Sentry Mode - Top

Okay, hab mich nicht ganz klar ausgedrückt. Wenn du ein privates Video srehst und da dann fremde andere Personen auftauchen, aber nicht im Hauptfokus sind, geht das in Ordnung.

Filmst du die aber als Hauptakteure, müsstest du dir vorher ein Einverständnis holen.

Die wenigstens Menschen kümmern sich darum, aber es wurden schon viele vom OAmt angeschrieben. Siehe huer die diversen Threads zu diesem Thema.

Es gibt inzwischen ettliche Urteile, bei denen die Sentry Aufnahmen als Beweis problemlos aktzeptiert wurden.

Soweit ich weiß, gab es hier bis heute aber nicht einen einzigen Beleg dafür, dass ein Tesla Fahrer ein Bussgeld zahlen musste, weil er Senty benutzt hat und schon gar keinen Richter, der die Aufnahmen als Beweis nicht zugelassen hätte.

Die Vermutung dass es illegal sein könnte, hält sich hartnäckig, aber so lange es kein einziges Urteil dazu gibt, ist mir das mal völlig egal und Sentry bleibt permanent an.

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Blöde Frage:

wo finde ich die Aufnahmen?? Ich habe auch schon 2-3 mal die Dashcam per Hupe gestartet, aber die Aufnahmen nicht gefunden in den Menüs :woozy_face:

Hast du Quellen der Urteile, in denen das so war.

Und ja, die Gesetze sind so geschrieben, dass es nicht eindeutig ist. Würde man sich ja festlegen.
Ich kann den Leuten folgen, dass es einer Überwachung von Privatpersonen im öffentlichen Bereich darstellt und somit gegen die DSGVO verstößt. Ich kann nicht folgen, dass es in diesen Fällen dafür nicht gedacht ist und nicht verwendet wird und daher legal sein sollte.

Ja, es ist nicht genau definiert. Die Ordnungsämter verteilen auch nur höfliche/drohende Hinweise - jedenfalls im Moment noch - wenn die davon Wind bekommen. Bestimmt auch weil es denen genauso geht.
Daher schrieb ich ja, bei jemandem mit zu viel Geld sollten wir das doch einfach mal durchprozessieren. Dann lichtet sich der Fall, nicht gänzlich, denn im Grunde hat man dann ein Urteil auf einen bestimmten Fall. Richter und RAs sind so klug, sich nicht in Ihrem Urteil so festzulegen, dass es nicht doch noch einen anderen Fall gibt, bei dem es anders sein könnte. Keiner will Verantwortung übernehmen, je Höher man geht, je weniger ist das der Fall…

Im App-Launcher (das Icon mit den drei Punkten).

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Es gab hier schon reichlich Fälle, bei denen der Wächter Fahrerflucht oder sogar Beschädigungen an anderen Fahrzeugen aufgeklärt hat.

Nur gab es, soweit ich weiß, keinen einzigen Fall, in dem jemand ein Bussgeld, wegen der Benutzung des Wächters bekommen hat.

Was genau dem Gesetzestext entspricht, oder was exakt legal ist, ist mir reichlich egal, so lange die Handhabung in Behörden und Gerichten zur Aufklärung beiträgt und keiner dafür bestraft wird, sich selbst oder sein Eigentum zu schützen.

Problematisch wird es sicher, wenn jemand die Aufnahmen veröffentlicht, also z. Bps. bei Youtube hochläd.

Das würde wohl der DSGVO widersprechen und geahndet werden.

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Verstehe auch nicht warum der Sentry-Mode mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten verteufelt wird aber massive, körperliche Angriffe auf demonstrierende Last Generation-Leute dann angeblich als Notwehrmaßnahmen gerechtfertigt werden (laut irgendwelcher Experten in der Springer-Presse). Irgendwas läuft hier schief im Staate Dänemark … Deutschland.

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Mein Motorrad wurde aus der Tiefgarage geklaut. Man hat den Teslafahrer auf dem Stellplatz nebenan gefragt, ob der Sentry Mode angesprungen ist. War leider nicht der Fall.

