Das sollte aber „Können Sie teilweise schon, …“ oder „Unter bestimmten Umständen geht das bei ABM schon“ heißen.
Da gibt es ja auch ein schönes Video zu (gefakter Notbremsassistent-Test).
Das sollte aber „Können Sie teilweise schon, …“ oder „Unter bestimmten Umständen geht das bei ABM schon“ heißen.
Da gibt es ja auch ein schönes Video zu (gefakter Notbremsassistent-Test).
Tesla darf die Fahrassistenzsysteme in D nicht mehr als Autopilot bewerben, mehr ist nicht passiert. Wir, die Presse, Politiker und sonstwer dürfen die Fahrassistenzsysteme von Tesla natürlich als Autopilot bezeichnen. Niemand kann uns die Umgangssprache verbieten.
Technisch problematisch in D ist das Hereinreden der Behörden in die Entwicklungen der Industrie.
Warum nutzen die im Artikel das Wort „Autopilot“? Ich dachte, das wurde verboten
Der Begriff darf nicht mehr von Tesla in der Werbung verwendet werden, weil er irreführend ist. Und das stimmt offensichtlich, wie man hier sehen kann.
Allerdings heisst das Feature noch so und wird im Handbuch so bezeichnet. Könnte sein, dass sich das hier in Deutschland ändert, aber in den USA vermutlich nicht. Umgangssprachlich und in der Presse wird der Begriff sicher auf absehbare Zeit noch verwendet werden.
Klasse, dass du das Specht-Video rausgesucht hast.
Der Vorteil ist ja, wenn man rechtlich gegen einen Mitbewerber vorgeht, wenn man sich mit dessen vermeintlichem Fehlverhalten selbst sehr gut auskennt.
Hi,
Unfall war in AZ, nicht CA.
Um einen gebremsten Tahoe derart zu deformieren, und in den vorne stehender Krankenwagen (auch ein Chevy) zu schieben muß der MS ordentlich Dampf drauf gehabt haben…
Danke für die Korrektur, ich passe meine Beiträge an.
Grüezi @MPH,
gerne gemacht - weiß auf Anhieb auch nicht wie die Regeln in AZ sind.
Ja aber ich war doch im Autopilot … Ja trotzdem … Der Polizeiwagen ist bestimmt Plötzlich gespawned und man hatte selbst keine Chance mehr zu bremsen …
Es sind nach wie vor „nur“ unterstützende Systeme und man hat gefälligst aufzupassen …
Vielleicht sollte Man sich den Begriff „Autopilot“ mal näher betrachten.
Dieser Kommt aus der Luftfahrt und bedeutet : Geschwindigkeit halten, Richtung halten, Höhe halten. Punkt Ende.
Solange die Benutzer des AP meinen es wäre vollautonomes Fahren und HansKuchindieLuft machen sobald sie ihn eingeschaltet haben wird es weitere Vor/Unfälle geben. Es steht auch explizit in der Bedienungsanleitung des AP (Also 2016 war es so ) nur halb auf der Strasse stehende Objekte nicht erkennt und daher auch nicht reagiert.
Ergo: Schuld hat mal wieder zu 100% die Menschliche Dummheit.
Der Begriff darf nicht mehr von Tesla in der Werbung verwendet werden, weil er irreführend ist.
Er ist keineswegs Irreführend.
Diese Annahme kommt daher das wir viel mehr meinen als Wissen und uns nicht mehr wenn wir auf Gleichgesinnte in der Meinung treffen nicht mehr für die Wahrheit interssieren.
Meinen und Glauben sind die grössten Irrwege der Menschheit.
12 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Autopilot in Flugzeugen
Nichts desto trotz hätte der Notbremsassistent eingreifen müssen.
Wann schaltet der ab, wenn man aufs Gas latscht …
Typ vielleicht erschrocken ? (Drogen stand ja im Raum) und deshalb gas gegeben ?!
Der Empfänger versteht es nicht. Sag ich doch.
Obwohl es überall steht und es jeder so sagt…
Zumindest bei Toyota ist es so, dass der Notbremsassistent keinen garantierten Stillstand vor dem Hindernis anbietet, sondern auch “nur” die Reduktion der Geschwindigkeit, um den Schaden zu minimieren.
Es gibt also wohl keine gesetzliche Verpflichtung, dass dieser bis zum Stillstand abbremsen muss.
Es hat auch niemand behauptet dass es das geben würde.
Ich weiß nicht, wie man selbst bei den alten Texten auf der Tesla Seite von vollautonomen Fahren ausgehen konnte!? Der Passus stand IMMER mit dabei, dass die Systeme bisher nur unterstützen und man das Fahrzeug eben nicht unbeaufsichtigt lassen soll!
Alles andere wäre seitens Tesla auch komplett lebensmüde gewesen. Denn in Amerika sind die Verbraucherrechte in solchen Angelegenheiten viel besser. Sammelklage und tschüss.
Nur in Deutschland muss man als Lobby nun unter dem Deckmantel eines Vereins ein wenig stänkern, weil man selbst nichts auf die Kette bekommt. Egal ob beim autonomen Fahren oder beim Thema BEV.
Wo ich noch mitgehe, dass Tesla 2019 zuviel, zu schnell versprach. Also “bis Ende 2019”, was da Alles gehen sollte.
Aber auf gar keinen Fall unterschreibe ich den steil des Urteils, dass man als Verbraucher denken könnte, dass Auto kann und darf teilweise voll autonom fahren.
Das denken Verbraucher, die nicht denken und/oder lesen können.
Die brauchen aber dann keinen Verbraucherschutz sondern generellen Schutz, vor sich selbst.
Es hat auch niemand behauptet dass es das geben würde.
Das nicht, aber mir kam es schon so vor, dass die Frage zumindest unterschwellig hier in den Raum geworfen wurde.
So von wegen “hätte der Notbremsassistent den Aufprall nicht verhindern müssen?”
Nein, auf welcher Grundlage denn?
Verhindern müssen nicht. Aber die Geschwindigkeit deutlich reduzieren. Ist hier wohl nicht passiert, wenn man sich das Ergebnis anschaut. Der AP hingegen hätten den Unfall auf jeden Fall verhindern sollen (nicht müssen). Stehendes, nicht plötzlich auftauchendes Fahrzeug, Tempolimit wahrscheinlich 60mph. Sollte das Radar rechtzeitig erkennen.
Es wird aber klar gesagt, dass der AP mit aktueller Software keine stehenden Hindernisse erkentt und somit auch nicht reagiert.
Nicht so schwer zu verstehen, oder?