „Antriebsstrang“ die Rede. Ob sich dieser Begriff auch in den Garantiebedingungen findet, habe ich nicht geprüft. Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders…

alles richtig, da gibt es verschiedene Formulierungen mit verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten. Und wie @Raven2019 schon sagte, Unklarheiten in der Formulierung gehen übrigens zu Lasten des Verwenders - genauso wie man übrigens nicht Zusagen in der Artikelbeschreibung im Kleingedruckten wieder kastrieren kann :wink:

Habe 12/19 mein Modell X vom Erstbesitzer (9/18) privat gekauft , also ein 15 Monate altes Auto.
Gleich vorab, bin super zufrieden mit dem Auto !!!
Aber, nachdem im ursprünglichen KfZ - Kaufvertrag von Tesla München Super Charging " enabled " steht, ging ich davon aus das dies so bleibt. Wovon auch der 1.Besitzer ausging ! Er empfahl mir mich an Tesla zu wenden.
Weit gefehlt, seit meiner " owner transfer " 01/20 gilt supercharging pay-per-use !?

Im Juni 2020 erhalte ich endlich eine Antwort auf meine Frage warum ?! von Account Support EMEA:

" enabled was sticked to the owner and not to the car "

Nun sind meine SuCh. Kosten ( ca. 10 Euro pro Monat ) wirklich gering, dennoch bin ich erstaunt und frage mich welche Kaufvertragsleistungen ( Premium Package, Auto Pilot Hardware, etc. … ) noch nachträglich auf den Erstbesitzer übergehen können.

:vulcan_salute: & stay negativ ! :mask:

Du solltest den Namen der Gegenpartei nicht nur aus dem Kopf, sondern auch unten entfernen. Sonst gibt es schnell noch mehr Ärger. Und das Free SuC bei vielen Autos nur an den Besitzer gebunden war, ist bekannt. Würde mich da wegen den 10€ pro Monat echt nicht reinhängen.

Seit Sommer 2017 war das kostenlose Supercharging an den Erstbesitzer gebunden. Ging auf ausführlich durch Presse und Forum, z.B. hier: Unbegrenzte Supercharger Nutzung an das Fahrzeug oder Person - #5 von pii

@chakeit: maßgeblich ist, ob eine Limitierung des free supercharging auf den Ersteigentümer wirksam in den Kaufvertrag einbezogen wurde. Wie auch im von @Mr.Darcy verlinkten Beitrag zu sehen ist, sollte dies auf der Rechnung für das Fahrzeug vermerkt sein. Liegen die Vertragsdokumente des Ersteigentümers denn vor?

Liegen vor , bräuchte Ihre Kontaktdaten !

Von mir noch der Hinweis, dass es tatsächlich beide Varianten gegeben hat: "Free Supercharging für das Fahrzeug" und „Free Supercharging nur für den Erstbesitzer“.

Mein Model S aus 2016 hat „Free Supercharging für das Fahrzeug“ und wenn ich das mal (privat) verkaufen sollte, gehe ich davon aus, dass es dem Käufer erhalten bleibt. Das 2. Model S in der Famile (12/2017) hat „Free Supercharging für den Erstbesitzer“, und da gehe ich davon aus, dass es beim Verkauf nicht auf den Käufer übertragen wird.

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Heute gibt es was zum Lachen bzw. zum Weinen, je nach Standpunkt. Folgender Auszug stammt aus einem aktuellen Verfahren. Tesla lässt hier durch die beauftragten Anwälte behaupten, dass das das betroffene CPO Fahrzeug überhaupt durch keine Garantie gedeckt sei.

