PV-Anlage, Tesla als Firmenwagen, Abrechnung

Moin Moin,

ich muss dieses Jahr ein neues Dach haben und plane das dann gleich mit einer PV-Anlage zu versehen. Die Anlage wird wohl um die 8,5Kwp bekommen und der Akku irgendwas zwischen 5-13kwh. Mein Büro ist in meinem Privathaus und der Stromverbrauch ist somit über den Tag verteilt.

Nun stellt sich mir die Frage wie das eigentlich läuft, wenn ich meinen selbstproduzierten Strom in mein Auto lade. Wie rechne ich das ab?

Ich dachte evtl. das Gewerbe „Dach“ verkauft den Strom an das Gewerbe „Auto“. Aber welchen Preis setze ich da an? Einfach den gleichen Preis den EWE mir in Rechnung stellen würde?

Oder alternativ: gibt es die Möglichkeit einfach die Kilometer pauschal für das Finanzamt anzusetzen? Ich habe dazu bisher nicht viel im Netz gefunden.

Das ist eine wahrscheinlich eher spezielle Problematik, aber ich hoffe, dass irgendjemand hier evtl. eine ähnliche Ausgangslage hat.

Und dann noch: würdet ihr wieder die Powerwall kaufen oder einen anderen Anbieter wählen?

Beste Grüße und Dank

Keine Ahnung wie Deine rechtliche Situation für Dein Gewerbe ist aber im Fall einer Ein-Mann GmbH kannst Du Dir 70,- EUR pauschal pro Monat zusätzlich steuerfrei als Arbeitgeber-Zuschuss auszahlen. Wo der Strom dann her kommt, ist egal :wink:

Einfach einen zertifizierten offline Zähler bei der Wallbox montieren und die kWh zum Bezugspreis vom Energieanbieter inkl. aller kWh bezogenen Abgabgen abrechnen.
Woher (PV oder Netz) der Strom kommt ist letztendlich nicht nachvollziehbar.

Das ist auch die Regelung die wir in der Firma bei unseren Dienstteslas haben.

…lass das bitte vom Steuerberater prüfen. Du darfst nämlich den selbst erzeugten Strom nicht an „irgendwen“ verkaufen, wenn Du einen Einspeisevetrag hast.

„Irgendwer“ ist in dem Fall immer der lokale Netzanbieter. Ich habe die gleiche Situation hier bereits seit 10 Jahren - Mein eigen erzeugter Strom wird auch für mein Netzwerkequipment in meinem Homeoffice verwendet. Ich rechne das schon immer so, dass ich für den Eigenverbrauch vom Büro bzw. E-Auto (für beides habe ich mir einen Zwischenzähler einbauen lassen) den jeweils aktuellen Tarif meines Energieversorgers nehme.
Eingespeister Strom wird unabhängig davon vergütet und Du musst USt. dafür abführen. Ich habe noch einen Altvertrag, bei dem ich für den Eigenverbrauch eine Vergütung bekomme, auch dafür muss ich USt. abführen.
Die Rechnung, die vom Energieversorger kommt, behandelt den gesamten erzeugten Strom als Einspeisung und rechnet den Eigenverbrauch als Vergütung gegen, also bist Du damit auf der sicheren Seite.

Ach, daran habe ich bisher überhaupt nicht gedacht - ich verbrauche ja auch selbsterzegten Strom, den ich sofort im Homeoffice nutze. Bisher hatte ich einfach die Qm zugrundegelegt und anteilig von der Stromrechnung berechnet.

Dann bräuchte ich einen Zähler, der Büro, Lagerraum und Fahrzeug getrennt abrechnet. Interessanter wichtiger Punkt.

Meine Wallbox zählt übrigens einfach was da durch läuft, die müsste man dann nicht mehr mit nem Extrazähler bestücken, wenn ich zum normalen Tarif abrechne, aber das andere hatte ich noch gar nicht auf dem Zettel.

…wo kein Kläger, da kein Richter….aber man sollte sich für den Fall der Fälle Gedanken machen…