Performance Long Range mit Anhängerkupplung?

Super, freut mich für dich, Check mal die Vmax bitte :smiley:

Ich quäl mich derzeit mit Fahrrad, hoffentlich bleibst weiterhin trocken

Track-Modus funktioniert. Kann im Gang P aktiviert werden. Danach hört man ein surren (Kühlkreislauf) und die Anzeigen stehen auf Track. Leider habe ich in der Nähe keinen abgesperrten grosszügigen Platz für Donuts. Das würde ich so oder so nicht machen - das Auto ist mir dafür zu schade. Aber es fährt sich definitiv anders (hecklastiger) :astonished:
Fazit: Ja, der Track-Modus funktioniert im Base Performance (Software V9.0 2019.28.3.1) Ich würde aber nicht darauf wetten dass das so bleibt und im jeden Base Performance auch so ist. Sollte es z.B. per Software Update wegfallen, kann man kaum darauf bestehen. Gemäss Tesla gibts beim Base Performance nur die Beschleunigung sonst nix.

Interessant finde ich den Text bezüglich dem höherem Verschleiss von allfälligen „nicht-Performance“ -Bremsen und -Reifen… keine Ahnung ob das bei den vollwertigen Performance Modellen mit derselben Software Version derselbe Text ist.

Edit: Vmax kann ich in der CH nicht testen. Vielleicht mal wenn ich in DE unterwegs bin (in nächster Zeit nicht geplant). Sieht man die Vmax Beschränkung sonst noch irgendwo im System?

Bein richtigen Performance steht dort ein anderer Text, hab ich zumindest im englischen Forum so gelesen.

Dein Vmax ist doch sicher 233 ohne Spoiler

Davon gehe ich auch aus ja. Fehlender Spoiler UND etwas höheres Fahrwerk = 233 km/h Vmax.

Davon hab ich nichts im andern Forum gelesen, das der Spoiler nötig war um auf 162mph zu kommen. Bisher scheint ja alles vollständig bis auf Vmax. Ich lass mich überraschen.

Bzw hier siehts danach aus

Hab gerade bei Bericht über M-S AHK gehört, dass diese für Fahrradträger eine höhere „Stützlast“ als die sonstige (Stützlast) hat; nämlich 100kg statt sonst 75.
…Wäre bei der Base-AHK dann für Fahrradträger evtl. auch mehr drin ?
(zumind. 35/40kg? …dass man sie auch doch („legal“) für mehr als EIN leichtes MB nutzen kann) …siehe (bei 12:50):
youtu.be/40p8P3X2y7A

Wo könnte diese Zusatz-Freigabe dann stehen? (ABE von Tesla?)
Oder hätte das dann schon im CoC stehen müssen;
Könnte man sowas noch nachträglich bekommen; oder nur noch evtl. per Einzelabnahme?

Laut Papiere geht er 261 km/h.
Heute ist meine Frau 238 km/h gefahren und ihrer Meinung nach da geht noch was.
Aber nicht mehr für sie, die bekommt zukünftig Valet Modus.

Habe aber von T-MA die Aussage bekommen, dass es reicht den Spoiler anzubringen und dann bekäme man die 261 freigeschaltet (PS. ohne weitere Kosten - außer dem Spoiler halt).

also auch mit dem Base-/normalen Fahrwerk…
aber ob er die 261 dann auch (immer) schafft …hm? oder nur bei Rückenwind :wink:

Gute Aussichten für die Base… :stuck_out_tongue:
Ove hat eins auf der Hebebühne das sehr gut verarbeitet ist (super Spaltmaße und nur (zwei) mini Mängel…) - siehe:
youtu.be/M3FCdbBXapg
Mit Vin 33xxxx (wird nur so nebenbei erwähnt dass es ein Base ist)
…da meins vin-seitig sehr knapp dran / leicht neuer (342xxx), bin ich mal guter Dinge…

Reichen denn 25kg Stützlast aus um einen 750kg (mit max 500 kg beladen) Anhänger zu ziehen?

Bitte macht doch mal ein Video auf dem Nürburgring mit dem Fahrradanhänger mit Fahrrad drauf. Mir langt schon der Schnipsel, wenn ein Fahrzeug überholt wird. :wink:
Schön wäre es, wenn das ganze vom Follower Fahrzeug gefilmt wird.

Nein, 25kg Stützlast werden in fast jedem Fall überschritten, mal davon abesehen, dass es nicht legal wäre, einen 750kg Anhänger mit nur 500kg Gesamtmasse (nicht Zuladung) als Argument zu bewegen, dass man ja dann die Vorgabe einhielte. Das Gesetz spricht immer von der zulässigen Gesamtmasse. Dies bedeutet, man bräuchte hier ein 500kg Anhänger, welcher eine max. Stützlast von 25kg hat. Sowas ist mir, als nicht Anhänger Experte, aber jemand der regelmäßig schon welche am Auto hängen hatte, unbekannt.

Das stimmt für Deutschland so nicht. Relevant für die Fahrzeugangängelast ist immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht plus Zuladung) und nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Ein 1to Angänger (wiegt leer typischerweise250kg), der unter 500kg bleibt wäre also erlaubt.
Bei den Führerschein-Anforderungen gilt dagegen das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
25kg Stützlast sollte bei max. 500kg Anhängergewicht mit etwas Tarierung bei der Beladung auch in den meisten Fällen machbar sein. Man sollte die 25kg dann aber auch möglichst voll ausnutzen.

Grundsätzlich darf man in Deutschland natürlich einen 750 kg Anhänger dran hängen oder auch einen schwereren, solange die erlaubten Werte nicht überschritten werden (anders als bei Führerscheinfragen, dort zählt das zul. GG), Ash hat völlig Recht.

Mit einem ungebremsten 750er wird man in der Regel auch mit den 25 kg SL auskommen, man muss beim Beladen dann entsprechend aufpassen.

Bei einem gebremsten wird es aber schwierig: die haben leer häufig schon über 25 SL - dann dürfte man nur beladen fahren mit einem kleinen Ausgleichsgewicht hinter der Achse …

Hätten sie besser gar keine AHK angeboten beim Performance, diese 500/25 kg taugen einfach nichts.

Heute gelernt: wenn man die AHK als Lastträger eintragen lässt und nicht als AHK dann darf man auch die vollen 91 kg benutzen für Fahrradträger

Das ist ja interessant. Dann frage ich beim Strassenverkehrsamt mal nach, ob man die bereits verbaute AHK auch ändern lassen kann auf „Fahrradträger-Typ / Lastträger“.

Am besten fragst du den Werkstattmeister beim Strassenverkehrsamt. Der hatte mir das erklärt gehabt.

Du darfst dann halt nicht mehr ziehen danach.

Vielen Dank für die Info! Das mit dem ziehen ist für mich kein Problem. Der Fahrradträger ist für mich (und sicher auch für andere) der einzige Grund für die AHK.

Hast du was rausfinden können?