Steuerprüfung 0,5% Dienstwagenbesteuerung

Hallo Tesla Freunde,

nun habe ich meinen X erst einige Monaten und mich ereilt ein ganz fieses Problem . Ich fahre mein X als Geschäftsführer meines Unternehmens mit der 0,5 % Dienstwagenbesteuerung. Die, die sich mit diesem Thema auskennen, wissen, 0,5% vom Brutto Listenpreis des Herstellers. Letzte Woche hatten wir eine Lohnsteuerprüfung mit dem Ergebnis ( unter Anderen) dass der Tesla bei der Bewertung 8000 Euro zu gering angesetzt wurde. Da ich keine Kenntnis über einen Listepreis hatte habe ich der Steuerberatung den Rechnungspreis angegben. Der Steuerprüfer hat sich auf die Fahrgestellnummer eine Neuwagen-Schwackebewertung eingeholt und kam zu einem 8000 Euro höheren Ergebnis. Leider konnte wir nicht sehr energisch verhandeln denn es gab noch andere Beanstandungen. Mir wurde gesagt , dass die Schwackebewertung für ihn so lange bindent ist, solange ich als Steuerzahler nicht beweisen kann , das der Rechnungspreis = Listenpreis ist. Wir alle wissen , das Tesla Tagespreise macht und keine Listenpreise hat ( oder ) ? Das ist ein hochbrisantes Thema und kann jeden der seinen Tesla als Dienswagen fährt jederzeit kalt erwischen, auch wenn Ihr euren Tesla gar nicht mehr habt.
Ich will nun Tesla anschreiben mit der Bitte mir den Brutto Listenpreis meine Autos anzugeben. Außerdem will ich Schwacke anschreiben mit der Bitte mit die Differenz zu erklären.

Hat einer aus der Gemeinde Erfahrungen , die Diskusion ist eröffnet.

Viele Grüsse Micha
PS. : Ich rate jedem schon beim Kauf des Fahrzeuges die nötigen Unterlagen zu beschaffen , z.B. eine Herstellerpreisliste. :exclamation:

Danke Micha für das Teilen Deiner Erfahrung!

Bei der Dienstwagenbesteuerung wird für den Akku noch eine Summe für die Bemessungsgrundlage abgezogen, war bei mir 8000 Eur, der Wert sinkt Jahr für Jahr. Weis aber nicht ob das bei der 0,5% Regelung immer noch so ist!

So war die Regelung, ob sie noch so Bestand hat weis ich gerade nicht:

Für 2015 können 400 Euro je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität abgezogen werden, maximal aber 9.000 Euro. Dieser Wert sinkt pro Jahr um 50 Euro/kWh und um 500 Euro beim Maximalwert; wird die bestehende Regelung nicht verlängert, wären es 2022 letztmalig 50 Euro je kWh, maximal 5.500 Euro.

Nein, das ist für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 zugelassen wurden nicht mehr so.

Ich verstehe es nur halb, Du musst doch die Neuwagen Rechnung haben. Tesla gibt dort i.d.R. den Listenpreis an und würde Rabatte hinterher abziehen… eine Preisliste gibt es bekannterweise nicht. Außerdem muss Tesla den Ausgangspreis angeben können.
P.S. Und selbst wenn, musst Du 40 Euronen mehr versteuern, während Du 0,5% des LP weniger zu versteuern hast, es gibt Schlimmeres, oder … der Staat muss doch Geld einnehmen, zudem finde ich es lustig, wenn „sowieso“ ein paar Sachen gefunden wurde (frech grins)

40 € pro Monat, Umsatzsteuer und Ertragsteuern (keine Ahnung, welche Rechtsform das Unternehmen hat), grundsätzlich mal auf 4 Jahre (in dem Fall nicht), Zinsen, bei Mitarbeitern ggf. noch das Schwert der Sozialversicherung, … da kann schon ein Betrag zusammenkommen… Aber in dem Fall sollte es nicht soooo schlimm sein. Der Hinweis ist aber verstanden, danke dafür.

