Möglichkeiten der Steueroptimierung mit Rentenversicherungen der 3. Schicht

Auf lange Sicht sind Steuern der größte „Renditefresser“ bei einer Kapitalanlage. Beispiel Wertpapiersparen mit kostengünstigen ETFs oder anderen Investmentfonds:

Annahmen:

  • Sparrate monatlich 250 €
  • Anlagedauer 35 Jahre
  • angenommene Wertentwicklung 6% p.a.
  • fünf Fondswechsel während der 35 Jahre
  • Einkommen 60.000 € p. a.
  • Gesamtinvestition über 35 Jahre: 105.000 €

Ergebnis nach Abgeltungssteuer bei Depot auf einer Bank: 228.626 €
Ergebnis nach Steuern im Steuerfrei-Konzept: 305.436 €

Vorteile des Steuerfrei-Konzeptes: ca. 76.000 € - bei ähnlich hoher Flexibilität bezüglich Anspardauer und Auszahlungsmöglichkeiten.

Auch bei einer Einmalinvestition bietet ein „Steuerfrei-Konzept“ Vorteile:

  • Einmalinvestition 100.000 €
  • Anlagedauer 15 Jahre
  • angenommene Wertentwicklung 6% p.a.
  • drei Fondswechsel während der 15 Jahre
  • Einkommen 60.000 € p. a.

Ergebnis nach Abgeltungssteuer bei Depot auf einer Bank: 177.047 €
Ergebnis nach Steuern im Steuerfrei-Konzept: 244.876 €

Vorteile des Steuerfrei-Konzeptes: ca. 67.000 € - bei ähnlich hoher Flexibilität bezüglich Anspardauer und Auszahlungsmöglichkeiten.

Wer neugierig geworden ist und mehr erfahren möchte, ruft mich einfach an: 02361-5822262 und 0174-9215335 oder schreibt eine Mail mit einem Telefonterminwunsch an [email protected].

Beste Grüße
Peter Bieger

Erfolgt mit diesem Beitrag schon eine steuerrechtliche Beratung?

Fällt die Steuer komplett weg oder muss ich das dann einfach selbst versteuern?

Ich tippe mal darauf, dass es sich um eine Geldanlage im Mantel einer Rentenversicherung handelt.
Wenn man es wirklich durchhält und die 35 Jahre ohne Auszahlung bespart oder zumindest irgendwann ohne Auszahlung stilllegt muss die Rebndite erst erst nach Renteneintritt versteuert werden.
Bei genügend kleiner Alterrente und mit Günstigerprüfung bezahlst man dann halt keine 26% Abgeltungssteuer sondern nur Deinen persönlichen Steuersatz zum Renteneintritt. Der ist hier mit 17,1% angenommen.
Bei vorzeitiger Kündigung oder Teilauszahlung ist der Steuersatz meist höher.

Fragen die ich mir stelle:

  • Sind die 6% Rendite vor oder nach Kosten (I)? Weil Versicherungen investieren meist in aktive Fonds mit jährlichen Kosten von 1% bis 2,5% TER. Preiswerte World-ETFs hingegen findet man mit jährlichen Kosten von 0,2% TER
  • Sind die 6% Rendite vor oder nach Kosten (II)? In der Regel wollen Vermittler auch noch eine kleine Provision. Die fallen bei ETFs komplett weg
  • Wie realistisch sind 6% Rendite pro Jahr? Ja, in den letzten 50 Jahren war das im Schnitt wohl machbar aber ein Blick in die Vergangeheit ist halt kein Ausblick in die Zukunft.
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Viele eurer Fragen beantwortet das Buch „Paradoxon der Geldanlage“ von Guntram Overbeck. ISBN-13: 9783963293115 oder ISBN-10: 396329311X.

