Privates Laden am Arbeitsplatz

Hallo zusammen,

ich bin gerade in der Diskussion mit der Firma bei der ich angestellt bin (großer Automotive Entwickler) ob es zulässig ist ein privates E-Fahrzeug an den Ladesäulen der Firma zu laden. Bislang ist es strikt verboten wegen geldwertem Vorteil.

Als bessere Diskussionsgrundlage wollte ich mal fragen ob es hier Angestellte gibt die in Ihrer Firma kostenlos Strom zapfen dürfen um Ihre E-Fahrzeuge zu laden. Es muss doch eine Möglichkeit geben den ein oder anderen Umweltgedanken eines Mitarbeiters zu fördern und ihn kostenfrei am Arbeitsplatz laden zu lassen.

beste Grüße, Ecko

Wieso kostenfrei? Wo ist das Problem auch bei der Firma den Strom zu bezahlen den man entnimmt? Alleine schon der Service eine Lademöglichkeit angeboten zu bekommen …

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Evtl hilft das weiter?

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Also wir dürfen Laden, gegen eine geringe monatliche Gebühr und einem sehr geringen kWh Preis, da unsere Firma Stromgroßabnehmer ist. der kWh Preis ist sogar günstiger als mein langjähriger Vertrag zuhause.
Kostenlos ist halt Steuerhinterziehung, wenn sie dich erwischen bist du und die Firma dran. Die Frage ist nur wer merkt das :wink:

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… der bis ins Jahr 2030 kraft Gesetz nicht entsteht.
Geht es evtl. um EEG-Umlagenbefreiung?

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Wieso entsteht kein geldwerter Vorteil bis 2030? Versteh ich grad nicht.

Aufgrund der Förderung für Elektromobilität im Einkommensteurgesetz (in D).

Kosten für den vom Arbeitgeber verbilligt oder unentgeltlich gestellten, nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfreien Ladestrom

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Hier steht die wichtige Passage drin
„Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers steuerbefreit.“ (Sachbezüge-ABC / Tanken beim Arbeitgeber | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe)

Wir haben uns bei uns im Betrieb auch mit dem Thema auseinandergesetzt. Plane auch, hier Lademöglichkeiten für die Mitarbeiter (und mich) hinzubauen. Daher hatten wir genau die Frage bzgl. geldwertem Vorteil auch.

Aber natürlich gibt es für den Arbeitgeber keine Verpflichtung. Es ist reiner Goodwill.

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Weil das in einer Firma mit ca. 11.000 Mitarbeitern und mehr als 20 Standorten in Deutschland einfach eine riesen Bürokratiewelle auslösen würde.

Ich kann komplett kostenfrei am Arbeitsplatz laden.

(gelöscht)

In einer deutschen Firma mit weltweit 65k Mitarbeitern und vielen Standorten ist kostenlos Laden durchaus möglich. Wird bei uns sehr gerne genutzt.

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Bei uns ist laden an zwei Industriesteckdosen möglich. Die Abrechnung erfolgt Ende des Monats gemäß individuellem Ladebedarf. :+1:t3:

Wenn dein (großer) Arbeitgeber das Gegenteil (es entstünde geldwerter Vorteil) tatsächlich behauptet hat, ist ihm m.E. auch sonst nicht zu trauen.

Nochmal aus EStG §3:

Steuerfrei sind…
46. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung;

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Super geil! Danke für diese Info! Wurde gleich mal direkt beim Betriebsrat eingekippt…

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Neidig? Die Firma will es gratis zu Verfügung stellen, ist doch fein!

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Nö, gar nicht. Finde nur halt so manche Einstellung frech und egoistisch. Meine Meinung :raising_hand_man: davon das die Firma es gratis zur Verfügung stellen will steht da nichts, sondern die Frage war was dagegen spricht es nicht den Angestellten gratis zur Verfügung zu stellen , lesen hilft. Das Problem der E Mobilität in Deutschland und den Rest der Welt scheitert meistens alleine schon an der Möglichkeit an einem Stellplatz einen Ladepunkt zu haben. Dann auch noch zu fordern das diese gratis sein muss halte ich für den falschen Ansatz , ganz einfach

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Haufe hat dazu noch einen spezialisierten Artikel:

Es gilt - wie vorher schon ausgeführt wurde:

Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Privat- oder Firmenfahrzeug handelt

Der Rest des Artikes ist auch sehr interessant, wenn es um das Bezahlen von Laden zu Hause geht…

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Hallo zusammen,

ich lade seit Januar 2018 als Angestellter einer großen Softwarefirma meine Elektroautos/PHEV.
erst täglich Passat GTE, später täglich Outlander PHEV, jetzt (nur noch wöchentlich) Tesla Model 3 und bald Model Y.

2018 war ich der Erste, der da regelmäßig geladen hat. Es war damals auch nur eine Ladestation mit 2 Ladepunkten. Jetzt sind es inzwischen 20 Ladepunkte und ich bin auch nicht mehr alleiniger Nutzer.

Alle Mitarbeiter laden zur Zeit noch kostenfrei. Irgendwann wird sich das sicher ändern.
Geldwerter Vorteil war hier noch nie ein Thema.

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Weitere Gründe für den Arbeitgeber das kostenlos zu lassen:

  • keine Eichproblematik (MID Zähler)
  • kein Abrechnungssystem nötig
  • keine Buchungen der Lohnbuchhaltung nötig.

bei den derzeitigen Kosten für gewerblichen Strom (bei uns noch < 10ct ) würde die Abrechnung bei uns mehr Aufwand bedeuten als es reinbringt.

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