Was ich nicht verstehe ist, wieso

  1. Du als Mandant überhaupt von dem Prüfer „belästigt“ wirst… Musst du nicht arbeiten?
  2. man einen Punkt nicht hart verhandeln kann, nur weil es noch weitere Punkte gibt…

Naja, jeder Kollege handhabt das ja anders. Wichtig ist nur, dass der Mandant VORHER Bescheid wusste, was eventuell für Punkte aufkommen (könnten)…

EDIT:
@gutelaune:
Die Rechnung hilft dir nur solange weiter, wie dein Steuerberater dir sagt „das reicht“ und es dann auch durchbringt… Ungut ist, wenn der Prüfer direkt mit dem Mandanten spricht und dann auch noch den Napoleon raushängen lässt (so kommt es in dem Post rüber „Sie müssen beweisen, …“)

Für die Klärung des Problems gibt es das Einspruchsverfahren. Nicht alle Prüfer der FÄ sind Argumenten zugänglich.

Ja ich glaube ich habe schon jetzt die Ursache des Problems gefungen.
Es ist der Brutto Listenpreis am Tag der Zulassung anzusetzten. Ich habe das Auto 4 Monate vor der Erstzulassung bestellt und der Preis, der bei Bestellung feststand, wurde bei Lieferung berechnet. Ich habe die Preisentwicklung leider nicht beobachtet aber bei diesen Preissprüngen ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Preise innerhalb der 4 Monate angehoben wurden. Wäre eine Erklärung die man prüfen könnte.

Bei mir finden BP und LStP mmer in der Firma statt.

Das so ein Lohnsteuerprüfer nicht glaubt, das der Rechnungspreis = Listenpreis ist kann ich mir gut vorstellen. Gibt es ja ausser bei Tesla nirgends sonst bei Autos.

+1

Ob der Preis auf der Rechnung sich vom Preis am Tag der Zulassung unterscheidet, lässt sich ganz leicht herausfinden: archive.org

Habe das gerade mal ausprobiert und die Tesla-Website vom 18.09.19 aufgerufen. Da konnte ich problemlos meine Konfiguration auswählen und ein Preis von 55.530 € wurde angezeigt. Die Gegenprobe auf der echten Website zeigt 57.930 € an.

Ein Screenshot für die nächste Steuerprüfung in meiner 4ma geht heute noch zu unserer Steuerberatung.

Gruß vom Faxenmacher!

Interessante Idee Faxenmacher! Wie hast Du den Preis dort gefunden? Die Suche ist ja recht allgemein.

Ich stelle mir gerade die umgekehrte Frage:
Vor einiger Zeit gab es doch mal eine signifikante Preissenkung. Können diejenigen, die vor der Preissenkung bestellt haben nun auch die niedrigeren Listenpreise ansetzen?

http://www.archive.org aufrufen, bei WaybackMachine ‚www.tesla.com‘ eingeben, im erscheinenden Kalender passendes Datum und Uhrzeit aussuchen, dann im Burger-Icon oben rechts aus USA Dland machen, und ab da kannst du ganz normal deinen Tesla konfigurieren.

Wobei ich beim erneuten Austesten gerade bemerke, das die WaybackMachine so tief in der Tesla-Website bei meiner Konfig nur 5 Captures in 2019 hat, also 16. Juli (da war gerade der große Preisnachlass), dann erst wieder am 9. Dez.

Gruß vom Faxenmacher!

Wenn das so stimmt, ja. Die frage ist aber dann, wie es sich dann mit der Abschreibung verhält…das Geld, das tatsächlich geflossen ist, oder zählt dann auch der Listenpreis, der zum Zeitpunkt der Zulassung maßgebend war…

Wäre evtl. eine Idee, dem Finanzbeamten kontra zu geben. Dann setzt du halt über die Haltedauer auch 8000€ mehr ab, obwohl das Geld gar nicht geflossen ist…er kann es sich ja dann aussuchen… :laughing:

Nein, die Höhe der AfA hängt vom Zahlbetrag ab.

Ich weiß, aber genau diese Diskrepanz würde ich dem Steuerprüfer vorhalten!
…Natürlich nur, wenn es sich um einen Neuwagen handelt, was ja oben auch erwähnt wurde…

Aber warum? Er hat da keinen Interpretationsspielraum. Einzig der Nachweis des Listenpreises ist zielführend.

Ich würde hier eher mal auf die Moral und die Einsicht des Prüfers setzen, als auf geltendes Recht. Wenn man es schafft, ihm klar zu machen, dass das mit der Preissenkung sich überschnitten hat, dann wird er eventuell auch Einsicht zeigen.
Ich kann mich noch gut an den Dozenten für den Steuerrechtlichen Teil der Meisterschule erinnern, der gesagt hat, dass er und seine Klienten nach so einer Verhandlung mit dem Prüfer manchmal geglaubt haben, sie seien auf einem türkischen Bazar gewesen.

Der war gut. :laughing: