Österreich: Meine ersten Fragen

Also, wie ja schon mehrfach erwähnt wurde, Wallbox bietet vor allem erst mal Komfort. Aber eine Lösung von einem Netzbetreiber, sofern das nicht aus irgenwelchen seltsamen Gründen vorgegeben ist, würde ich weder von Salzburg AG noch (in meinem Fall) WienEnergie (oder wie sie alle heißen) nehmen. 19cent hört sich zwar günstig an, aber der Preis wird vermutlich nicht gehalten werden, selbst wenn der Strommarkt aktuell (wieder) deutlich günstiger ist. Und: 22kW Ladeleistung wirst du vermutlich auch in Zukunft mit nur wenigen Autos überhaupt nutzen können, bringt IMHO nix.

Ich habe mich nach einem Jahr Wienenergie (24cent/kWh) nun wieder für aWATTar entschieden und lade zum tatsächlichen Börsenstrompreis (wenn interessant und du ein Smartmeter installieren lassen kannst, kann ich dir gerne einen Referral Code zukommen lassen).
Vorteil: Es gibt immer mal wieder Tage, an denen der Strom effektiv nix kostet, also nur Netzgebühren anfallen, dann stehen wir bei ca. 10cent/kWh. Gerade wenn du keine langen Strecken fährst und flexibel bist, kannst du dann eben genau diese Tage nutzen um das Auto voll zu laden. Aber man muss sich da natürlich nichts vormachen: Wenn der irre im Osten mal wieder den Strommarkt zerschießt, geht’s preislich auch schnell wieder massiv nach oben. Dennoch: Diese Variante ist mir aktuell lieber und vor allem ehrlicher.

Also ich würde mir (jederzeit wieder) eine eigene Wallbox vom Elektriker deines Vertrauens anschließen lassen, und da die von Tesla weil durch Updates recht zukunftssicher, preislich sehr attraktiv, schick und mit dem Komfort über die Taste am fest montierten Kabel den Ladeanschluß öffnen zu können. Ja, hört sich unwichtig an, würde ich aber nicht mehr missen wollen.
Zum Thema Ladestation & Laden in Österreich hab’ ich übrigens ein paar Videos auf meinem YouTube Channel teslamaniacs (verlinken darf man hier leider nicht).

Minutenbasierte Tarife werden übrigens ziemlich sicher alle bald auslaufen. Darauf kann man sich leider nicht verlassen. Fairer wird üblicherweise die kilowattstundengenaue Abrechnung angesehen, obwohl man bei Minutenbasierten alttarifen mit einem Auto das schnell lädt sehr günstig laden kann.

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Jetzt bin ich hellhörig geworden.
Ich bewohne eine Eigentumswohnung in einem Reihenhaus. Nebenan in der TG ist mein M3P abgestellt. Ich hatte das Glück, dass praktisch 7 Meter von meinem TG Platz entfernt mein Kellerabteil und die Stromkästen für das Nachbarhaus sind. Als ich vor etwas über 2 Jahren einen Blick dort reingeworfen habe, habe ich mit Freude festgestellt, dass dort noch Plätze frei waren. Daher habe ich dort einen eigenen Anschluss mit Smartmeter nur für die E-Tankstelle an meinem TG Platz errichten lassen. Die Verkabelung war ein Kinderspiel, da in der TG bereits sämtlich Kanäle und Kabelschächte bereits vorinstalliert waren. Als E-Tankstelle kommt eine altbackene, aber versperrbare ABL eMH1 zur Anwendung. Ich habe für die E-Tankstelle denselben Stromvertrag wie für meine Wohnung, betanke aber derzeit noch den Tesla fast ausschließlich kostenlos an der Arbeitsstelle, zumindest solange, wie es noch kostenlos ist, was sich aber bald ändern wird - leider.

Frage an dich:
Bringt aWATTar hourly wirklich soviel Vorteile mit sich? Vor allem dann noch, wenn ich auf die Heimlademöglichkeit zukünftig angewiesen sein sollte und nicht wie jetzt, wo das Heimladen für mich eigentlich nur ein Backup darstellt und für gelegentliches Zwischenladen in meiner Freizeit wahrgenommen wird.

