Reparatur- ersetzte Teile gehören wem?

Sofern du Eigentümer (nicht Halter, nicht Fahrzeugführer, nicht Besitzer) des Fahrzeuges bist, gehören dir die defekten Teile auch nach Austausch/Reparatur.
Individuelle Vereinbarungen oder AGB-Klauseln könnten dem entgegenstehen.
Eine Verarbeitung im Sinne des §950 BGB kommt aus meiner Sicht nicht in Betracht.
Weiter würde ich noch das Unternehmerpfandrecht berücksichtigen, das könnte uU, die Herausgabe „verzögern“.

Auf jeden Fall würde ich der Werkstatt mitteilen, dass ich die Haube haben möchte (und wahrscheinlich wird der Bodyshop auch nichts dagegen haben) - Ohne Nachfragen kann die Gegenseite schnell mit verkehrstypischem Verhalten argumentieren, was nicht mal weit hergeholt ist.