Tesla & Recht: News aus dem §§-Dschungel

Ein nicht ganz triviales Thema. Es kommt immer auf den Blickwinkel an. Aus der Sicht des Datenschutzrechts ist die Nutzung fast immer problematisch. Nur wird Datenschutzrecht, so muss man es leider sagen, im täglichen Leben ungefähr genauso beachtet wie Geschwindigkeitsbeschräkungen o.ä. Nach dem Grusnatzurteil des BGH vom vergangenen Jahr (Urt. v. 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17) wird man davon ausgehen können, dass in Fällen von Beweisnot (egal ob man selber in der Defensive oder Offensive ist) eine Verwertung als Beweismittel möglich ist. Dies wiederum berechtigt aber nicht zur anlasslosen Aufzeichnung.

Wer etwas tiefer dazu einsteigen will, hier ein giuter Artikel des Kollegen Nebel:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vizr23317-dashcam-datenschutz-beweisverwertung-erlaubt/