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genau. so auch bei mir der Fall.
Ein unzufriedener Mitbürger machte seinem Schlüssel mit meiner Motorhaube und der kompletten rechten Seite meines Teslas bekannt, lächelte und wechselte danach ganz genüsslich die Straßenseite.
Die Polizei nahm dankend die Aufnahmen und konnte diesen sogar ermitteln. Hätte ich nie mit gerechnet

Meine Vermutung war, dass diese Person in Laufreichweite wohnt, da er mit einem anderen mit Einkaufswagen unterwegs war. Auf Nachfrage ob man das Bildmaterial veröffentlichen dürfen oder Aushänge machen kann. Wies ist die Polizei darauf hin dass Täter das Recht am eigenen Bild haben auch wenn es sich um eine Straftat handelt.

Aber was soll ich sagen, wir haben es ohne mein zu tun geschafft.

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Also ich habe regelmässig Aufnahmen von Leuten au der Cam, die einfach nur im Parkhaus etwas zu schnell an meinem Auto vorbei gehen (nicht berühren).
Das kann ich dann nicht nachvollziehen.

Ich habe eher das problem, dass ich den Modus zuhause ausgestellt habe, aber er trotzdem aufzeichnet. Wo kann ich einen konkreten Standort festlagen, damit er dort nicht mehr im Sandby ist?

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Siehe hier, unter „Einstellungen des Wächter-Modus“:

Beachte dabei, dass du das im Easy Entry Profil machen musst, nicht in deinem Fahrerprofil!

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Polizisten brauchen auch Erfolgserlebnisse.
So eine aufgeklärte Fahrerflucht hebt dann wohl auch die Statistik für das Revier. Selbst wenn es nur die Inoffizielle ist.

Deswegen wird IMHO Dir kein Polizist ans Bein pinkeln, solange die Aufnahmen verhältnismäßig sind.

Und Fahrerfluchten sind halt kein Spaß.

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Ja. Ich hatte auch schon einen Verkehrsteilnehmer wegen Verdacht auf Nötigung anzeigen müssen und die Staatsanwaltschaft hat dann das Video anstandslos verwertet und es gut gefunden, dass es eines gab.

Aber vielleicht wird das in AT etwas anders gehandhabt als in DE, wo gefühlt jeder zweite ein Datenschützer (von eigenen Gnaden natürlich) ist. :stuck_out_tongue_closed_eyes:

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Habe ich zumindest für AT: Versuchte Sachbeschädigung entsprechend Strafbarkeit des Versuchs an meinem Model Y. Durch die Wächter-Aufnahmen Täter erwischt, Hauptverhandlung war Mitte März, das Video wurde während der Verhandlung gezeigt und entsprechend als Beweismittel anerkannt.

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Ich wollte einen etwas umfangreicheren Beitrag zu dem Thema schreiben, aber eine Kurzfassung scheint angebrachter zu sein:

Der Sentry Mode - sprich der Tesla steht und filmt - ist vom Dashcam Modus zu unterscheiden.

Wichtiger Hinweis vorweg: Es folgt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr!

Für die DashCams gibt es in Deutschland eine relativ klare Rechtsgrundlage und das Speichern des Videoclips beim Hupen sollte in den meisten Fällen die gegebenen Hürden (insb. keine dauerhafte Aufzeichnung) nehmen.

Der Wächter Modus im Stand hingegen unterscheidet sich mMn. nicht von einer 0815-Überwachungskamera und da gibt es relativ klare Vorgaben, die viele Teile des BDSG und der DSGVO anschneiden.

Kurzfassung:

  • Wächter-Modus ohne Kamera-Erkennung
    • Relativ gute Chancen, sich auf DSGVO Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f (Berechtigtes Interesse) berufen zu können, da ja eine physikalische Interaktion mit dem Fahrzeug passiert sein muss.
    • Noch besser wäre ein Infoschild am Fahrzeug, dass über die anlassbezogene Aufzeichnung aufklärt und die erhebende Stelle benennt, sodass Betroffene ihre „Rechte“ geltend machen könnten.
  • Wächter-Modus mit Kamera-Erkennung
    • Überschreitet den Verhältnismäßigkeitsmaßstab, da auch Personen gefilmt werden die über mein Beweissicherungsinteresse hinaus gehen, z.B. wenn diese nah am Fahrzeug vorbei gehen
    • mMn. läuft der Kamera-Erkennungsmodus auf keinen Fall in Deutschland, wenn man sich DSGVO bzw. BDSG konform verhalten möchte. Ob das jetzt über die gerichtliche Verwertbarkeit eines solchen Videos auswirkt muss ein Anwalt im Einzelfall klären. Möglicherweise könnte das die „Gegenseite“ bewegen Maßnahmen einzuleiten, die den eigenen Datenschutzverstoß ahnden und den finanziellen Vorteil der zivilrechtlichen Klage negieren.

