Das übliche Spiel bei den Inginören 
Kenne ich auch, war hier bei 2 Prüfstellen auch so. War zwar ein anderes Fahrzeug, aber auch das übliche Problem bei der Umbereifung.
Es gilt: Eine Abweichung des Abrollumfangs von +1% bis -4% sind zulässig.
Da gibt es für faule Prüfings sogar Onlinerechner wie diesen hier: https://www.reifenschule.ch/reifenrechner/index.html
(Konkret hier bei 245/35R20 statt 235/35R20 = +1%, also ZULÄSSIG!)
Erster Prüfer (DEKRA): „Ist nicht zulässig!“ sic! 
Zweiter Prüfer (TÜV am Ort der umrüstenden Werkstatt): „Da müssen Sie mir ein Prüfstandsprotokoll von einem GEEICHTEN Prüfstand mitbringen.“ 
Und vergesst das diskutieren und vorrechnen. Die haben das studiert und somit sowieso immer recht! 
Dann beim Prüfstellenleiter TÜV hier direkt an meinem Heimatort angerufen und ohne lang zu überlegen bzw. nachzulesen: „Ja klar, das ist doch innerhalb der Toleranz. Ziehen Sie die Reifen auf und kommen vorbei. Dann trage ich Ihnen die eben ein.“
Seitdem fahre ich IMMER dort zum TÜV. Sachlich kompetent und immer einen guten Rat bei fairen Preisen. Es ist eben wie überall: Es gibt solche und solche.
Für diese Umbereifung ist eine Eintragung / Begutachtung nach §19.2 erforderlich. Kostet aktuell beim TÜV ~140€ und die Fahrzeugpapiere müssen dann noch berichtigt werden.
Wenn man allerdings die Auswahl und die Preise für 235er vs. 245er Bereifung recherchiert, lohnt sich dass schon beim ersten Reifensatz.
Jan