Wieso am SuC laden lassen muß? Die bereits errichteten SuC´s haben sehrw. Bestandsschutz, zukünftige können neben den x Stalls 1x Triple Charger bekommen und die Bedingung, mind. 1x CCS wäre erfüllt, wenn Du die LSVo meintest.
SuC ( Platz) Belegung durch andere ist dadurch ja nicht gegeben. Was meinst Du sonst?
Ich verstehe die „Grauzone“ so:
Nicht jeder SuC-Stall bekommt CCS/Typ2, sondern je SuC-Standort stellt Tesla einen CCS/Typ2 Platz auf.
Entweder wird (bei einem 8er-SuC) der 8. Platz als Triple-Charger ausgelegt, oder CCS/Typ2 wird als 9. Platz eingerichtet.
LSV erfüllt, SuC-Stalls bleiben für Teslas frei.
Dabei ist alles so einfach. Per Definition machen wir aus allen Superchargen einen CCS-Charger, wobei man auf Grund der niedrigen Ladeleistung von max. 120kW DC und begrenzt auf 20min, auf die beiden zusätzlichen PINS verzichten konnte.
Ich muss zugeben, ich bin in der Sache nicht wirklich „drin“. Gibt es Vorschriften zur Bezahlung? Womöglich sogar Maximalpreise?
Wenn nicht, wäre das vielleicht gar nicht so extrem schlimm, falls die Charger leicht mit den entsprechenden Steckern ausgerüstet werden können. Natürlich müsste jeder, der die Teile nutzen möchte, zunächst die „Eintrittsgebühr“ zahlen, und die liegt dann z.B. bei 2100 Euro für 5-10 Jahre SuC-CCS-Charging, oder ist wie beim S60 fahrzeuggebunden. Womöglich entsteht dann ein Problem mit der Authentifizierung. Vielleicht darf man das sogar möglichst kompliziert machen, mit Anrufen oder über eine App, die nur für Ubuntu Phone rauskommt? Sonst muss wohl noch ein RFID-Leser hin.
Wenn pro kWh/Minute abgerechnet werden muss, dann wird eben ein hoher Preis festgelegt, um die hohen Kosten für den Aufbau zu refinanzieren. Das kann einem die Verordnung doch nicht verbieten, oder? Falls das Tesla-SuC-CCS-Angebot dann viele nutzen kommt genug Geld rein, um die SuCs zu erweitern. Falls nicht bleibt alles wie es ist, nur es wurde eine hoffentlich geringe Summe sinnlos für die geforderte Aufrüstung investiert.
Steht in der Ladesäulenverordnung was von Betriebsfähig? Und laden lassen muss man nicht-Kunden eh nicht… Denn die LSVO kann Tesla kaum Zwingen ein Abrechnungsmodell einzuführen. Also alles halb so wild.
Nein, kann sie nicht. Frag mal deinen Anwalt warum sie mich als Firma nicht zwingen kann für den auf meinem gemieteten Hof eine Autolänge von der Straße entfernten für die Eigennutzung installierten aber öffentlich zugänglichen Ladepunkt ein Abrechnungssystem oder sogar Zugangsmöglichkeit einzurichten. Und nun leiste mal die Transferleistung zu den SuCs auf privat betriebenen Gelände.
Zudem wird es keine Möglichkeit geben, die Verfügbarkeit (also Betriebsfähigkeit) der Ladepunkte zu erzwingen. Man kann Supermärkte und Tankstellen zwingen, dass sie nur gute, geprüfte Waren verkaufen. Man kann sie aber nicht zwingen, DAS sie Waren verkaufen. Und sie dürfen auch Waren nur an spezielle Mitglieder verkaufen wenn sie wollen.
Es gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht, und Gesetz bricht Verordnung. Auch in Deutschland. Übrigens auch in Bayern. Meine Geschäftsfreiheit ist verbrieftes Recht. Eine LSO interessiert mich da nicht. Zumal meine Firma laut Satzung auch keinen Strom verkaufen darf. Gehört nicht zu unserem Firmenzweck.
Glaubst Du irgendeine Gemeinde wird eine Firma verklagen, die sich weigert ihren Ladepunkt öffentlich abzurechnen oder kostenlos zur Verfügung zu stellen, oder deren Typ-2 permanent defekt ist, der Chademo aber geht? Wird nicht passieren.
Und Ja, nach dem gesunden Menschenverstand ist das Blödsinn, was ich geschrieben habe. Steht aber trotzdem so in der LSV (siehe mein Beitrag vom 15.01.2015 in dem o.g. Thread)