Was bringt mir das Smartmeter, was ich ohnehin von meinem Netzbetreiber (Energie Graz) aufs Aug gedrückt bekommen habe, ob ich es nun wollte oder nicht?

schau dir doch einfach die stundenweisen strompreise an, dann kannst du dir deine frage selber beantworten.

ich hab am wochenende in unsere beiden autos 90kWh verladen, zu einem durchschnittlichen strompreis von ~1ct/kWh (ohne netzgebühren) → all in etwa 10ct/kWh

klar - es is nicht immer soo günstig, aber am Wochenende doch ziemlich oft

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Wie Panzi schreibt, einfach mal bei Awattar schauen, dann siehst du exakt, was dier Hourly + Smartmeter bringt. Außerdem sind einfach quasi immer (außer in extremsituationen) die Tarife in der Nacht und zwischen 10 und 17 Uhr unter dem was ein Anbieter wie Wienenergie verlangt.

Das Smartmeter bietet dir zusätzlich noch die Möglichkeit ab dem Folgetag die Messwerte bis auf 15min Blöcke genau anzuzeigen; damit hast du quasi jeden Monat einen Anhaltspunkt, wie hoch dein Verbrauch war, anstatt bei einer Jahresabrechnung ein böses Erwachen zu haben. Außerdem kann man so ganz gut am Senken des Grundverbrauchs arbeiten, wenn man das möchte.

Ich war damals mega lästig den Wiener Netzen gegenüber, dass die Smartmeter vorgezogen wurden und hab’s nie bereut, einen Smartmeter zu haben.

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Frage an Österreicher - hat jemand lt. WEG in einer Tiefgarage an einer normalen 230 Volt Leitung
mit CEE Stecker einphasig 5,5 Kw Ladeleistung installiert ? und ladet zum Nachstromtarif mit dem Ladeziegel ?
Und was zahlt man in Ö derzeit am Suc für 1 Kwh ?

Danke - bekomme mein MY nächste Woche…

Kann dir da weniger helfen, wir haben in der WEG in der Garage ein 16A rote CEE Dose - normal für Baumaschinen. Darf die mit geeichtem Stromzähler dazwischen verwenden, um meine go-e charger anzuhängen und werde wegen langem Verbindungskabel (30m) sicherheitshalber statt der möglichen 11kW mit 8 oder 9kW laden - denke dass man das einstellen kann.

Die 5,5 kW, die dir in Österreich „garantiert“ werden (wenn alle Stakeholder dagegen sind), beziehen sich auf 3-phasige Ladung bei 8 A, nicht auf 1-phasig bei 24 A (das ist nämlich sowieso nicht zulässig).

In Österreich kostet der SUC derzeit zwischen 0,38 ct/kWh in Eberstalzell und 0,42 ct/kWh in Villach, Liefen etc. Das gilt jeweils zwischen 20 und 16 Uhr, zwischen 16 und 20 Uhr kostet es um 4-5 ct/kWh mehr.

Das kann sich aber jederzeit ändern…

Danke -
laut der WEG-Novellle 2022 ist in Gemeinschafts-TG eine privilegierte Änderung möglich: 3,7 oder max. 5,5% KW einphasig(!) - würde bedeuten 230 Volt/20 Ampere = 4,6 KW - alles was 3-phasig ist, benötigt eine Abstimmung aller Eigentümer und Zustimmung der Mehrheit…

kann man nirgends die aktuellen Preise der suc´s abfragen -oder geht das erst mit der Tesla-App ?

Also ist diese Formulierung 5,5 KW einphasig lt. WEG-Novelle völliger Blödsinn ?!

korrigier mich bitte - aber hat der gesetzgeber dies nun wirklich genau definiert? ich war der meinung, es wäre nur schnellladen definiert - 11 kw. alles, was längsamer wäre, könne einfach durchgeführt werden, man müsse lediglich die miteigentümer darüber informieren?

Ja das ist so siehe Information der Wirtschaftskammer Österreich / Fachverband det Immonbilien- und Vermögenstreuhänder

In §16 WEG 2002, Novelle vom 1.1.2022 nach Stand vom 16.5.2023 steht nur der Begriff „Langsamladen“, es ist keine Leistung genannt.
Der Begriff kann also nur aus dem OGH-Urteil (OGH 18.12.2019, 5 Ob 173/19f.) heraus enger gefasst werden, dort ist ausdrücklich von einphasigem Laden bis zu 3,7 kW die Rede.

