Parkdauer auf öffentlichen Ladesäule

Hallo alle,

Kurz Frage, wie lange darf Eauto auf öffentlichen Ladesäule parken, ohne Auto zu laden? Diese Auto steht schon mehr als 12 Stunden.

Was man gegen tun kann?

VG

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Dort steht kein Schild also ist es ein normaler Parkplatz.

Bei so einem Schild darf er ebenfalls dort parken so lange wie er will ohne zu laden:
image

Nur wenn das eindeutig begrenzt wird mit Parkverbot außer während des Ladevorgangs mit Parkscheibe ist das ein Vergehen.

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Das Bild wurde offenkundig in Hamburg geschossen. Allerdings fehlt eine Ausschilderung. Ergo: Dort darf jedes Fahrzeug (fast) beliebig lange Parken.

Hat das Fahrzeug ein E Kennzeichen ?
Wenn nicht, dann mal das Ordnungamt fragen.

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Reicht nicht das Symbol am Boden ? Bei Behindertenparkplätzen ist manchmal auch nur das Rolli-Symbol auf den Boden gemalt.

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Ist Luft aus den Reifen lassen, eigentlich Sachbeschädigung ? :rofl: Ich frag für einen Freund…

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Ist wohl das Bild, das das Parken für Autos mit E-Kennzeichen erlaubt.
Laden ist da kein Muss.

Wenn du möchtest, dass das Auto noch länger da rumsteht?

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Da gibt es so coole „Post Its“ die nach aufkleben gehörige Fummelei erfordern um wieder aus dem Sichtbereich des Fahrers entfernt zu werden :wink:

Ist keine Sachbeschädigung und regt vielleicht das Nachdenken über das behinderte Blockieren an.

habe Polizei angerufen, die haben mir gesagt, diese Eauto darf solange parken wie er will, auch ohne Auto zu Laden. Unglaublich.

Was soll die Polizei auch viel machen, wenn eine korrekte Beschilderung (=Handlungsgrundlage) fehlt?

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Ein Anrufer beim Betreiber der Ladesäule wäre sinnvoller gewesen, immerhin wollen die was gewinnbringend verkaufen.

Soweit ich informiert bin, ist eine Beschilderung nach StVO zwingend notwendig, wenn Stadt oder wer auch immer etwas geltend machen will, ansonsten gilt da gar nix. Eine Bodenmarkierung (abgesehen von Linien die öffentlichen Parkraum abgrenzen) ist da meines Wissens komplett irrelevant (auch beim o.g. Rollstuhl). Kein aufgestelltes Schild mit entsprechendem Verbotscharakter lt. StVO = da gilt gar nix :slight_smile:

Genauso wie auch beim Supermarkt oder Parkhaus, das sind private Räumlichkeiten, wo der Eigentümer Regeln aufstellen darf wie er will - aber auch nur, wenn diese korrekt ersichtlich sind und dem Falschparker konkret die Folgen des Zuwiderhandelns offengelegt werden, kann da bspw. abgeschleppt o.ä. werden - ansonsten ist auch das nicht durchsetzbar. D.h. dort auf Behinderten-, Frauen- oder E-Autoparkplätzen stehen ist zu 99,99% wegen fehlender Regelungen vollkommen „OK“. :smiley:

Ich parke immer auf Frauenparkplätzen weil ich Frauen nicht diskriminieren und Gleichberechtigung fördern möchte… :joy: :wink: :smiley:

Dann darf man sich nicht wundern, wenn die Beschilderung so schlecht ist. Ganz ehrlich, meine 73jährige Schwiegermutter würde nicht auf das aufgemalte am Boden achten und würde dort, ohne bösen Willen, parken.