Was ist aber in der „normalen“ Welt wichtig?

  • Geht jemand auf dem Parkplatz von Tesla zu Tesla und berührt die Autos nicht aber schaut nur leicht durchs Fenster und dokumentiert den aktiven Wächter-Modus mit Kamera-Unterstützung? Ich glaube das Risiko ist vernachlässigbar. Das entschuldigt die Sache zwar nicht, führt aber halt auch eben zu keiner Strafe.
  • Wenn mir jemand mit dem Schlüssel die Tür aufkratzt könnte der Nicht-Kamera-Modus das vielleicht übersehen und ich zahle, gerade bei Teilkasko bzw. die Selbstbeteiligung meiner Vollkasko zzgl. SFK Abstufung.
  • Ob das Video überhaupt als Beweismittel vorgelegt werden muss, um den Schaden ersetzt zu bekommen ist die nächste Sache.

Die Konklusion, ob man nun den Wächter-Modus mit Kamera entgegen der DSGVO und BDSG einsetzt, oder nicht muss jeder für sich selbst erreichen.

Die vermutlich einfachste Lösung: Außergerichtliche Klärung
NUR BEI BEKANNTEM KENNZEICHEN DES VERURSACHERS

Bei der Zulassungsstelle eine Halterabfrage machen, unter Angabe des Grundes, dass man einen Schaden gegen den Halter durchsetzen möchte und demjenigen einen Brief mit Bitte um Zahlung schicken. Insbesondere Fahrerflucht nach § 142 StGB ist in Deutschland überhaupt kein Spaß und kostet einen Haufen Geld. Obendrauf kommen auch noch verkehrsrechtliche Maßnahmen, wie Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, uvm… Ich vermute mal, dass die Meisten ein solches Angebot kaum ausschlagen würden und lieber mit dem Geld rausrücken, anstatt das Gerichtlich zu klären.

Ob man einem Unfallgegner dies Anbieten soll/darf/kann muss natürlich im Einzelfall von einem Anwalt geprüft werden! So ein Brief vom Anwalt mit der vorherigen Beratung kostet so zwischen 150-500€ je nach Situation. Diese Kosten können dem Unfallgegner auch in Rechnung gestellt werden, oder eben in einem Zivilprozess eingeklagt werden, sollte sich der Verursacher nicht kooperativ zeigen.

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Hallo, ich bin neu hier und habe den Tesi seit einem Monat.

Auf einem Parkplatz wurde eine fremde weiße Autotür angelehnt, diese hatte sich bewegt und Kratzer im meinem schwarzen Tesla hinterlassen.

Leider hat der Wächter Modus im Wichtigen Moment, beim Ausparken des Flüchtigen, nicht gefilmt.
Daher musste ich mit Hilfsmitteln meine letzte Fahrt wiederherstellen, wäre also ohne erheblichen Aufwand, nicht drauf gewesen.

Somit konnte die Daten vom Einparken und das passende Kennzeichen vom Gegner auch, wiederholen.

Ich habe das alles ohne Polizei geklärt.

Habe das Kennzeichen beim Zentralruf der Versicherer durchgegeben, die haben mir die Versicherung genannt und dann lief alles von selbst.
Sie haben noch nach Fotos vom Tathergang gefragt. Die habe ich geliefert und nach weniger als zwei Wochen (heute) kam die Bestätigung dass der Schaden übernommen wird.

Jetzt muss sich nur noch Tesla, als Leasinggeber, Mal zurück melden, für die Freigabe.

Das geht also schon. Man sollte aber eventuell nicht sofort mit der Keule „Alles gefilmt“, Polizei, Gericht, Knast und sowas kommen. Weil dann findige gegnerische Anwälte um die Ecke kommen und dir einen Strick draus drehen könnten.

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Wie kann man die Videos für einen ganzen Tag wiederherstellen?

Wenn der Fahrer die Beschädigung offensichtlich mit bekommen hat und abgehauen ist, würde ich trotzdem eine Anzeige wegen Fahrerflucht machen.

Schäden an fremden Autos werden schon viel zu oft ignoriert, weil die Schädiger glauben nicht erwischt zu werden.

Ohne Wächter, werden die meisten auch nicht erwischt.

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