Ich habe meinen neuen Model Y im August 2023 abgeholt. Bereits 3 Wochen nach der Abholung habe ich ein Knacken beim Auftreten hinter dem Beifahrersitz bemerkt. Nach langem Warten habe ich im Januar einen Servicetermin beim Tesla Service Center Köln (Carlswerk) bekommen.
Beim Service Termin wurde mir mitgeteilt, dass es sich um ein Karosseriefehler handele und ich sollte einen Karosseriewerkstatt aufsuchen und überprüfen lassen.
Nach wieder langem Warten habe ich diese Woche einen Termin bei einem Tesla autorisierten Händler die Karosserie überprüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass an der Karosserie gearbeitet wurde und Reparaturreste und Abdeckungen vorhanden sind, die nicht einem Neuwagen entsprechen. Die Techniker habe mich informiert, dass bei einem Karosserieeingriff, das gesamte Unterdeck und die Batterie entfernt werden muss.
Das ist keine Lösung des Problems bei einem Auto, das nicht mal ein Jahr alt ist und unter 20.000km aufweist.
Diese Qualitätsmängel entsprechen nicht einem Neuwagen. Mein Tesla war beim Service im Januar und ich wurde nicht darüber informiert. Solche gravierenden Mängel sind nicht akzeptabel.
Bevor ich einen Anwalt einschalte, will ich euch fragen, ob eine Rückgabe oder Austausch möglich ist.
Die Karosserie ist verzogen auf dem Boden und es wurden Arbeiten durchgeführt vor der Lieferung. Laut dem Karosseriebauer sind das aber nicht fachgerechte Arbeiten. Um das Blech wieder richtig herzustellen muss man den gesamten Boden freilegen. Das würde mehr kosten als den Wagen auszutauschen
Dann wird das wohl ein Unfaller oder eine Beschädigung beim Transport gewesen sein. Schriftlich geben lassen vom Karosseriebauer und ab zum Anwalt. Der soll das mit Tesla regeln da Du ja nicht darüber informiert wurdest.
Im Wörterbuch stand aber:
Wenn man nicht zu dem Thema beitragen kann, soll man nicht klugschei&n, Klappe halten und sich einfach nur hinsetzen (Sarkasmus aus )
Verstehe das Problem jetzt nicht ganz und auch bei den beiden identischen Bildern sehe ich jetzt nichts außergewöhnliches bis auf das zusätzliche Dämmmaterial?
Ist vielleicht Offtopic aber bei den m3 vor dem Highland hat das Bodenblech auch standardmäßig etwas nachgegeben wenn man hinter Fahrer oder Beifahrer sich reingesetzt hat. Reparaturversuche seitens Tesla gab es da soweit mir bekannt nicht. Das war einfach der Form und der wandstärke vom Bodenblech geschuldet.
Bei meinem alten Model 3 von 2021 hatte ich das selbe Problem.
Wenn ich auf der Rückbank hinter dem Fahrersitz saß und Druck auf die Bodenplatte ausgeübt habe, konnte man hören wie das Blech nachgegeben hat.
Bei mir wurde es im Servicecenter Ottersberg repariert.
Was genau gemacht wurde kann ich nicht sagen, mir wurde aber auch gesagt die Batterie rausgenommen werden muss.
Das Blech hat nach der Reparatur auf jeden Fall nicht mehr nachgegeben.
Mußt Du ja auch nicht. Komisch das Du trotzdem hier postest.
Wenn ein Neufahrzeug bereits einen Schaden am Rahmen hat ist es nun mal ein Wertverlust dem einen niemand ersetzt. Auch keine „Reparatur“.
Beispiel: Ich hatte vor Jahren mal einen Alfa MiTo Turbo den meine Frau mal bei einer extrem blöden süditalienischen Tiefgarageneinfahrt so ungut aufgesetzt hat das einer der Längsträger einen Schaden davongetragen hat.
Ich habe es durch Zufall(beim Reifenwechseln unter das auto gekrochen) mal entdeckt und dann in einer „Fachwerkstätte“(Renault) in Apulien reparieren lassen. Der war halt im Ort und hatte einen angeblichen guten Ruf(somit niemals der Mundpropaganda glauben ). Ob es die nächste Alfa Werkstatt besser hingebracht hätte, wer weiß…
So oder so - ein Jahr später wurde der Alfa gegen einen 3er BMW getauscht, als Anzahlung dagelassen und optisch bewertet mit einem guten Preis. Am nächsten Tag der Anruf - der Längsträger wäre „gepfuscht“ repariert worden, minus 3000€ auf das Eintauschangebot. Ich habe es trotzdem angenommen, weg mit Schaden.
