Schuko/CEE nach WEG vom Verwalter untersagbar?!

Hallo, ich kenne so einen Fall aus Österreich, die Rechtslage ist somit ein wenig anders.

Aber, ohne der Zustimmung der anderen Hausparteien wird das ein sehr schwieriger und auch teurer Weg. Ein Bekannter von mir hat diesen beschritten. Alle Gutachten und Verfahren musste er bis jetzt selbst bezahlen und auch wenn er gewinnt bekommt er dieses Geld nicht retour.
Das Verhältnis zu den Nachbarn ist auf Dauer zerstört und er hat ein wenig Angst vor Vandalismus am Kabel.

In Deutschland hat man die Beweislast mit der letzen Gesetzesnovelle umgekehrt: es besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Lademöglichkeit. Die Gegenpartei muss Nachweise liefern für Gründe, welche dagegen sprechen. Recht haben und Recht bekommen sind dann allerdings wieder zwei Paar Stiefel.

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Furchtbar. Ich würde Klage prüfen lassen.

Traurig das Lesen zu müssen. Ich kenne mich nur mit der Gesetzeslage in Österreich aus.

Mein Rat, auf jeden Fall rechtlichen Beistand zu Rate ziehen, und dann auch wenn nötig „dein Recht“ einklagen. Ist immer blöde, aber wenn andere auch gleich mal ohne eine Lösung versuchen zu erreichen, Dir mit Verbot drohen dann würde ich auf meinen Recht beharren. Und beim Thema Brandgefahr kann ich mir überhaupt nicht vorstellen das dieses ein Thema sein kann Dir das Laden zu verbieten. Was wäre wenn ich andere elektrische Geräte wie Gefriertruhe, E Bike, anstecken und diese zu brennen beginnen. Das könnte man ja soweit führen das du nicht einmal dein Handy in deiner Garage anstecken darfst, weil es alles entzünden könnte. :slight_smile:

Aber wie immer, wenn andere Neider etwas dagegen haben dann werden alle Argumente hervorgeholt. Ich wünsche Dir alles Gute bei einer hoffentlich positiven Lösung.

lg Matthias

Als ersten weiteren Schritt, würde ich noch vorschlagen: „Freundlichkeit kostet nichts.“

Also auf die entsprechenden Leute zugehen, versuchen ihre Sorgen zu verstehen. Dann eventuell eine Probefahrt anbieten und die eigenen Probleme erklären.

Ich habe nichts offizielles lediglich eine E-Mail und mehrfach die Bitte, dass die Hausverwaltung Kontakt mit dem Elektriker aufnehmen soll. Eben im Gespräch erfahren, dass die Hausverwaltung dem bislang nicht nachkam. Er sagte außerdem, er werde mit seinem Meister über das Thema sprechen. Möglicherweise lässt sich über diesen etwas „offizielleres“ einholen.

Wir haben einen Termin zur Erstberatung bei einem Fachanwalt. Schon das kostet über 100€. Geld welches man sich eigentlich sparen könnte… Immerhin haben wir eine Rechtsschutzversicherung, die greift dann, wenn die Kosten noch weiter steigen sollten.

Ich verstehe nicht, warum man Dir das Recht zu laden verwehren will. Du lädst in dem Rahmen wie die Stromentnahme an der Steckdose erlaubt ist. Dein Zähler, die zahlst dafür und dein Parkplatz.
Du hast für die Steckdose bezahlt.
Da würde ich mich doch ganz entspannt zurücklehnen.

Zweitens würde ich auf der Eigentümerversammlung auf einen neuen Verwalter drängen, wenn die einzige Lösung für Dich bedeutet, keine Lösung zu haben.

Würde mal darauf hinweisen, das dieses „Problem“ Elektroautos für ihn nicht verschwindet, sondern in den nächsten Jahren sich noch verschärft. Ab 2030 es von VW, BMW etc überhaupt nur noch Elektroautos geben wird. Auch keine Hybride mehr, weil die Steuervergünstigung für diese Fahrzeuge wegfallen wird.

Ab 2025 wahrscheinlich bereits +70% der Neuwagen bereits vollelektrisch sein werden.
Und das auch er wahrscheinlich in 5 Jahren elektrisch fahren wird und wenn nicht, spätestens in 10 Jahren. Der Preis für fossile Kraftstoffe wird dann bei 2,xx+€ pro Liter oder mehr sein, die Steuerpreisspirale dafür schon Gesetzt ist und der Preis für Strom auf 100km bei 4,50€ oder weniger. Spätestens dann werden ihm alle in den Ohren liegen, weil sie kein Geld verbrennen möchten. Das öffnet ihm vielleicht die Augen.

Du bist jetzt der erste EV Fahrer. Nächstes Jahr kommt der Nächste, noch Einer etc.etc. und in 5 Jahren wollen 70% der Eigentümer und vielleicht sogar mehr die Stromtankstellen im Haus. Wäre besser sich mit der Materie jetzt zu beschäftigen und vielleicht die Förderung mit abzugreifen. Sonst bricht es ihm noch das Kreuz, wenn er dann in der Eigentümerversammlung sagen muss, leider haben wir die Förderung von 900€ pro Ladepunkt bei uns verschlafen. Topf ist jetzt leer. Müssen die Eigentümer leider selber zahlen, ist immer doof, dem Kunden zu sagen.

Übrigens sind bereits 10% aller Neuwagen vollelektrisch in 2021. Die Zahlen für Elektroautos steigen exponential. Wenn er weiß was exponential ist. Ansonsten vergleiche es mit Covid-19. Das versteht er bestimmt.

