Stornobedingungen bei Bestellung

Hallo zusammen,

ich habe wohl ein Problem der besonderen Art…

Im Februar habe ich ein Fahrzeug in der VAG-Gruppe bestellt. Unverbindlicher Liefertermin August 2021, aufgrund Chipmangel wurde das Fahrzeug noch nicht produziert. Aktuell kann der Hersteller nicht mal Auskunft geben wann das Fahrzeug produziert wird.
Bin mittlerweile ziemlich angefressen und habe vor vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das funktioniert aber mit den erforderlichen Fristen erst Anfang/Mitte November.

Auf der Suche nach einem relativ schnell verfügbaren Auto mit Platz bin ich nun auf den Model Y gekommen. Gestern Probegefahren und was soll ich sagen… schönes Fahrzeug :relaxed:.

Da ich Richtung Jahresende zwingend wieder einen PKW benötige war nun die Überlegung die Bestellung des Model Y schon heute zu machen, da die Lieferung ja für November avisiert ist.

Bis dahin sollte der Rücktritt spätestens durch sein bzw. Alternativ müsste bis dahin das bereits bestellte Fahrzeug auf dem Hof stehen.

Nun meine Frage:
Lese ich es richtig, dass ich bei Tesla jederzeit stornieren kann (falls das andere Fahrzeug wider Erwarten noch geliefert wird) und ich dafür nur die 100 Euro bezahlen muss?
In der Bedingungen steht ja, dass bis zur Lieferung storniert werden kann und bei der Lieferung steht, dass wenn das Fahrzeug nicht abgenommen wird die Bestellung als storniert gilt?

Möchte bei den Fahrzeugpreisen keine Fehler machen, benötige auf der anderen Seite aber wie gesagt Richtung Jahresende die Mobilität.

Danke für Eure Einschätzung!

Beste Grüße
Dominic

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Stimmt genau. 100 Euro sind halt ggfs. futsch.

Danke :relaxed::+1:t4:
Dann geht die Bestellung nun raus :muscle:t4:

Selbst die 100€ muss Tesla wieder rausrücken, wenngleich die das nicht freiwillig machen.

Rein rechtlich fällt der Teslakauf unter das Fernabsatzgesetz, es wird ja online bestellt. Und dieses räumt dem Käufer ein Widerrufsrecht bis 14 Tage nach vollständigem Erhalt der Ware ein. Lediglich Nutzung muss erstattet werden, was ab der Zulassung dann anfällt da neue Dokumente beschafft werden müssen bzw. das Auto eben nicht mehr als komplett neu verkauft werden kann.

Sollte man das vorhaben ist es unbedingt wichtig den Vertrag zu widerrufen, nicht stornieren oder ähnliches. Und sich nichts denken, Tesla eine Frist setzen und darüber informieren dass man beim nicht einhalten der Frist ein Charge-Back über die genutzte Kreditkarte durchführen wird. Das hat bei Einigen dann tatsächlich dazu geführt dass das Geld kam. Andere haben ChargeBack durchgeführt und so das Geld wieder bekommen.

Danke für den Hinweis. Dann werde ich die 100 auf jeden Fall per Kreditkarte zahlen. :+1:t4:

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Und wenn das alle so machen, dann wird halt Tesla die grosszügigen Stornobedingungen auch ändern.
Wir hatten schon mal weitaus bessere, wurde dann ausgenutzt und so werden die halt auch immer schlechter.

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Am Widerrufsrecht kann Tesla nichts ändern solange deren Ware (Autos) online verkauft werden.

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Exakt, am Fernabsatzgesetz kommt auch Elon nicht vorbei :face_with_monocle:

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Doch, bei entsprechender Gestaltung der AGBs geht das sehr wohl, liegen auch entsprechende Urteile diverser OLGs vor.
Wir haben das bspw. in unseren AGBs im Online Handel rechtssicher drinnen.
Aber darum gehts hier nicht.
Der TE muss 100 Euro anzahlen, mehr nicht, und wenn er vor Zulassung zurücktritt, kostet es ggfs. 100 Euro oder auch nicht und die Sache ist durch.
Jetzt soll er bestellen und sich auf ein richtig gutes Auto freuen.

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