Die meisten heute bestehenden Verträge einer Rentenversicherung sind so gestaltet, dass der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch die versicherte Person, Beitragszahler und Bezugsberechtigter im Erlebensfall ist. Ebenso sind nahezu alle Verträge so gestaltet, dass es einen festen oder flexiblen Rentenbeginn gibt - irgendwann zwischen 62 und 85 Jahren. Mit Erreichen des 85. Lebensjahres muss entweder eine lebenslange Rente, eine Auszahlung des Restkapitals aufs Giro oder eine Übertragung der Fondsanteile auf ein Bankdepot erfolgen.

Es gibt aber auch einige wenige fondsgebundene Tarife als sog. „Whole-Life-Tarif“ ohne festes Enddatum mit einer Todesfallleistung in Höhe des Vertragsguthabens. In einem BMF-Schreiben vom 01.10.2009 steht, dass die Todesfallleistung einer Rentenversicherung nicht zu den Einnahmen nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG gehört. Von daher lässt sich mit einer „intelligenten“ Vertragsgestaltung eine steuerfreie Altersvorsorge gestalten.

Wenn sich ein 30-jähriger Mann aufgrund des Steuerstundungseffektes, der Flexibilität und der steuerbegünstigten Rentenzahlung für eine fondsgebundene Rentenversicherung der Helvetia Leben entscheidet, dann könnte z. B. so eine Vertragskonstellation gewählt werden:

  • Versicherungsnehmer = Sohn

  • versicherte Person z. B. sein Vater 55 Jahre

  • Beitragszahler = Sohn

  • bezugsberechtigt im Todesfall = Sohn

  • Wenn der Vater nun mit z. B. 70 Jahren stirbt (Sohn 45 Jahre), wird die steuerfreie Todesfallleistung einfach wieder neu angelegt. Im Ergebnis hatte der Versicherungsnehmer 15 Jahre steuerfreie Erträge.

  • Wenn der Vater nun mit z. B. 90 Jahren (Sohn 65 Jahre) stirbt, wird die steuerfreie Todesfallleistung einfach so verwendet, wie der Sohn es braucht. Im Ergebnis hatte der Sohn 35 Jahre steuerfreie Erträge.

  • Wenn der Vater nun mit z. B. 100 Jahren stirbt, kann sich der Sohn zwischen seinem 65. und 75. Lebensjahr einfach das nötige Geld für seinen Lebensunterhalt aus seinem Vertrag auszahlen lassen und lässt den Rest drin. Nach Tod des Vaters wird das Restguthaben steuerfrei ausgezahlt. Im Endeffekt hatte der Sohn für das Kapital, das im Todesfall ausgezahlt wird, 45 Jahre steuerfreie Erträge.

Hier noch ein Beratungsblatt dazu: Vertragsoptimierung-steuerfreie-Todesfallleistung.pdf (521,8 KB)

Natürlich weiß man nicht, welche Erträge sich in der Zukunft erzielen lassen. Aktuell gibt es einen risikolosen Zins von ca. 2,5% bei einer deutlich höheren Inflation. Wer also die Chance haben möchte, einen Ertrag in Höhe der Inflation zu erreichen, braucht dazu ein Konzept mit:

  • höherem Ertragspotential
  • Nutzung von steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten

Wenn man für sein Geld vor Steuern z. B. 6% erreicht und den Ertrag voll versteuern muss, sieht es so aus:

6% Ertrag minus 25% Abgeltungssteuer - es bleiben 4,5% an Ertrag nach Steuern übrig. Wenn ich nun in eine Zinseszinstabelle schaue und mir ansehe, welchen Unterschied diese 1,5% ausmachen, ergeben sich mit 250 € monatlich über 35 Jahre diese Zahlen:

  • bei 4,5% Ertrag sind es 250.449 €
  • bei 6,0% Ertrag sind es 345.169 €

Man kann das Ganze nun von verschiedenen Seiten aus betrachten:

  • A. Ertragsoptimierung durch Steueroptimierung
  • B. Da man bereits einen Teil seines Ertrages allein durch die Steuer erzielt, kann die gewählte Geldanlage ein Stück sicherheitsorientierter sein, denn man muss nicht ganz so einen hohen Ertrag erzielen wie ohne Steueroptimierung.

