Wenn also ein Hersteller einen Konstruktionsfehler zu verantworten hat, sollte er immer dafür aufkommen, auch nach der „Garantiezeit“? Ist es aber nicht durch eine Gewährleistungspflicht geregelt, wann der Hersteller für etwas aufkommt? Es gibt viel schlimmere und teurere Fehlkonstruktionen, die auch nicht vom Hersteller gezahlt werden, allen voran die Verkokungsprobleme von Audimotoren. Trittmeistens erst bei rund 90 - 100k Kilometern auf und ist in der Regel deutlich nach der Hertsellergarantie. Audi kommt dafür nicht auf, die Kosten von teilweise mehr als 4k trägt der Kunde. Mercedes hatte das Thema mit der extremen Rostanfälligeit der Baureihe W210 (E-Klasse ab 99). Die Autos haben nach wenigen Jahren angefangen tierisch zu rosten. Steuerkettendefekte bei VW? Motorschäden durch eingewaschene Injektoren bei VW?
Ich will damit nicht sagen dass der Hersteller aus der Pflciht sein sollte, ich wäre dafür, dass ein Hersteller für klare Konstruktionsfehler auch nach einer Garantiezeit haften muss. Die Beweislastumkehr kommt in meinen Augen nicht zum tragen, da der Fehler ja auf der Hand liegt und immer schon bei der Herstellung vorgelegen hat. Welche Bemühungen gab es in der Vergangenheit, einen der traditionellen Hersteller zur Kostenübernahme zu zwingen?
Um es noch einmal klarszustellen, weil gerne verwechselt:
Garantie: Freiwilliges Versprechen des Herstellers
Gewährleistung: Die Verpflichtung de Verkäufers ein mangelfreies Produkt zu übergeben.