Hallo zusammen,
da hier ja viele sehr interessiert an der Energiewende sind und diese oftmals auch aktiv mitgestalten, würde ich folgende Frage gerne klären (ohne politisch zu werden).
Wofür braucht es überhaupt eine fixe Abstandsregelung von „Siedlungen“ zu Windkraftanlagen?
Meines Wissens werden doch bereits störende Effekte (Lärm/ Schattenwurf etc.) durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundesimissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Lärm berücksichtigt.
Gibt es etwas sachlogisches, weshalb das nicht ausreicht und eine fixe Abstandsregelung überhaupt diskussionswürdig ist?
Stockt ja deshalb leider aktuell auch bei der Aufhebung des 52GW Deckels bei der PV…
Danke euch.