Noch etwas zu den bei den Investmentfonds nach BVI-Methode ausgewiesenen Erträgen: Dort sind die ausgewiesenen Fondskosten bereits abgezogen!!! Von daher kann es einem egal sein, ob der Ertrag mit weniger oder mehr TER erzielt worden ist.

Es muss also nicht unbedingt ein ETF sein, ein überdurchschnittlich erfolgreicher, gemanagter Fonds kann sogar besser sein als ein ETF, der ja immer nur so gut wie der Durchschnitt sein kann.

@Pitterausdemtal Leider äußerst Du Dich nicht zu den Kosten. Daher muss ich davon ausgehen, dass die angenommen 6% vor Kosten sind, also die angenommene Rendite mindern werden.

@TESLA-Architekt Die Werbung für das Produkt steht in der Rubrik „Marktplatz“ und Pitter ist offiziell gewerblicher Anbieter im TFF-Forum. Also passt das wohl grundsätzlich schon.

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@Dringi

Die Kosten einer Rentenversicherung hängen sehr von den Rahmendaten ab - von daher lässt sich das nicht pauschal sagen. Auf der anderen Seite haben die meisten Depots bei einer Bank auch Kosten für Depotführung, Wertpapierkäufe, Fondswechsel etc., die man ebenfalls nicht pauschalisieren kann.

Am besten ist es, sich die individuelle Situation anzusehen und sich für den Weg zu entscheiden, der am besten passt.

Sorry, aber das ist eine Aussage, die ich nicht so unkommentiert stehen lassen möchte.
In Deinen Ursprungspost gibt Du selbst Renditen auf einen Euro genau an:

Und jetzt sagst Du auf einmal, dass Du zu den Kosten garnichts sagen kannst, weil die total schwierig zu berechnen sind?
Da passt was nicht zusammen.

Fast jede Direktbank bietet mittlerweile kostenlose Sparpläne an. Neobroker wie Scalable oder Trade Repubik bieten überdies Käufe und Vekäufe für einen Euro an.

Ich gebe Dir Recht, dass man da nichts pauschalisieren kann. Aber was man auch nicht kann ist irgendwelche Modllrechnungen zu machen, die bis auf den Euro genau Gewinne erklären.

Wie gesagt: Bei Deinen Modellrechnungen stimmt was nicht und da fehlen viele, viele Infos zu Annahmen die Du getroffen hast mit denen Du aber jezt scheinbar nicht rausrücken möchtest.

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Die beiden Zahlen sind aus einer Exceltabelle, da sind keine Kosten aufgeführt. Wenn du dich wirklich intensiv mit den Kosten einer solchen Lösung beschäftigen möchtest, müssen wir über solche Dinge reden:

  • welchen der beiden Tarife du haben willst
  • wie meine Arbeit bezahlt werden soll - durch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Provision oder durch Honorar
  • ob du passiv investieren, aber aktiv handeln und auch zwischen Deckungsstock und Fonds tauschen willst
  • oder ob du lieber gemanagte vermögensverwaltende Fonds nutzen willst.

Dazu muss man berücksichtigen, dass eine Rentenversicherung die Kosten des Vertrages während der gesamten Vertragsdauer nicht erhöhen darf. Da wir hier einen „whole-Life-Tarif“ haben, kann die Vertragsdauer sehr, sehr lange werden …

Natürlich bieten Neobroker Sachen mit recht wenigen Kosten an. Aber es gibt viel mehr Menschen, die ihr Depot bei normalen Geschäftsbanken oder sonst wo haben. Das bedeutet, dass die meisten Depotinhaber bei einer Bank deutlich höhere Kosten haben als du.

Und da niemand weiß, wie sich die Depotkosten einer Bank in den nächsten 50 Jahren entwickeln werden, kann man diesbezüglich nichts anderes als Hochrechnungen vornehmen. Wenn sich die gesamten Kosten eines Bankdepots z. B. jährlich um 5% erhöhen sollten, würden sie nach 50 Jahren etwa 11,5 Mal so hoch sein wie heute. