Privatleasing als Selbständiger

Hallo,

ich lease als Selbständiger meine Autos normalerweise ja im Geschäftsleasing. Jetzt steht allerdings der M3LR beim Privatleasing bei 579€ (brutto) und das Geschäftsleasing bei 541€ (netto). Also wäre im Prinzip das Privatleasing günstiger, sogar um einiges.
Könnte ich den M3LR jetzt privat leasen und trotzdem als Geschäftsauto absetzen?

Grüße
Andreas

  1. Steuerberater fragen
  2. Genaue Parameter angeben (Einzelunternehmen, Freiberufler, GmbH,…)

Ich bin Einzelunternehmer und da sollte das gehen. Auf jedem Dokument steht ja nur mein Name mit meinem Wohnort - da gibt es idF keine Unterscheidung zwischen Privatperson und Unternehmer.
Ich kann ja auch ein „normales“ Betriebsmittel (Bleistift, Laptop,…) als Privatperson bei Amazon kaufen und die Rechnung in die Buchhaltung geben.

Hi,

danke schon mal für die informative Antwort. Da ich Freiberufler bin und das meiste unter meinem normalen Namen absetze könnte das also funktionieren. Aber ich werde da wirklich auch nochmal bei meinem Steuerberater nachfragen.

Grüße

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Ich denke das funktioniert in deinem Fall (bin aber kein Steuerberater) :slight_smile:
Ich drück’ dir die Daumen!

Kurze Frage an alle, die ein Privatleasing abgeschlossen haben: die MwSt. wird ja bestimmt auf den Rechnungen ausgewiesen, richtig?

Ja,
ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Leasingbedingungen sollten geprüft werden. Evtl. ist bei Privatleasing die geschäftliche bzw. überwiegend geschäftliche Nutzung ausgeschlossen.

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Nach meiner Erfahrung ist oftmals nur die gewerbliche Nutzung (Taxi/Personenbeförderung, Spedition, Paketauslieferung) untersagt (analog zu den Versicherungsbedingungen).
Meine Nutzung ist analog zu einem Angestellten immer nur der Weg zum Kunden / zur (wechselnden) Arbeitsstätte.

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@Babbler Ja gewerbliche Nutzung ist nochmal eine andere Geschichte und sicher ein besonderer Fall.
Aber wenn du auch Versicherungskonditionen vergleichst (Beispiel HUK24) ist die geschäftliche Nutzung (nicht gewerblich) egal, ob der Versicherungsnehmer eine Firma oder Privatperson ist, teurer als die reine private Nutzung ist.
Das würde ich nun auch auf die Leasingrate übertragen.

Die Formulierungen sind -zumindest aus meiner Sicht- etwas schwierig zu verstehen:
Was ist gewerblich, was ist geschäftlich, was ist privat? Das Finanzamt ordnet das anders ein als eine Versicherung.

Gerade im Fall der HUK(24) habe ich das mal vor 2-3 Jahren explizit nachgefragt.

Nach Aussage der HUK sollte ich für mein o.g. Szenario (ich fahre zu wechselnden Kunden um dort zu arbeiten / meine Dienstleistung zu erbringen) bei der HUK(24) im Konfigurator „Überwiegend privat (inkl. Fahrten zur Arbeitsstätte)“ auswählen.

Im Hilfetext dazu steht auch bei der HUK24:
"Geschäftliche Fahrzeugnutzung
Sie können bei der HUK24 privat und geschäftlich genutzte Fahrzeuge versichern.
Als private Nutzung verstehen wir Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie in Ihrer Freizeit.
Geschäftliche Nutzung liegt dagegen vor, wenn Sie das Fahrzeug einsetzen, um den Anforderungen Ihres Berufes gerecht zu werden.
Beispiele: Handelsvertreter / Architekten / Lieferdienst einer Pizzeria"

Aber das kommt natürlich auf die persönliche Nutzung an, im Zweifelfall einfach bei der Versicherung schriftlich nachfragen. :+1:

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Genau richtig, der einzig richtige Weg ist nachzufragen. Es ging mir eigentlich nur darum zu erwähnen das die Auswahl Privatleasing bzw. Geschäftsleasing nicht nur durch den Preis bestimmt werden sollte, sondern auf die Leasingbedingungen ankommt. Letztendlich muss das individuell geklärt werden.
Bei HUK 24 ist z.B. Lieferdienst einer Pizzaria Privat der Kurierdienst jedoch gewerblich. Es kommt also auch die Feinheiten im Vertrag an, ob man auf der sicheren Seite ist.

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Die Leasinggesellschaft muss ja anschließend das Auto weiter verkaufen, daher ist bei einem Geschäftsleasing der Preis höher weil die Verkaufspreise bei geschäftlich genutzten Autos schlechter sind.

Als Soloselbstständer kannst immer beides machen. Absetzen kannst du dann wie du willst.

Nur GmbHs etc. können das nicht

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Ist es aber wirklich sinnvoll, ein Model 3 zu leasen? Ich halte das für ein ziemlich langlebiges Auto, zumal jetzt mit LFP-Akku, und es wird technisch und optisch auch nicht sehr schnell veralten. Zumal es sich durch Software-Updates immer wieder von innen erneuert.

