Es wäre spannend zu erfahren, woher die Aussage kommt, dass bei Rücktritt keine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.
Ich meine, dass z.B. bei den ganzen Rücktritten im Zuge des Abgasskandals jeweils jedes Mal eine Nutzungsentschädigung beinhaltet war. Dazu dürfte es einige Urteile geben. Warum sollte es bei einem anderen Rücktritt anders gelagert sein?
Ich habe das Model y am 25.2.23 abgeholt und will es zurückgeben. Da es ein Firmenwagen ist, gilt das 14-tägige Rückgaberecht leider nicht. Es steht mit 80km in der Garage, Tesla reagiert nicht. Ich habe dann gleich einen Anwalt eingeschaltet und morgen läuft die gesetzte Frist ab. Wir bestehen auf Einparkhilfe entweder mit Sensoren oder Kamera. Wenn nicht nachgebessert wird: Rücktritt vom Kaufvertrag.
Zig Leute berichten von diesen Vibrationsproblemen (und ähnlichem) hier in mindestens 2 Threads und alle konnten es mit einer richtigen Spureinstellung bei einem dafür „talentierten“ Betrieb beheben, zum Teil unter 100€. Tesla-Service-Center können das wohl nicht.
Beim Rücktritt sieht die ständige BGH-Rechtsprechung leider auch beim Verbraucher vor, dass die gefahrenen KM zu entschädigen sind (bei der Neulieferung nicht, weshalb wir diese sehr gerne empfehlen). Baustelle ist hier vor allem die zu erwartende Lebenslaufleistung. Wir sehen mit dem LG Darmstadt die 800.000km für sachgerecht an. Das LG München I meinte bei einem Model X seien es 350.000km. Beide Entscheidungen liegen in der Berufungsinstanz. Eine Möglichkeit gibt es aber den Nutzungsersatz zu mindern: wenn das gute Stück solche Mängel hat dass der Gebrauchswert erheblich gemindert ist, kann der Nutzungsersatz geringer ausfallen oder ganz entfallen.
Nachdem Tesla sich den Patzer mit der falschen Widerrufsbelehrung gegönnt hat, habe ich den Kaufvertrag widerrufen und habe versucht Tesla das Fahrzeug auf den Hof zu stellen.
Unter Zeugen hat Tesla die Annahme verweigert und das KFZ ist weiterhin in meinem Besitz.
Die Klage wird nun dahingehend abgeändert, dass erst der Widerruf und nur noch hilfsweise der Rücktritt erfolgen soll. Das dürfte der leichtere bzw. günstigere und evtl. auch zeitsparendere Weg ohne Gutachten etc. sein. Das Thema ist aktuell aber noch zur Freigabe bei der Rechtsschutzversicherung und die 14 Tage seit Widerruf sind auch noch nicht ganz um.
Da bin ich ja mal gespannt. Sollte sich das wirkkich mit dem falschen Widerruf durchsetzen müssen die sich was einfallen lassen, da reicht ein Urteil und es geht los.