Rechtliche Bewertung von Dashcams in Deutschland

Im Fall, zu dem das BGH am 15.5. das Urteil verkünden will, geht es eben genau um die Zulässigkeit der (mutmaßlich gegen Datenschutzbestimmungen verstoßenden) Dashcam-Aufnahme in einem Prozess.

Die Vorinstanzen haben die vorhandenen Aufnahmen nicht als Beweis zugelassen. Falls der BGH das grundsätzlich bestätigen sollte, dann könnte Dein Vorgehen eben nur in einem Bußgeld für Dich enden.

Wenn der BGH die Aufnahmen trotz Datenschutzverstoß zulässt, könnte es sein, dass es genau so läuft wie Du es annimmst.

Vielleicht hält der BGH es aber sogar grundsätzlich für zulässig, dass man seine Fahrten aufzeichnet und ausschließlich privat nutzt, dann gäbe es gar keinen Datenschutzverstoß.

Deswegen halte ich als Juralaie die Sache ja für so spannend und warte auf das Urteil am 15.5.

Gruß Mathie

Das ist mir völlig klar, ich nehme das bewusst in Kauf. Beweismittel haben ist allemal besser als nicht haben, selbst wenn sie nicht zugelassen werden. Schon für mich selbst kann so ein Video wichtig sein, um mit einiger Gewissheit eine detaillierte Aussage machen zu können. Dazu muss ich das Video gar nicht erwähnen, es genügt völlig, wenn es mir selbst als Gedächtnisstütze zur Verfügung steht. Sollte es hart auf hart kommen, werden die Anwälte meiner Versicherung dankbar sein, sich vermittels eines Videos ein präzises Bild vom Ablauf der Ereignisse machen zu können… Und schließlich kann die bloße Existenz des Videos selbst dann dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit meiner Aussage zu untermauern, wenn es formal nicht als Beweis zugelassen wird.

Dazu reicht es doch, wenn eine Dashcam sich ein paar Minuten merkt und diese nur auf ausdrücklichen Auslöser des Fahrers auf SD-Karte raus geschrieben werden.
Eine Kamera, die ständig filmt und speichert wird nie und nimmer vom Gericht durchgewunken, da wiegt der Schutz der Daten wesentlich schwerer als der theoretische Nutzen bei einem eher unwahrscheinlichen Unfall.

An einigen (zumindest kenne ich zwei) Tankstellen ist es z.B. so, dass die Videokameras zwar permanent aufzeichnen aber das in einer x-Minuten-Schleife (ich kenne z.B. 30 Minuten). Wenn nichts passiert wird automatisch wieder überschrieben. Wenn der Tankwart aber z.B. einen Tankdiebstahl bemerkt hat er die Möglichkeit via Knopfdruck die letzten 30 Minuten persistent aufzuzeichnen.
Man könnte dies auch so im Auto machen. Manueller Schalter und zusätzlich dazu eine Automatiksicherung wenn de Airbag auslöst oder das Auto schlagartig um z.B. 5G beschleunigt (Auto fährt hinten auf) oder um 5G verzögert (eigenes Auto fährt auf).

Würde Dir gerne zustimmen. In Bayern gibt es aber leider bereits heute drastische Strafen für Dashcam-Nutzer und die werden auch konsequent durchgesetzt, wenn man diversen Pressemeldungen Glauben schenken darf.

Vom Urteil des BGH erwarte ich nichts. Es wird maximal eine Einzelfallentscheidung geben und für eine endgültige Lösung wird dann wieder auf den (unfähigen) Gesetzgeber verwiesen - siehe Grundsteuer.

Das Fatale: die Rechtslage und/oder Rechtssprechung in D tritt den Opferschutz mit Füßen.
Das führt meiner Meinung dazu, dass die Bürger sich immer weniger an die Gesetze halten. Bestes Beispiel ist Dein oben beschriebenes Vorgehen. Wenn man Konsequent weiter denkt, endet man bei den bereits heute in D existierenden Parallelgesellschaften, die ihre eigene Rechtssprechung durchsetzen - Stichwort „Sharia“.

Die Lösung bzgl. Dashcams oder Überwachungskameras kann in Zukunft nur sein, dass jeder alles Filmen darf. Es klappt doch in vielen anderen Ländern auch - z.B. den USA. Ich bin ein Fan der „totalen Überwachung“ mit Kameras im öffentlichen Raum und bin überzeugt, dass wir alle dadurch sicherer Leben würden. JEDOCH muss die missbräuchliche Verwendung (z.B. Veröffentlichung) drakonisch (z.B. 25 Jahre Knast :wink: ) bestraft werden.

