Neubestellung Auslieferung Model 3

Servus

entschuldigt die dumme Frage, aber ich bin ein bisschen verwirrt. Ich wollte mir ein Model 3 bestellen und habe Bedenken ob ich das Auto noch dieses Jahr bekomme. Im Konfigurator steht Februar 2023 als voraussichtliches Lieferdatum und ob da die doppelte Umweltprämie noch vorhanden ist, ist fraglich.

Im Order agreement von Tesla (siehe hier https://www.tesla.com/de_DE/order/download-order-agreement?redirect=no&country=DE&model_code=mp) steht drin „Bis zur Lieferung Ihres Fahrzeugs können Sie Ihre Bestellung jederzeit stornieren.“

Gilt das nur für Tesla? Ich dachte man kann bei einem Kaufvertrag, nach dem 14 Tage vergangen sind, nicht zurücktreten außer es tritt Lieferverzug ein und man mahnt den Verkäufer ab.

Du kannst deine Bestellung bei Tesla so wie es dort geschrieben ist auch mach Monaten noch stornieren. Solange du noch nicht die Fahrzeugpapiere erhalten und das Fahrzeug zugelassen hast, ist das kein Problem.

Unabhängig davon muss man die angegebenen Lieferzeiten stark in Frage stellen und eher davon ausgehen, dass beim M3 jede Konfiguration derzeit schneller geliefert wird aus auf der Homepage angegeben Ausgenommen der P, hier ist Mai realistisch.

Alles klar Danke. Dann bestell ich mal und hoffe das ich den Wagen rechtzeitig bekomme.

Aber ich lieg mit meiner Vermutung richtig das Tesla der einzige Händler ist welcher es erlaubt das Fahrzeug vor Lieferung zu stornieren?

Ich habe auch andere Fahrzeuge bestellt und darf dort vom Vertrag nicht einfach so zurücktreten.

Da es ein Online Geschäft ist, darfst du bis zu 14 Tage nach dem Erhalt der Ware ohne Gründe vom Kaufvertrag zurücktreten. Diese Gesetze gelten auch für andere Hersteller. Erhalt der Ware = Auslieferungsdatum.

Das ist natürlich keine juristische Beratung und ohne Gewähr, aber du kannst es ja noch einmal googlen

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Stimmt nicht. Siehe hier auch diese Seite: Rücktritt vom Autokauf im Internet | Rechtsanwalt Florian Wehner

Ich zitiere: " Da der Vertragsabschluss mit der Abgabe von Vertragsangebot und Vertragsannahme zustande kommt, gilt der Vertrag nicht etwa erst dann als abgeschlossen und rechtsbindend, wenn der Autoverkäufer dem Käufer das Auto übergibt oder dieser das Auto erhält. Dies kann, muss aber nicht der Fall sein"

Bei Mercedes und Renault war dies nicht der Fall. Gut ich wäre auch vom Vertrag nicht zurückgetreten :grinning:

Mir gehts hier sowohl um die doppelte Prämie die bis Ende 2022 gesichert ist als auch um die Mindesthaltedauer von 6 Monaten. Ab 2023 sieht die Sache vermutlich leider ganz anders aus.

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Vielleicht hast du ja etwas Glück und findest am Ende eines Quartals dein Wunschfahrzeug unter den Sofort-Verfügbaren, da tauchen auch einige auf…

Das ist völlig aus der Luft gegriffen:

  • beide Prämien werden Stand heute bis 2025 gewährt
  • die Haltedauer bei Kauf wird vermutlich angepasst (heute 6 Monate, Leasing 2 Jahre)
  • bei Hybridfahrzeugen besteht die „Gefahr“, dass sich etwas ändert, war aber auch dieses Jahr so (Reichweite rein Elektrisch vergrößert)
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Das ist so nicht korrekt.

Der Vertragsschluss hat hierbei keine Relevanz da die 14 tägige Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware zu laufen beginnt. Siehe Orderagreement.

„ Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“

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Das ist bei Tesla so. Das mag nicht zwangsläufig auf andere zutreffen, wo „auf Bestellung produziert“ wird. Bei nem Merzedes mit gefühlt 1.000.000 Konfigurationsmöglichkeiten kann man das nachvollziehen. Da nen Kunden finden, der genau die Konfig will ist schwer und daher potentieller Schaden.
Bei Tesla ists einfacher, da weniger Möglichkeiten und sowieso vorproduziert wird

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Meines Wissens ist Tesla auch der einzige Hersteller bei dem man völlig online ein Neuahrzeug bestellen kann.

Deshalb gibt es hier auch das Widerrufsrecht, da es sich hierbei um einen Fernabsatzvertrag handelt.

Bei anderen Herstellern wird der Vertragsschluss im Autohaus mit der Unterschrift des Vertrages erwirkt und dort gibt es kein Widerrufsrecht.

Hierbei handelt es sich zudem um auf Kundenwunsch gefertigte Fahrzeuge, weshalb auch da ein Widerrufsrecht nicht möglich wäre.

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Wurden Dezember und Januar komplett verschluckt? Da werden ja auch Fahrzeuge geliefert, werden diese eher an November besteller oder Februar 2023 Besteller vergeben?

Im ersten Monat eines Quartals werden keine Fahrzeuge ausgeliefert. Da sind noch die Schiffe unterwegs.

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War Dezember so schnell vergriffen oder tatsächlich nonexistent?

Nein. Siehe Veröffentlichungen im Bundesanzeiger: – Bundesanzeiger

Gut jetzt weiß ich Bescheid. Es liegt vermutlich an den mehreren möglichen Konfigurationen bei den anderen Autoherstellern.

Der Link ist tot…

Tatsächlich. Hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aenderung-der-richtlinie-foerderung-des-absatzes-von-elektrisch-betriebenen-fahrzeugen.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Alternativ auf der Seite der Bundesregierung dort steht aber nicht das Gesetz in Wortlaut: Umweltbonus für Elektrofahrzeuge ab 2023 | Bundesregierung

Ab 2023 gibt es nur noch den einfachen Umweltbonus.

Wenn man dieses Jahr noch das M3 SR mit den 19“ Felgen bestellt, dann kostet der zwar 1.700€ mehr, dafür bekommt man aber noch 6.000 anstatt ab nächstem Jahr nur 3.000€, also nach Abzug der Felgen 1.300€ mehr vom Staat zurück und damit auch weniger zu bezahlen.

Dass die Innovationsprämie für reine E-Autos nach 2022 tatsächlich weg fällt, ist nicht final entschieden. Der ADAC schreibt dazu auch nur wage: „Ab 2023 bis Ende 2025 soll es dann wieder nur den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus) geben.“.
Aber ja, es macht Sinn, dieses Jahr noch zuzuschlagen und nicht auf 2023 schieben.

Aber man darf schon Hoffnung haben, dass der Wagen bei jetziger Bestellung (Lieferung 02/23) noch in diesem Jahr kommt, oder?