Preise für SUC findet man im Auto, in der Tesla-App (auch für Nichtbesitzer möglich), sowie (meist veraltet) zB bei der ChargePrize APP.

Ja, die 5,5 kW waren in der Begutachtungsphase so formuliert (nur eben 3-phasig), aber haben es nicht in den beschlossenen Gesetzestext geschafft.

Nur der Vollständigkeit halber - 11kW ist NICHT schnell

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Hallo, Sie scheinen Recht zu haben - die WKO scheint einen Fehler mit der Bezeichnung einphasig gemacht zu haben - ich habe nun mehrere Artikel gefunden, die als Lagsamladen eben 3-phasig mit max. 5,5 KW anführen - Dies wurde offensichtlich in der Erläuterungen zur WEG-Novelle 2022 festgehalten…

Ich habe nun endlich eine Erläuterung zur WEG-Novelle 2022 gefunden:
vielen Dank an die emcaustria.at:

  1. Nach § 16 Abs. 2 Z 1 darf die Änderung keine Schädigung des Hauses und keine Beeinträchtigung
    schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer zur Folge haben. Sollen bei der
    beabsichtigten Änderung auch allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden – wie
    es bei der Installation von Ladestationen eben regelmäßig der Fall sein wird (siehe Punkt 1) –, so muss
    die Änderung nach Abs. 2 Z 2 zusätzlich entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem
    wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen. Bei bestimmten, im zweiten Satz der Z 2
    angeführten „privilegierten“ Änderungen gelten diese zusätzlichen Voraussetzungen auf Grund
    ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung jedenfalls als erfüllt.
    In diese Privilegierung soll nun die Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch
    betriebenen Fahrzeugs aufgenommen werden, sofern der Anschluss an eine bestehende Einrichtung nicht
    möglich oder nicht zumutbar ist. Ein Ansatzpunkt für den hier neu geschaffenen Topos des
    „Langsamladens“ ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu 5 Ob 173/19f, in der davon
    ausgegangen wurde, dass Maßnahmen wie die Verlegung einer Elektroleitung samt Errichtung einer
    Wallbox in einer technisch einer Steckdose vergleichbaren Ausführung (im konkreten Fall: zur
    Ermöglichung einphasigen Ladens mit maximal 3,7 kW) als privilegierte Verlegung einer Stromleitung
    samt ähnlicher Einrichtung im Sinn des § 16 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz anzusehen sind. Doch ist der Begriff
    des „Langsamladens“ keineswegs auf einphasiges Laden beschränkt, sondern erfasst durchaus auch
    dreiphasiges Laden. Ein solches Begriffsverständnis ist schon deshalb geboten, weil – worauf im
    Begutachtungsverfahren mehrfach hingewiesen wurde – ein bloß einphasiges Laden durch eine Mehrzahl
    von Wohnungseigentümern elektrotechnisch problematisch sein könnte, insbesondere deshalb, weil dies
    zu Asymmetrien im Verteilungsnetz führen könnte.
    Das wirft im Weiteren die Frage auf, bis zu welcher Ladeleistung noch von einem „Langsamladen“
    gesprochen werden kann. Der Terminus „Langsamladen“ ist in öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht
    umschrieben; und er soll auch nicht etwa hier im Wohnungseigentumsgesetz 2002 definiert werden. Denn
    eine Definition, die die hier anzustrebende Regelungsbalance – nämlich wohnungseigentumsrechtliche
    Förderung der „Pioniere“ der Elektromobilität bei gleichzeitiger Vermeidung einer allzu raschen
    Überlastung der Anschlusskapazität durch sehr „leistungshungrige“ Elektrofahrzeugeigentümer – durch
    technische Beschreibungen und Maßeinheiten zu fassen versuchte, wäre aufgrund der technischen
    Entwicklungen möglicherweise bald veraltet und überholt und ließe der Praxis nicht den nötigen
    Spielraum. Deshalb wird davon abgesehen, im WEG 2002 eine maximale Ladeleistung für den Begriff
    „Langsamladen“ festzuschreiben. Doch lassen sich für deren Eingrenzung nach dem heutigen Stand der
    Technik ausreichende Orientierungspunkte aus den elektrotechnischen Begrifflichkeiten gewinnen: Dort
    wird nämlich zwischen „Normalladen“ und „Schnellladen“ unterschieden. Das „Normalladen“ erfasst –
    heute – dreiphasiges Laden mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW. Es liegt begrifflich auf der Hand,
    dass die Ladeleistung bei einem „Langsamladen“ niedriger sein muss als die maximale Ladeleistung beim
    „Normalladen“; daher kann etwa das Laden mit einer Ladeleistung von 22 kW nicht als „Langsamladen“
    bezeichnet werden und wohl auch nicht jenes mit 11 kW. Eindeutig fällt aber das Laden mit 5,5 kW
    unter den Begriff des „Langsamladens“, zumal eine solche Ladeleistung nach den heutigen
    elektrotechnischen Gegebenheiten immer als Minimum mit einem dreiphasigen Laden verbunden ist.
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Deshalb wartet man auch nicht, bis die anderen zustimmen sondern macht es einfach und wartet dann auf die Einsprüche.

