seit 2016 fahre ich ein Tesla Model S über Firmenleasing eines Drittanbieters. Der Konzern, für den ich arbeite, bot dies über sein Flottenmanagement an. Bei meiner Anfrage, ein neues Tesla-Fahrzeug zu leasen, bekam ich überraschend eine Absage von meinem Furhparkmanagement mit folgendem Grund:
„Tesla schließt bei gewerblichen Kunden die Gewährleistung so gut wie vollständig aus, was nicht dem üblichen Geschäftsgebaren entspricht. Da so zusätzliche Kosten für Reparaturen entstehen können, wird bei Vertragsabschluss eine Sondervereinbarung benötigt.
Für eine Bestellung muss sich der Konzern zuerst online bei Tesla registrieren und erhält eine R-Nr. Diese Nummer müssen wir bei der Bestellung angeben. Die Registrierung ist im Rahmen der DSGVO kritisch zu betrachten.“
In der Tat ist Tesla fast nirgendwo mehr bei Dritt-Leasinggesellschaften im Angebot, u.a. aus o.g. Gründen, und Firmen gehen aus gutem Grund das o.g. Risiko nicht ein.
Dies ist seit Ende 2019 so, und es gibt keine Aussicht auf Besserung. Ich habe mehrfach mit meinem Drittanbieter hierzu telefoniert. Möchte Tesla etwa keine Leasing-Autos mehr über das Flottenmanagement von großen Firmen anbieten? Braucht Tesla den Umsatz etwa nicht? Oder handelt es sich hier etwa um ein Missverständnis, und Tesla Deutschland hat „aus Versehen“ die Vorgaben aus den USA falsch übersetzt?
Ich bin ein wenig erschüttert über Tesla, wo doch unser Konzern seit Anfang 2020 die Vorgabe hat, nur noch vollelektrische Fahrzeuge oder PlugIn-Hybride in die nicht kleine Flotte auzunehmen… Was für eine verpasste Chance für Tesla… 8-(
Was ist Eure Erfahrung?
Vielleicht liest Tesla hier mal mit und könnte dazu Stellung nehmen.
Vielen Dank für die Infos. Tesla bietet ja auch direkt Geschäftsleasing an. Dennoch scheinen bei Geschäftsleasing (nicht Privatleasing, da gelten andere Bedingungen!) die Gewährleistungen im Vergleich zu anderen Autoherstellern inakzeptabel reduziert zu sein. Warum sollte sonst unser Flottenmanagement (Arifleet) und zum Schluss unser konzerneigenes Fuhrparkmanagement ein rotes Signal setzen? Könnt Ihr das Angebot der Sparkasse mal genauer durchleuchten?
Das kann ich alles nur schwer glauben. Das würde auch heißen, dass Tesla seine Garantiebedingungen für diese (und andere) Leasinggesellschaft nicht gelten lässt. Ansonsten könnte es der Leasing ja egal sein, ob die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist oder nicht. Etwaige Reparaturen werden ja von der Garantie abgedeckt.
Genauso die Registrierung der Firma bei Tesla. Da geht es doch erstmal nicht um personenbezogene Daten. Also nix mit DSGVO.
Ich habe erst kürzlich über einen Drittanbieter geleast und das war ohne Probleme möglich. Und unser Anbieter gehört eher zur sehr konservativen Sorte (leider auch bei den Raten )
Ich bin ja jetzt auch noch über einen Drittanbieter (Alphabet) im Leasing, kann aber keinen neuen Vertrag mehr über mein Flottenmanagement abschließen, da sich Ende 2019 die Bedingungen seitens Tesla geändert haben. Offenbar können im Firmenleasing unter den Gesellschaften die Garntien eingeschränkt werden (und vor allem Sachmangelhaftung), so dass das mein Konzern nicht auffangen kann (und will). Mir als Leasingnehmer gegenüber müssen sie ja die volle Gewährleistung geben. Da scheint es also dann eine Lücke zu geben. So wurde mir das zumindest seitens des Fuhrparkmanagers berichtet.
Im Angebot bei Sparkassen-Leasing steht nichts von einem Ausschluss oder Einschränkung der Gewährleistung drin.
Auch bei Tesla konnte ich auf die schnelle nichts finden (wobei ich das jetzt nicht vollständig gelesen habe, sondern nach Schlagworten gesucht habe)
das macht mich schon alles stutzig … vlt bekommt die Leasinggesellschaft bei Tesla schlicht nicht Vorzugskonditionen, die sie sonst womöglich bekommt
Hast Du eine konkrete Auflistung bekommen, was inakzeptabel und eingeschränkt ist … würde mich freuen, wenn wir hier ein paar Essentialien erfahren könnten (sofern das zulässig ist und nicht unter Insiderinformationen fällt) …
Wer hat denn bei Euch im Konzern Tesla vorher geleast, dann könnte der Unterschied zu heute womöglich geänderten Anforderungen/Gewährleistungsausschlüssen identifiziert werden
@fraugscheid: Das Flottenmanagement und die Leasingfirma sind noch die selben wie 2016. Arifleet ist unser Flottenmanagement, Alphabet der Leasinganbieter. Im Herbst 2019 haben sich seitens Tesla die Anforderungen geändert (angeblich sogar für bereits georderte Fahrzeuge) und damit auch die Gewährleistungsausschlüsse. Alphabet bietet wohl weiter an, aber es muss eine Sondervereinbarung unterschrieben werden, die mein Konzern nicht akzeptiert bzw. nicht an mich weitergeben will.
