Seit 1.1.2024 neue Vorschriften für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, §14a EnWG (Wallbox, Wärmepumpe, etc.)

Huh, habe hier gerade gesehen, dass doe Kosten eigentlich nicht mehr als 20/30€ betragen sollten…
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/_faq/Ablauf_RollOut_table.html?nn=653374#FAQ653606

Bei edis hingegen:

https://www.e-dis-netz.de/de/energie-service/messstellenbetrieb/zaehlerwechsel-auf-wunsch-endkunden.html

Das ist mir alles echt kompliziert…

Aber ich bekomme da ja nichts? Bzw. nur die Einspeisevergütung - sonst macht edis nix?

Doch Netzentgelt wird mit der Jahresabschlussrechnung zurückerstattet.

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Danke - auch wenn ich den Strom jetzt bei einem ganz anderen Anbieter habe, als edis? Melden die sich das gegenseitig?

Und der Speicher musste nämlich auch so gemeldet werden, was die edis aber nicht zurückhält, den immer noch nicht „fertigmelden“ zu lassen…

Wie kommt aber der Preisunterschied zustande zwischen edis und BNetz?

Und - könnte ich bereits jetzt die octopus als den Messstellenbetrieber aussuchen? Oder erst zum 1.8, wenn ich dorthin wechseln werde?

Das ist ehrlich sehr kompliziert, und Danke für die Hilfe!

BTW: edis Hotline sagt „gehen Sie zu einem Elektriker er sagt ihnen alles und macht es“. Aber das ist doch unsinnig, ich will dort nicht noch mehr Geld loswerden:(

Du hast doch einen Elektriker, der das gemeldet hat. Sprich mit ihm.
Ansonsten musst Du halt Dich selbst einlesen, wenn Du Geld sparen willst. Im ersten Beitrag dieses Thread findest Du einige Lknks zum Thema.

Edis muss ab der Meldung zahlen, stört also nicht, wenn es etwas dauer.

Danke, ich werde mich einlesen. Und Dankeschön für die Hinweise.

Mein Elektriker sagt, ihm ist es unverständlich, warum edis so lange nichts tut. Naja.

Wenn die edis sich weigert den Speicher als angemeldet zu bestätigen, dann werden sie einen Grund nennen müssen. Wenn sie auf den Elektriker verweisen, dann muss der dort nach dem Grund fragen.

Das verringerte Netzentgelt steht Dir ab Installation der PV Anlage zu. Da verlierst Du somit nichts.

Man kann sich bei der B-Netz Agentur beschweren. Damit würde ich drohen. Musst Dich auch einlesen. Oder frage in einem PYv- Forum, die kennen sich da besser aus.

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Hallo Niles,

sorry für die relativ späte Antwort.

Ich habe die Wallbox ganz normal über eine 16A Steckdose am laufen und die Wallbox bei der EWE als selbst Installateur angemeldet.
Anschließend habe ich eine Email bekommen, dass die Wallbox nun steuerbar gemacht werden muss, welche Art ist egal ich darf mir die Möglichkeit aussuchen die meine Wallbox verwenden kann. Ich wollte dann OCCP nehmen und das wurde natürlich abgelehnt, da Niedersachen das „noch“ nicht unterstützt.

Jetzt stehe ich also da und muss einen Elektriker finden der die Wallbox mit einem weiteren Steuerelement steuerbar macht, oder ich nehme die Abschaltung Variante. Sprich wenn Überlastung ist wird meine Wallbox abgeschaltet und nicht gedrosselt.
Für diese habe ich mich dann auch entschieden ( weil wir bei uns noch einiges umbauen eine neue Dachform bekommen und dann Solar bekommen + eine Wallbox von den die die dann richtig anmelden können usw).
Jetzt kommt also bald ein Elektriker raus, der saß einrichtet und irgendwann kommt dann der Netzbetreiber auf mich zu und würde das Steuerelementen einbauen.
Was schade ist, in der Email und per Telefon bekommt man mir die Aussage in den nächsten Monaten wird ein Termin stattfinden für den Einbau vom Steuerelementen bzw vom Netzbetreiber.