Die bessere Vorgangsweise ist aber immer folgende:

In der Hausversammlung (idealerweise zusammen mit bis zu zwei weiteren Parteien) eine Gemeinschaftslösung mit dynamischem Lastmanagement vorschlagen. Diese kann so ausgelegt sein, dass die maximale Leistung am Hausanschluss niemals höher liegt als bisher ausgelegt. Bei einer größeren Zahl an Ladeplätzen geht man übrigens von einer Berechnungsleistung von nur 1 kW pro Auto aus, das geht sich locker aus, wenn man den Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt.

Hier sollten jetzt alle Argumente für die Gemeinschaftslösung stehen…

Wenn die Hausgemeinschaft dem nicht zustimmt (und das kann man auch vorher als Druckmittel einsetzen), dann kündigt man an, im Falle einer Ablehnung die gesetzlich zugestandene „Langsamladeeinrichtung“ zu installieren. (Bei drei Teilnehmern ist man dann bereits bei 11 kW Anschlussleistung).

Hier sollten jetzt die Gegenargumente stehen, die bei der Einzellösung trotzdem auftreten werden. Ausgenommen die Finanzierung, aber da kommt das Argument der Förderung ins Spiel…

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Hallo, selber laden ist immer günstiger als beim Supercharger. Habe mir die Tesla-Wallbox (500€) vom Elektriker (ca. 700 €) installieren lassen und bin zufrieden (ca. die Hälfte wurde gefördert).
Was mir bei der 19,9 Cent-Rechnung bei der Salzburg AG auffällt: das ist rein der Energiepreis ohne MWSt, also 23,88 und dann noch ca. 9 Cent Netzentgelt usw.
Das sind dann ca. 33 Cent, allerdings kommen noch Ladeverluste dazu… Ich brauche im Schnitt 17kWh/100km. Mit Ladeverlusten würde ich also derzeit beim zu Hause laden ca. 6,27 € auf 100 km rechnen. Habe deshalb zu aWATTar gewechselt, dort lade ich günstiger - soll aber keine Werbung sein.
Auf jeden Fall fahre ich seit 1,5 Jahren in Sbg mit meinem M3 und würde nicht mehr zurück zum Diesel wollen (bis auf die Scheibenwischersuzomatik und die Federung im M3)
Noch eine Ergänzung zur Rechnung: der Verbrauch im M3 wird immer ohne Heizung usw. angezeigt - bei der Rechnung mit SuC wird es im Winter bei Kurzstrecken öfters zum Laden werden.
LG aus Sbg

oha - das wusste ich nicht mit der Salzburg AG :rofl: Muss mal beim anderen Stromanbieter durchlesen, hab den Namen jetzt schon öfters gelesen.

Wie gesagt, ich bin täglich 1-2h im Geschäft und am Parkplatz befinden sich 2 S-AG Anschlüsse. Denke für den Anfang tut‘s das auch.

Eine Wallbox nehme ich auf jeden Fall dazu und lasse sie dann mal bei Gelegenheit anschließen, mach mir aber keinen Stress :slight_smile:

Das wäre mir neu. Die Verbrauchsanzeige beim Fahren beinhaltet „alles“.