So hätte ich das verstanden.
Das Erfordernis der Kommunikationsfähigkeit ist neu in 2023, in 2022 wurde die (nicht über die genannten Schnittstellen kommunikationsfähige) Tesla WB daher noch gefördert. Österreichisch halt.
Ich habe soeben die selbe Absage bekommen.
Wie können wir jetzt vorgehen um das doch durchzubringen?
Kann es sein, dass das nur für Mehrparteienwohnhäuser gilt? Kann mich nicht mehr genau erinnern, aber ich glaube, dass das Vorhandensein von OCPP und Modbus auch 2022 so war, nur eben nicht für Einfamilienhäuser.
Hab gerade mit der Kommunalkredit telefoniert.
Es muss in jedem Fall dieser OCPP oder Modbus vorhanden sein, auch bei einem Einfamilienhaus.
Damit die Wallbox mit anderen Wallboxen kommunizieren kann um ein Lastmanagement zu ermöglichen.
Auch wenn nur eine Wallbox in deinem Privathaus in deiner Garage hängt…
Dann hatte ich offensichtlich Glück oder die Richtlinie war 2022 wirklich noch nicht so streng.
Hier gibt es eine Liste mit den föderungsfähigen Wallboxen:
Bis 2022 wurden alle Wallboxen gefördert, ab 2023 nur noch „kommunikationsfähige“.
2022
2023
2022 musste die Wallbox im Einfamilienhaus noch nicht kommunikationsfähig sein („eine Wallbox“). Ab 2023 werden generell nur mehr kommunikationsfähige gefördert:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2022
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2023
Ich frage mich, ob die Tesla Wallbox Gen3 nicht auch Modbus TCP können würde? Eventuell durch Update oder Umwege. Förderbar wird sie leider erst wenn es da was gibt und sie in der Liste steht.
Wie schaut es jetzt aus bin gerade dabei zu bestellen?
Also bei TWC wäre keine Förderung dabei?
Zweite Möglichkeit wäre die Easee Home, dabei noch ein Metron Tesla Kabel 3m (260€), wäre ich bei 775€ für die Wallbox und 1000€ für den Elektriker, wird dann auch hier nur 50% gefördert?
Bei mir würde ich auch noch von der Marktgemeinde Gratkorn noch eine Förderung bekommen.
Ich habe Antrag für Auto + E-Ladeinfrastruktur registiert.
- 3000€ für MY
- 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox
in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage (wäre die Idee). - Noch eine Förderung von der Gemeinde Gratkorn (bis zu 800€).
Weil wenn das nix wird, nimm ich die TWC und fördere halt nichts.
Die Förderung ist max. 50% der tatsächlichen Investitionssumme bis zum jeweiligen Höchswert.
Dein Kabel mit 260,- extra ist meiner Meinung dann nicht dabei, sondern nur WB 775+1k installation=1.755 und davon max 50% = 877,50.
und nein, TWC ist leider nicht dabei:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2023/fahrzeuge-ladeinfrastruktur
Ich muss meinen Förderungsantrag erst stellen, registriert bin ich schon.
Meine Wallbox steht auch auf der Liste der förderungsfähigen Wallboxen. Was mir zu denken gibt, ist der Nachweis von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern.
Habt ihr alle Stromtarife, die 100% Ökostrom liefern?
Grüße
Stylla
Kabel is klar, super das macht es verständlich.
Dachte wenn das Auto dazu ist, wären es 3000 + 900, weil die 50% nicht greifen.
Ich würde da einfach die letzte Rechnung von Verbund dazulegen?
Ich reiche einfach meinen Vertrag bei der Energie Burgenland ein. Mal schauen, ob das reicht.
hängt von deinem Tarif ab - schau also auf die letzte Rechnung, was bei den Herkunftsnachweisen steht.
EVN bietet z.B. Optima Float Natur (100% erneuerbar) aber auch Optima Float (NICHT 100% erneuerbar).
Muss man abwarten, was rauskommt.
Wenns klappt - gut, wenn nicht, wechsel ich deswegen den Stromanbieter aber nicht.
Der Vertrag wird nicht ausreichend sein, der Stromanbieter erstellt aber auf Nachfrage genau diesen Nachweis. Geht ruckzuck und kostet auch nix.
Also ich hab einfach die letzte Stromabrechnung drangehängt, vat gegolten. Allerdings von der TIWAG in Tirol, die ja zu 100% erneuerbar drauf stehen hat.
Ich IKB, auch 100% Öko, Nachweis vom Energiebetreiber wurde verlangt.
Laut Leitfaden für den Nachweis von Ökostrom gibt es drei Möglicheiten, dies nachzuweisen:
- Übermittlung einer Kopie des Stromliefervertrages, die
taxativ im jeweils aktuellsten Stromkennungsbericht der e-control in der Tabelle
„Stromkennzeichnungen der evaluierten Lieferanten im Vergleich“ als
„Grünstromanbieter“ (Bekannte erneuerbare Energieträger = 100 %) angeführt werden. - Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET) unterzeichnet vom
Energieversorgungsunternehmen - Kopie des Vertrages über die Ladeberechtigung, sofern Ladungen
hauptsächlich an öffentlich zugänglichen Ladestellen, die mit Strom aus 100 %
erneuerbaren Energieträger versorgen, erfolgen.