Ich habe das mit dem Leasing immer wieder durchgerechnet, auch früher schon zu Verpesterzeiten, und kam immer wieder zu dem Ergebnis, dass ich dadurch sehr viel mehr Geld für das Vorhandensein des Autos ausgeben würde. Schon nach fünfeinhalb Jahren hast Du so viel für das Leasing ausgegeben, dass damit der Einkaufspreis des Fahrzeuges überschritten ist. Dann hat der Wagen aber immer noch einen erheblichen Wert. Und ich wüsste nicht, warum man ihn nicht zehn Jahre fahren sollte. Die ganzen durch Zeitablauf zunehmend Probleme verursachenden Bestandteile (Abgasrückführungsklappen, Lichtmaschine, Anlasser, Getriebe, Zylinderkopfdichtungen) hat der Wagen ja nicht.

Durch Kauf werde ich wohl in einer Zehn-Jahres-Periode nur halb so viel Geld ausgeben wie jemand, der least. Meine jährliche Fahrleistung liegt bei etwa 30.000 Kilometern. Und für einen Tesla scheinen 300.000 Kilometer ja eine Kleinigkeit zu sein.

Matthias

Hatte das Gespräch auch mit meine Sales Agent.

Ich brauche eine Rechnung mit MwSt. Da blieb für ihn nur das Geschäftsleasing.

Die Leasing Bedingungen von der Santander sind von meinem Verständnis her korrekt und sollten keine Beanstandungen vom Finanzamt bringen.

Beispielsweise ist im Vertrag kein Recht verbrieft, was mir den Kauf nach Ablauf des Leasings zusichert. Es gibt aber ein Andienungsrecht. Wäre es anders formuliert, würde es Steuerlich wie ein Kauf angesehen werden. Von den Stolperfallen gibt es sicherlich noch mehr.

Wie es aber beim Leasing der Tesla Financial Services GmbH aussieht, kann ich dir nicht sagen. Ich könnte mir da Stolperfallen vorstellen, die dann aber erst bei einer Steuerprüfung auffallen.

Beide Verträge müsste eigentlich der Steuerberater prüfen.

Nochmal:
Aussage zu Santander ist mein Laienverständnis.
Aussage zu Tesla Financial Services GmbH ist nur Vermutung, da ich den Vertrag nicht gesehen habe.

Bei meinem Mobilfunkanbieter ist es egal (AGB und Steuerrechtlich), ob ich einen geschäftlichen Tarif nutze oder nicht. Bekomme eine Rechnung und kann sie absetzen.

Das sind ja zunächst mal zwei verschiedene Themen. Bleiben wir erst mal beim Leasing: Warum sollte sich das Rechnen? Ich meine, bei einer GmbH mit größerem Fuhrpark mag das eine andere Betrachtungsweise sein, aber als einzelner Freiberufler zählt für mich, durch welche Lösung ich am Ende das meiste Geld übrig behalte. Es nützt ja nichts, kurzfristig Steuern zu sparen, weil man höhere Kosten hat, wenn die höheren Kosten dafür sorgen, dass man am Ende viel zu viel Geld ausgegeben hat.

Nun zur privaten Nutzung: Da ich mein Auto zu etwa 90 Prozent betrieblich nutze, habe ich immer ein Fahrtenbuch geführt, wodurch ich mir jedes Jahr mehrere Tausend Euro verdient habe. Selbst als Elektroautos nur noch zur Hälfte des Bruttolistenpreises angesetzt werden mussten, hätte sich das Fahrtenbuch für mich gelohnt. Jetzt, wo nur noch ein Viertel angesetzt wird, würde ich zwar mit dem Fahrtenbuch immer noch besser fahren, aber der Unterschied ist nicht mehr so groß, dass sich das Führen des Fahrtenbuches noch lohnen würde.

Aber noch mal: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Für die Abrechnung des Stroms habe ich mir übrigens folgende Lösung überlegt: Ich buche erst mal die Gesamtrechnung des Stromlieferanten als Betriebsausgabe und ziehe die Vorsteuer. Dann ermittle ich durch den zweiten Zähler, wie viel ich für das Laden des Autos aufgewendet habe. Dadurch weiß ich dann, dass der Rest privat verbraucht wurde, und buche das dann als Eigenverbrauch und unterwerfe es der Umsatzsteuer.

Die private Nutzung des Fahrzeuges wird ja eh pauschal mittels 1-Prozent-Regel gebucht, wobei eben der inländische Bruttolistenpreis am Tag der ersten Zulassung nur noch zu einem Viertel als Basis genommen wird.

Matthias

Sehe ich auch so. Sollte immer eine korrekte Rechnung bekommen.

Bleibt aber die Unsicherheit mit dem Vertrag.

Ist die Diskussion über ein für und wider zum Thema Leasing wirklich eine Antwort auf die gestellte Frage nach dem Unterschied von Privat- und Geschäftsleasing bei Tesla?

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Also entsprechen beide Verträge, also Privat- und Geschäftsleasing, den Anforderungen um die Ausgaben aus dem Leasing Vertrag sofort abzusetzen?

Das Privatleasing ist also keine Finanzierung?

Wir sind ja hier kein Auskunftsbüro, sondern diskutieren anhand konkreter Fragen bestimmte Themen, die sich daraus ergeben. Das ist das Wesensmerkmal eines Forums. Kostenpflichtige Antworten gibt es bei Steuerberatern und Rechtsanwälten.

Matthias