Passieren wird das in D nicht über Nacht, sondern nur durch Druck von Außen (EU?) oder indem sich 99% der Bürger defacto gegen das Gesetzt stellen, indem sie Dashcams installieren.

Wie bereits geschrieben: Das gibt es genau so auch bei den mir bekannten Dashcams, allerdings mit irgendwas in der Größenordnung von 30 Sekunden, nicht 30 Minuten.

Meine Praxis ist ja im Grunde auch nicht anders: Die Speicherkarte wird permanent wieder überschrieben. Ich werte sie nur aus, wenn ich dafür einen konkreten Anlass habe. Je nach Größe der Speicherkarte und Qualität der Aufzeichnung hat die Schleife dann aber eine Länge in der Größenordnung von 30 Stunden.

Das ist interessant. Hast Du dafür Quellen? Ich kenne das so bislang nur aus Österreich.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es am Ende einen Kompromiss in dieser Richtung geben wird.
Einen Freifahrtschein zur totalen Überwachung gibt es auf keinen Fall, da kann man noch so sehr mit Opferschutz herumjammern.

z.B. hier: welt.de/motor/article140031 … heibe.html

Danke für den Artikel. Lesenswert, da erfreulich differenziert. Die ambivalente, um nicht zu sagen: schizophrene Rechtslage wird gut herausgearbeitet.

Da steht zwar was von Bußgeldern, aber nicht ob diese für die reine private Aufnahme mit der Dashcam ergingen oder möglicherweise für die unzulässige Verwendung.

Ersteres würde mich überraschen, da ich das Thema Datenschutz als interessierter Laie vefolge und in DE nichts dergleichen gehört habe.

Gruß Mathie

„Allerdings gingen die Richter davon aus, dass die Aufnahme ursprünglich zu privaten Zwecken erstellt worden war und nicht der Beweissicherung dienen sollte.“
Das wäre ja mal ein Anhaltspunkt, wie man umgehen könnte, dass die Aufnahmen unrechtmäßig wären. Man hat eigentlich nur zum Spaß aufgenommen, um später seine Fahrt noch mal zu rekapitulieren, o.ä. Und diese private Verwendung dürfte ja erlaubt sein. Wenn man dabei zufällig einen Beweis erhält, ist das doch nicht zu beanstanden. :mrgreen:

Innenministerium NRW sagt:

Morgen wird ein neues Urteil vom BGH erwartet:
:arrow_right: spiegel.de/auto/aktuell/dash … 07569.html

Urteil des BGH:

Daueraufnahmen mit Dash Cam sind zwar datenschutzrechtlich unzulässig, aber Bilder können nach Abwägung der Umstände ggf. im Einzelfall dennoch vor Gericht als Beweismittel zulässig sein:

spiegel.de/auto/aktuell/bund … 07762.html

Gruß Mathie

Edit: Danke fürs Verschieben in den passenderen Thread!

Bei Heise steht ein längerer Artikel, besonders interessant erscheint mir folgender Abschnitt:

heise.de/newsticker/meldung … 49320.html

Das würde bedeuten, dass eine permanente Aufnahme, bei der die Speicherung jedoch nur anlassbezogen (auch kurzzeitig rückwirkend) erfolgt wohl nach Auffassung des BGH datenschutzkonform wäre.

Gruß Mathie

Ich verstehe das BGH-Urteil jetzt so:
Nehme ich die Fahrt mit einer GoPro auf, und unterwegs passiert etwas, dann war es eine permanente, anlasslose Aufzeichnung, die nach §4 BDSG unzulässig ist.
Habe ich aber eine DashCam, welche nur die letzten 60 Sekunden auf der SD-Karte speichert und nur anlassbezogen (SOS-Taste, Beschleunigungssensor, …) die Sequenz dauerhaft speichert, ist das Videomaterial rechtens.
Letztere reicht ja völlig, um seine Rechte durchzusetzen.

Die GoPro-Aufnahme von der Serpentinen-Tour geht dann halt nicht als Beweismittel durch.

Ahoi,

das mit der GoPro dürfte ebenso gehen, da sie ja nicht permanent bei allen Fahrten aufzeichnet. Um die Serpentinenfahrt aufzuzeichnen ist sicher Anlass genug. Also zufällige Urlaubsvideos o.ä. dürfen sicher verwendet werden. Dashcams, die jedoch permanent aufzeichnen, haben ja erst einen Anlass, wenn tatsächlich was passiert ist.

Nun ist ja die Frage warum man dem Gericht das Gesamtmaterial vorlegen sollte und nicht nur den für die Beurteilung des Unfalles relevanten Teil…

Diese Frage stelle ich mir auch die ganze Zeit. Wie will man denn beweisen, wann die Kamera an war und wann aus? Dazu müsste die Speicherkarte schon beschlagnahmt werden…