Doch, es ist in den meisten Fällen eine Steuererleichterung, da die tatsächlichen KFZ-Kosten fast immer höher sind, als das, was der AN für seine Privatnutzung versteuert. Vertriebler mit 60tkm p.a. und 95% geschäftlichem Fahrtanteil mal ausgenommen. Ich seh es doch bei mir. 30tkm, davon sicherlich 90% privat, weil ich seit Corona fast nicht mehr vor Ort bei Kunden bin. Versteuere für mein M3H, was 700€ im Monat kostet, nur ein paar € pro Monat.
Eigenanteile der AN mindern den zu versteuernden geldwerten Vorteil sogar bis zu 0€
Will ja aber gar nicht abstreiten, dass es ein gutes Instrument ist, um die Anschaffung von BEV zu forcieren und profitiere ja auch selbst von dem System
Wenn das Gesetz wird, schauen wir da rein, lesen und handeln danach. Bis dahin hilft der Kaffeesatz. Dort steht nur Kaufverträge und Leasingverträge ab 1.1.25? Oder nur Erstzulassungen.
Wir können mal vermuten: die Erhöhung auf 70 k€ betrifft auch nur neue Fahrzeuge ab 01.01.2024, es wäre also überraschend, wenn das bei den 95 k€ anders wäre. Und es geht ja um „Förderung“ des Neukaufs, da macht es keinen Sinn, das rückwirkend zu gestalten.
Ja, Verschaffung der Verfügungsmacht ist das Stichwort. Da kann man sich den Tesla am Quartalsletzten auch vor die Tür stellen lassen.
Der Gesetzgeber darf das auch anders lösen. Ein Blick ins Gesetz klärt das dann…