Stromtarif(e) fürs Laden zu Hause

Hallo flxflx,

Habe gerade in einem anderen Thread mit gelesen, und hier erklärt „Volker.Berlin“ wie ich finde, sehr schön wie sich das verhält.
Zitat:
„Wärmepumpe“ ist nur ein umgangssprachlicher Platzhalter für das, was technisch „abwerfbare Last“ (auch: „abschaltbare Last“, „unterbrechbare Verbrauchseinrichtung“, „steuerbare Verbrauchseinrichtung“) heißt. Für „abwerfbare Lasten“ dürfen besondere Stromtarife angeboten werden. Beispiele sind Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Kühlhäuser, denen es nichts ausmacht, wenn sie mal unvermittelt für ein oder zwei Stunden keinen Strom bekommen. Gegenbeispiel: Ein normaler Haushalt darf ausdrücklich (per Gesetz) nicht als „abwerfbare Last“ deklariert werden und muss 24/7 mit Strom versorgt werden.

Vor etwa ein oder zwei Jahren hat der Gesetzgeber Vorrichtungen zum Aufladen von Elektroautos in die Liste der „abwerfbaren Lasten“ aufgenommen (§ 14a Energiewirtschaftsgesetz). Seitdem darf jeder Stromversorger seinen Wärmepumpen- oder Nachtspeichertarif auch zum Aufladen von Elektroautos anbieten – unter der Voraussetzung, dass die Ladestation ihren eigenen Zählpunkt hat, der keine anderen Verbraucher versorgt. Der Stromversorger darf das natürlich auch „Autostrom“ oder sonst wie nennen, Namen sind Schall und Rauch.

Wenn Dein Stromversorger Dir seinen Wärmepumpentarif für Deinen Fall nicht anbieten will, dann hat er vielleicht noch nicht mitgekriegt, dass der Gesetzgeber E-Autos inzwischen zu den „abwerfbaren Lasten“ zählt."

Hier der Thread dazu:

Gruß

Kurt