Ich versuche mal, ein paar mehr Details herauszufinden. Fakt ist, dass mein Konzern die Leasing-Bedingungen von Tesla nicht akzeptiert, und diese wohl anders (geworden) sind als bei den anderen Autoherstellern. Es geht hier nicht um den Preis, der wird ohnehin an mich durchgereicht…
ich wollte mich noch mal melden, was die Gewährleistungsausschlüsse beim Leasing anbelangt. Es haben sich wohl im Herbst 2019 die AGBs von Tesla geändert. Ich müsste nun folgendes unterschreiben und bestätigen (und das Risiko übernehmen):
" weist den Leasingnehmer beim Leasing eines Fahrzeuges der Marke Tesla
darauf hin, dass die Tesla Inc. in ihren Vertragsbedingungen über den Kauf eines Tesla
Fahrzeuges („Beschränkte Garantie bei Neuwagen“) die Haftung bei Schäden und die Gewährleistung in einer nicht marktüblichen Weise begrenzt. So wird z.B. keine ausdrückliche, konkludente, gesetzliche oder sonstige Gewährleistung jeglicher Art außerhalb der „Beschränkten Garantie bei Neuwagen“ gewährt. Auch übernimmt Tesla „keine Haftung für jedwede indirekten, zufälligen, speziellen Schäden und Folgeschäden“. Die entsprechenden Vertragsbedingungen „Beschränkte Garantie bei Neuwagen“ sind abrufbar unter: Fahrzeuggarantie | Tesla-Support Deutschland
Da gemäß Ziffer 7.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der der Leasinggeber „sämtliche Ansprüche hinsichtlich Sachmängeln gegen den Lieferanten des Leasingfahrzeuges sowie etwaige zusätzliche Garantieansprüche gegen den Hersteller
an den Kunden abtritt …“, können dem Leasingnehmer im Rahmen des Leasingverhältnisses mit auch nur die in der „Beschränkten Garantie bei Neuwagen“ geregelten Rechte gegen den Hersteller abgetreten werden (siehe Ziffer 7.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ). Eine weitergehende Haftung von ist ausgeschlossen."
Solche AGBs sind wohl äußerst unüblich und kommen so bei den anderen FZ-Herstellern nicht vor. Wann wird Tesla denn mal wach? Kann sich Tesla das so erlauben?
Je öfter ich Absätze von deiner Leasinggesellschaft lese, desto mehr beschleicht mich das Gefühl, dass die einfach keine Lust haben TESLA’s zu verleasen. Alleine, dass du da einen Wisch unterschreiben musst, in dem von „…nicht marktüblicher Weise begrenzt.“ die Rede ist macht mich mehr als skeptisch. Ich sehe da auch nirgendwo, wo die Leasing ein Risiko auf dich überträgt. Zumindest in dem was ich hier lese.
Garantie ist in jedem Fall eine freiwillige Leistung des Herstellers. D.h. da gibt es per se keine Einschränkung, weil die freiwillige Leistung, wie der Name schon sagt, vom Hersteller festgelegt wird. Es kann lediglich sein, dass die freiwilligen Leistungen von TESLA massiv schlechter sind als die von anderen Herstellern. Aber das kann ich jetzt nicht erkennen. Hier mal eine Übersicht vom ADAC: Neuwagengarantie – wer gibt wie viel? | ADAC
Und die Sachmängelhaftung ist eine gesetzliche Regelung. Die kann weder TESLA noch dein Leasinggeber einschränken, weil du da alle Rechte hast die dir laut Gesetzt zustehen. Da kann man sich am Ende nur darum streiten ob ein Mangel schon bei Auslieferung vorhanden war oder nicht. Aber das Problem hast du mit jedem Hersteller.
Summa sumarum sehe ich persönlich keinerlei „marktunüblichen“ Bedingungen bei TESLA. Ehrlich gesagt ist die Garantie mit 4 Jahren und 80.000km aus meiner Sicht für die allermeisten Leute deutlich besser als die Standards der deutschen Hersteller (2 Jahre ohne km Begrenzung). Das ist aber nur meine persönliche Meinung
ich stehe gerade vor der gleichen Frage. Die zu unterschreibende Tesla Sondervereinbarung ist identisch mit der von Dir beschriebenen. Im Moment glaube ich noch, dass es keine spezielle Situation ist, die zwischen Tesla und Alphabet (keine natürliche Person) besteht, sondern es sich um ein Haftungsrisiko handelt, welches jeder Teslakäufer trägt. Insofern könnte man das Dokument unterschreiben und das Risiko nehmen. Hast Du nach Oktober noch weitere Erkenntnisse gewonnen?
ich habe die Leasinggesellschaft mit den Rückmeldungen aus diesem Forum konfrontiert, und die Antwort war sinngemäß, dass dies beim Durchsehen der Verträge von der BMW-Bank (kein Tippfehler!) moniert wurde. Offenbar scheint die BMW-Bank für die Leasinggesellschaft Dienstleistungen in dieser Form zu erbringen. Ich meine, ganz ehrlich, und nach alldem, was hier gesagt wurde, da stinkt doch was, oder sehe ich das falsch? Leider bin ich noch nicht weitergekommen. Wann hat Alphabet Dir diese Vereinbarung zugeschickt? Ich hoffte, dass für die Vereinbarung zw. Alphabet und Tesla für 2021 sich eine Änderung zum Positiven ergibt…
Ich selbst hätte die Vereinbarung unterschrieben, aber mein Flottenmanagement und auch meine Firma lässt das nicht zu. Mist…