Dafür dass angeblich so gut wie keine Model S verkauft werden, ist ganz schöner Andrang auf Track Packs. Oder sie stellen immer nur 2 bis 3 auf einmal in den Shop.
Beim ersten Versuch als ich einen Lagerstand entdeckt habe, bin ich übrigens am Kreditkartenlimit gescheitert. Ich habe nicht damit gerechnet, dass das die einzige Zahlungsmöglichkeit ist.
Danke für die Infos, werde dann eben auch mal jeden Morgen reinschauen.
Danke auch für die Info mit dem Limit und der Zahlungsmöglichkeit, das wäre mir sonst sicherlich auch passiert
Ich war im Sommer in Duisburg wegen Klima Steuerung. Hab nach einem Angebot gefragt und es über den Service bestellt, obwohl der Satz online nicht bestellbar war. Hab im Oktober bestellt und nach ca. 6 Wochen hatte ich meinen Einbautermin. Auch das „nicht lieferbare“ Yoke hab ich dort rein bekommen. Einfach mal dort einen Service aufmachen und anfragen.
Kenne keinen Hersteller bei dem es optionale Höchstgeschwindigkeiten in den Zusatzbemerkungen gibt. Bei einem AMG steht auch nicht drin, dass er 280km/h läuft, wenn man das Fahrertraining absolviert hat.
Der Fahrzeugschein zeigt den Ist-Zustand und ist somit u.a. für den Reifenhändler ein Arbeitsinstrument. Kommst mit deinem Schein zu uns, da stehen 300km/h drin, obwohl dein Auto 322km/h läuft, mache ich dir zu 99% den falschen Reifen drauf weil die Freigabe nur wenige bekommen.
Für mich zählt das zu einer bauartbedingten Änderung der VMax und diese müssen eingetragen werden.
Ein bisschen Vorsicht ist dort ggf. aber auch geboten. Die bauartbedingte Steigerung der Vmax nachweislich zu machen, könnte die Versicherung womöglich ernst nehmen. Allerdings lassen die sich Zeit mit einer eventuellen Preisanhebung - ich hatte den Fall mal wie folgt:
-Steigerung Vmax und Leistung pflichtbewusst eintragen lassen
-Zulassungsstelle meldet das an die Versicherung
-Versicherung meldet sich NACH 11 MONATEN und forderte für diese Zeit eine Tariferhöhung um ca. 100%.
Das war nicht lustig. Mein Tip wäre also, den Wunsch nach gesteigerter Vmax zunächst mit der Versicherung abzuklären, Zwinkersmiley.
Ich kann nachvollziehen, dass es beim Reifenkauf zu Fehlern kommen kann, jedoch kenne ich keine Vorschrift, dass man die V-Max eintragen müsste, wenn die schon im COC steht.
Für die Winterreifen, muss der Reifenhändler ja auch ins COC sehen.
Eigentlich ist es gar nicht möglich das ein zu tragen, weil es keine Papiere dafür gibt.
Das Optionale interessiert nicht.
Und für die Winterreifen schaut kein Reifenhändler ins COC, das hat mir hier noch niemand vorgelegt. Wir können das umschlüsseln, wie es bspw. der TÜV auch kann. Du hast eigentlich auch keinen Grund da reinzuschauen weil entweder ziehst du Reifen auf vorhandene Felgen, dann hast die Größe anhand der Sommerreifen oder bei Kompletträdern aus dem Zubehör gehst über die Auflagen im Gutachten. Auch da bist nicht an die Größen des Herstellers gebunden. Sieht dann so aus:
Wenn ich das dann richtig verstehe, dürfte ich auf meinem MYP auch keine 20Zoll Felgen von Tesla fahren, weil diese nicht in die Zulassung übernommen wurden aber als optional im COC stehen oder?
Ich habe das gefunden, ist ganz interessant. Nach dieser Ausfüllhilfe ist die Zulassungsstelle angehalten die optionalen Bemerkungen in die Zulassung zu übernehmen, ggf. mit dem Verweis auf einen Nachweis.
So verstehe ich das. Also hätten die auch meine 20 Zoll Räder übernehmen müssen.
@Eiky ist ein sehr versiertes Forumsmitglied, daher habe ich gestern Abend noch darüber nachgedacht, was er geschrieben hat.
Es gibt aus dem Verkehrsblatt - auf das ich mich bezog - einen Auszug, der besagt, dass softwareseitige Änderungen, die u.a. zu einer Änderung der VMax führen, nach §19 zu behandeln und einzutragen sind.
Habe das Fahrzeug gerade nicht zur Hand:
welche Meldung kommt beim Aktivieren des Track Mode?
Fährt das Fahrzeug auch ohne Aktivierung des Track Mode mehr als 300km/h?
Das ist korrekt.
Leistungssteigerungen müssen generell eingetragen werden.
Beim Plaid ist es aber so, dass die Änderung schon eingetragen ist und im COC steht.
Alles was im COC steht, ist ohne Einschränkungen erlaubt, egal ob das in die Zulassungsbescheinigung übernommen wurde oder nicht.
Ich würde es durchaus für sinnvoll halten, die geänderte bzw. frei geschaltete Leistung eintragen zu lassen, aber das ist schwierig bis unmöglich.
Rechtlich sehe ich auch keine Notwendigkeit dazu.
Würde das Fahrzeug ausschließlich im Track Mode 322km/h fahren, dann wäre das als softwareseitige Änderung zu betrachten, daher die Frage.
Ich erinnere mich auch noch an einen Kunden, der MUSSTE es seitens Tesla nach Einbau eintragen lassen, die hätten ihn sonst nicht vom Hof fahren lassen. Weiß gerade nur nicht mehr in welchem SC er war.
Es bestreitet doch keiner, dass das eine Änderung in der Software ist.
Die Änderung ist aber schon eingetragen und in der Betriebserlaubnis enthalten.
Das ist das gleiche, wie bei Winterreifen, Anhängerkupplung usw.
Die sind alle erlaubt, wenn sie in der Betriebserlaubnis stehen, auch wenn sie bei Auslieferung nicht vorhanden waren oder nicht in der Zulassung stehen.
Ist dieses COC eigentlich gesetzlich verpflichtend dass ihr das alle habt?
Ich hab hier in der CH noch nie so eins gehabt. Beim Ampera für den Verkauf nach D hätte ich eins haben wollen, das hätte aber via Importeur und Hersteller extra angefertigt werden müssen und dann rund 300€ gekostet.
Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist, das ist so ein EU Ding.
In Österreich gab es früher einen „Typenschein“, den man für Kauf, Verkauf und Zulassung benötigte. Der wurde dann irgendwann durch das (der? die?) CoC (Certificate of Conformity, Konformitätsbescheinigung) ersetzt. Damit bestätigt der Hersteller, dass das konkrete Fahrzeug mit der Typgenehmigung übereinstimmt.)