Also heißt theoretisch muss du ganz schnell sein einen Elektriker finden der das macht, weil wenn der Netzbetreiber rauskommt und es ist nicht fertig vom Elektriker vorbereitet gibt es Ärger.

So die Infos am Telefon

Was meinst du mit „Meldung abschließen“?
Dein Elektriker muss per Formular den Speicher beim VNB anmelden und du oder der Eli noch beim Marktstammdatenregister anmelden.
Weiß nicht was da abgeschlossen werden muss.

Bei der edis macht man das online über ein Portal - dann muss edis das „zur Fertigstellung freigeben“, dann muss der Elektriker das noch einmal „fertig melden“. Im MStDR ist der Speicher auch schon drin natürlich.

Also wenn du PV bekommst, dann wäre zur easee Wallbox der equalizer AMP Ideal weil er dir egal von wem die PV kommt Überschussladen mitbringt. Und dimmt.

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Ich empfehle zusätzlich den Weg über ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie. Das macht den Unternehmen mehr Arbeit und holt sicher eine Juristin ins Boot. Das heißt, es ist nicht mehr nur die bisherige Organisationseinheit zuständig. Manchmal hilft das schon.

Ich musste gegen meinen Netzbetreiber aber letztlich dessen Vorstand persönlich anschreiben, dann war die Sache aber immerhin nach einer Woche erledigt…

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Was hat es damit auf sich? Hab zwei PV Anlagen, eine von 2005 ( Volleinspeisung) und eine von 2013, allerdings war da noch nie was von Modul 1 zu lesen

Siehe den ersten Beitrag im Thread. :blush:

Sorry kapier es nicht, von reiner PV ohne Speicher, Wallbox usw steht da nix

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Ja, dann war das ein Missverständnis. Aber wer hat eine PV und keine Wallbox zuhause. :grin:

Guter Einwand :slight_smile: , ja ist eine 3,7Kw, einphasig angeschlossen von 2021, Dimmung macht da ja keinen Sinn. Für die alte PV überlege ich mir evtl. noch eine PW3 zu holen, müsste das glaub ich dieses Jahr noch machen, sonst läuft die 0% Mwst. anscheinend aus.

Hast du nicht geschrieben, dass das eine Vollweinspeiseanlage ist?

Ja, aber die fällt ja nach 2026 aus der Förderung und ab dem Zeitpunkt möchte ich die DC Kabel der alten Anlage dort einstecken…Soviel zum Plan! Keine Ahnung wie es überhaupt mit den alten PV Anlagen weiter geht
PW3 einbauen und der neueren Anlage hinzufügen, also AC gekoppelt und später die alten Wechselrichter abbauen

Ich habe nun meine Installation angeschlossen. In meiner Wohnung habe ich ein Schütz installiert, welches von einem Salus Funkrelais (aus dem Zählerkasten) angesteuert wird.

Mit den Shellys war dies leider nicht möglich, da ich die Assoziation im Z Wave nicht zuverlässig war, selbst auf 1m Distanz)

Nun habe ich Westnetz angeschrieben, und bin gespannt ob bzw. wie die reagieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider konnte ich für mein Anliegen keinen Vorgang im Westnetz Portal finden.

Ich habe 2022 eine Ladevorichtung mit 11kW angemeldet. Zu diesem Zeitpunkt habe ich die Steuerung durch den Netzbetreiber abgelehnt. Nun habe ich mich entschieden hiermit die Ladevorichtung freiwillig nachträglich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG anzumelden.

Die Bedingungen, die Westnetz in den technischen Mindestanforderungen definiert, sind erfüllt. Dort steht außerdem dass übermittelt werden muss ob

a. eine Direktansteuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt oder

b. die steuerbare Verbrauchseinrichtung über eine Energie-Management-System (EMS) gesteuert wird.

→ Hier erfolgt eine Direktansteuerung

Ich wähle die pauschale Vergütung gemäß Modul 1. Falls dies nicht möglich sein sollte, bitte ich um eine ausführliche Begründung. Ich bitte darum dies ab sofort entsprechend mit dem Stromanbieter abzurechnen, damit dieser den Betrag an mich weiterreichen kann.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

(Name)
(Adresse)
(Telefonnummer)
(Zählernummer)
(Vorgangsnummer aus 2022)

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