ABER - bei einem Fabriksneuen Tesla(oder sonstiger Marke) würde ich das niemals akzeptieren. Ab zum Anwalt damit falls sich Tesla querstellt @Sutla
Bevor es zu spät ist. Dauert ja eh immer alles ewig bei Tesla wie man an Deinem Beispiel wieder schön sieht(habe mein MY auch 08/2023 übernommen, der ist gottseidank in Ordnung(hoffe ich)).
Bis hin zur Neulackierung ist bei einem Neuwagen alles mögliche ab Werk erlaubt, es darf nur der Zustand des Fahrzeuges nicht verschlechtern.
Bei deinem wurde evtl. etwas gemacht, was schlecht gemacht wurde, klär mit dem Karosseriespezialisten ab ob er einen neuwertigen oder besseren Zustand erzielt und fertig!
Verneint er das, kannst du wandeln. Heißt heute glaube ich anders. Das ganze ist absolut nichts komisches und war bei einem Mercedes und einem Ford in der Familie bei uns auch schon.
Ich bin kein Anwalt, aber der zentrale juristische Begriff lautet hier Gewährleistung:
Der Verkäufer, hier Tesla, muss den Gewährleistungsanspruch erfüllen, d.h., der Käufer hat bei erheblichen Mängeln Anspruch auf Reparatur oder Neulieferung. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Gewährleistung zwei Jahre ab Kauf.
Für ein erfolgreiches Vorgehen sind dabei zwei Dinge zu beachten:
1.) Es liegt eigentlich auf der Hand, aber es kann nicht oft genug gesagt werden: Der Schaden muss zweifelsfrei und gerichtsfest dokumentiert werden. Da sich Tesla hier ja anscheinend ein wenig windet, den Schaden anzuerkennen, solltest Du bspw. ein unabhängiges Gutachten (z.B. von der DEKRA) erstellen lassen.
2.) Auf Basis dieses Gutachtens kann Dein Anwalt dann bei Tesla den Gewährleistungsanspruch geltend machen: Dass heißt, Tesla kann durch (erneuten) reparaturversuch Abhilfe schaffen, aber spätestens nach weiterem Scheitern einer Reparatur, kann Dein Anwalt eine Neulieferung durchsetzen.
ACHTUNG:
A) Tesla wird bei Tausch des Fahrzeugs gegen ein Neufahrzeug wahrscheinlich eine Zuzahlung von Dir fordern, da Du das bisherige Fahrzeug ja schon fast 20.000 km bewegt hast.
B) Es besteht natürlich das Risiko, dass bei Erstellung eines Gutachtens festgestellt wird, dass Dein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist und stillgelegt wird.
… die Nachweispflicht liegt hier natürlich beim Anspruchsteller, also dem Käufer.
Es ist der zentrale Punkt, um den es dann auch im Gutachten gehen sollte:
Wenn der Schaden nämlich weit nach Auslieferung auffällt, oder eintritt, könnte er ja z.B. auch durch ein eventuell unbemerktes Aufsetzen des Fahrzeugs, oder Abrutschen von der Hebebühne des Reifenhändlers, etc., entstanden sein.
Ein Gutachter sollte aber unterscheiden können, ob der Schaden einem später (während des Gebrauchs) aufgetretenen Schadenereignis zuzuschreiben ist, oder, ob es ein z.B. Material-Fehler, oder ein konstruktionsbedingter Fehler, oder ein Fehler, der beim Zusammenbau des Fahrzeugs (z.B. bei Überschreitung von Herstellervorgaben von Toleranzen), entstanden ist, oder, oder, oder …
Vor Gericht ist die Frage danach, ob das Problem bereits bei Auslieferung bestand, natürlich entscheidend für den Gewährleistungsanspruch.
Wenn ich das richtig verstehe, wird hier nichts geleugnet und Tesla bietet über den Body Shop eine fachgerechte Reparatur an.
Das ist doch die Lösung des Problems, oder was übersehe ich hier?
Dazu beeinträchtigt der Fehler offenbar nicht einmal die Nutzung, sodass „gravierend“ etwas drastisch formuliert ist… das würde ich erwarten, dass die Karosse so schief ist, dass der Wagen nicht gerade aus fahren kann.
Klar ist das ärgerlich, aber Tesla hat das Recht nachzubessern… und anders als in anderen Fällen (wo der Fehler einfach zum „Standard“ erklärt wird) würden sie das hier ja sogar machen. Versuch es also positiv zu sehen.