Das ist natürlich so absurd, dass es leicht zu widerlegen ist. Insofern, danke Tesla. Man kann es aber natürlich ziemlich unangemessen finden. Open for discussion…

Da hat aber Tesla die Meister des Bestreitens beauftragt. Kann man machen, wirkt aber jetzt nicht sonderlich kundenorientiert. Ich kenne das insbesondere in Prozessen im Versicherungsrecht. Da wird alles getan um sich vor Zahlungen zu drücken…

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Also laut dem Schriftstück behauptet Tesla ja nicht, dass es keine Garantie gäbe, sondern nur dass der Kläger dieses Beweismittel nicht vorgelegt hätte, was bedeutet, dass seine Behauptungen nicht substantiiert seien (also nicht bewiesen wurden). :smile:
Also immer schön die Garantiedokumente vor der Klage ausdrucken und mitnehmen…

Und man kann natürlich hinterfragen, ob diese Garantien immer für einen Gebrauchtwagen gelten, also ob die Rechte am Fahrzeug, oder am Besitzer hängen…

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Bei Vertragsschluß: Screenshots von allen Seiten mit Fahrzeugbeschreibung und Verweis auf Garantie- und sonstige Bedingungen.

Aus dem Konto: alle Dokumente sofort herunterladen. Die verschwinden sonst möglicherweise oder werden durch neue Versionen ersetzt.

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Für Tesla kann man nur hoffen, dass hier nicht der Anwalt bzw. die Kanzlei ein Eigenleben führt und Zeit schindet, um diese dann für eine höhere Rechnung gegenüber Tesla abrechnen zu können.
Sollte Tesla wirklich den Auftrag oder die Genehmigung gegeben haben, hier Zeit zu schinden und den Kunden abzuwimmeln dann ist das wirklich armselig, vor allem bei den ganz frühen Teslas bei denen ja noch die sagenumwobene allumfassende Garantie galt.
Viele Grüße

Dirk

Ohne den klägerseitigen Vortrag zu kennen, lässt sich schwer sagen, ob es absurd ist oder nicht!

Vielleicht hat ja die klägerseite tatsächlich nicht nachgewiesen, dass die offenbar auszugsweise vorgelegten Garantiebedingungen zum Zeitpunkt Kaufvertrags gültig waren.

Mindestens eine der beiden Parteien hat hier wohl schlampig vorgetragen. Ich habe selbst schon mal einen Zivilprozess verloren, weil meine damalige Anwältin geschlampt hat und ein Dokument, welches ich Ihr vorgelegt hatte, nicht als Beweis eingereicht hatte…

Gruß Mathie

Üblicherweise wird in Deutschland das Honorar von Anwälten im Zivilprozess nicht nach Stundensätzen abgerechnet sondern nach Streitwert, so wie es das Gesetz vorsieht.

Gruß Mathie

Es geht doch in dem Auszug zunächst nur um die Vollständigkeit der Darlegungen, nicht um deren Beweis.

Was meinst Du damit?

Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber für mich als Nichtjuristen sieht es in dem von teslaundrecht aus dem gegnerischen Schriftsatz kopierten Zitat so aus, als sei das Bestehen der Garantie zwar behauptet worden, aber die als Beweis angebotenen Dokumente seien unvollständig.

Gruß Mathie

Aus Sicht von Tesla reicht es wohl nicht zu behaupten, es bestünde eine Garantie. Es wird beanstandet, dass keine weiteren Details dazu vorgetragen wurden, also zB wie und wann und mit welchem Inhalt die Garantie vereinbart worden sein soll. So verstehe ich das. Kann aber auch danebenliegen.

@Mathie: zum Thema Vergütung - da hat sich vieles verändert, Großkanzleien rechnen üblicherweise nicht nach Streitwert ab, sondern nach Stunden. Durchaus verbreitet ist dabei die Formel 1h pro Seite Schriftsatz. Setzt man einen für eine renomierte Kanzlei nicht unüblichen Stundensatz von 500€ in den Raum, kann man also bei so einem Verfahren schon mal ein Model 3 „erschreiben“ :wink:. Nur die Anwält*innen auf Verbraucherseite arbeiten in aller Regel nach der streitwertabhängigen Vergütung und übernehmen meist for free als Serviceleistung noch die durchwegs nicht unaufwändige Korrespondenz mit ggf. bestehenden Rechtschutzversicherungen.

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