Schlage ihm mal die Eassee Wallboxen mit Lastmanagment vor, soll er sich mal anschauen. Ansonsten soll er Dich weiter laden lassen, bis die Anderen es verstanden haben.

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Unsere Gemeinde arbeitet mit einem Beratungsunternehmen rund um das Thema Energie (KliBa heißt die glaube ich), welche die Bürger in Anspruch nehmen könne. Eventuell habt ihr etwas ähnliches? Vielleicht können die auch unterstützen (und womöglich kostengünstiger)?

Die Sicherung ist in den letzten Monaten nicht einmal rausgesprungen und das mit 10A und laden zu unterschiedlichsten Uhrzeiten/Längen. Ich bin überhaupt nicht auf Streit aus - das bringt schließlich nichts, man lebt ja u.U. noch viele Jahre Wand an Wand.

Erschreckend ist, dass die eigentlich objektive/neutrale Hausverwaltung hier Partei ergreift und voreingenommen an die Sache herangeht.

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Wahrscheinlich wollen die aus Unwissenheit einfach auf Nummer sicher gehen.

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Das denke ich auch. Wie wäre es, den Spieß einfach umzudrehen? Frag nach der Rechtsgrundlage, auf der das Verbot ausgesprochen wurde. Ohne eine solche Grundlage können sie es nicht wirksam verbieten, und in den bisherigen Texten hier im Thread habe ich keine gesehen.

Falls sie ihre Pflicht, den Brandschutz sicherzustellen, als Rechtsgrundlage sehen, fordere von ihnen einen Beweis, dass ganz konkret Dein Setup mit dem Tesla-Ladegerät mit dem Temparatursensor im Stecker ein über das gewöhnliche Maß hinausgehendes Brandrisiko darstellt. Du musst nicht beweisen, dass dem nicht so ist. Die Gegenseite muss behaupten, dass es so ist. Und das dürfte schwer werden.

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Ich verstehe tatsächlich nicht, was diese „Hausverwaltung“ von Dir will.
Eine Hausverwaltung kann Dir nicht untersagen, die vorhandene Schukodose in der Garage zu nutzen.
Wenn die Eigentümergemeinschaft darauf wert legt, könnte sie versuchen, es Dir über einen Beschluss zu verbieten zu lassen, der wird aber keinen Bestand haben, falls er denn zustande kommen sollte.
Ich würde das „Verbot“ der Hausverwaltung komplett ignorieren, wenn die was wollen sollen die mit Fakten kommen, Du hast Deinen Teil ja erfüllt.

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kannst das nochmal genauer erklären? Es gibt nur EINE 10A Zuleitung für ALLE Garagen und du willst dort dran dein Auto laden? (und die Gemeinschaft zahlt das dann?)

Hast den Ursprungspost überhaupt gelesen?
Jede Garage hat einen Zähler und eine eigene 10A Sicherung.

ok, sorry den Zwischenzähler hab ich überlesen
also 1 x 16A und Zwischenzähler

@daviel woher wissen denn deine Nachbarn und die Hausverwaltung, ob dein Auto in der Garage steht und lädt? Sind Einzelgaragen, oder?

Wenn die Hausverwaltung versucht durch schriftliche Vorlage bei allen Eigentümern einen Beschluss zu fassen, so muss der einstimmig erfolgen (im Gegensatz zur Anwesenheit). - Also keine Chance. :wink:
Aber am Anwalt kommst Du wohl auf Dauer nicht vorbei. Wird ein langes Verfahren werden. :-/

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Jeder Nachbar hat Einblick auf den Hauptzähler. Ich denke, da war es dann nicht mehr weit die gedankliche Brücke zu schlagen. Allerdings habe ich auch mit einigen Nachbarn darüber gesprochen. Da war das Feedback aber stets positiv. Warum man dann dennoch hintenrum an die Hausverwaltung herantritt, erschließt sich mir nicht.

Die Frage die sich mir stellt, dich aber vermutlich auch nicht so wirklich weiterbringt. Aber inwieweit darf dir die Hausverwaltung grundlos vorschreiben, was du an deiner Steckdose in deiner Garage anschließt.

Du greifst auf was Bestehendes, was mit 10A abgesichert ist, ohne was zu ändern, zu und bis dato gab es für die Nutzung keine weitere Einschränkungen/Regelungen. Von daher agiert die Hausverwaltung dann jetzt eigenmächtig oder im Auftrag der gesamten WEG? Und müsste bei einer Abänderung der bisherigen uneingeschränkten Nutzungsregelung der Elektroinstallation in der Garagen, diese nicht auch erstmal durch die WEG beschlossen werden?

Es braucht hier doch wenn eine einheitliche und allgemeingültige Regelung. Dir wurde es jetzt untersagt. Dein Nachbar könnte aber sein E-Auto legitim laden (zumindest solang es keiner mitbekommt oder wenn ihm die Nachbarn wohlgesinnter sind). Auch müsste doch dann genauer geregelt werden, was darf angeschlossen werden und was nicht.

Alles irgendwie unnötig und müßig. Tut mir Leid für dich, dass du dich damit rumschlagen musst. :confused: Drück dir die Daumen, dass sich das ganze irgendwie noch stressfrei regeln lässt.

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Ich nehme an, es sind 3 Phasen, je 16 A? Richtig? Kann leider nicht weiteres beisteuern. Versuch nur, den Standpunkt der Verwaltung zu verstehen.
Würde Brandgefahr bestehen so müsste umgehend die Anlage in Ordnung gebracht werden. Würde als Miteigentümer darauf bestehen.
Alles Gute, jedenfalls!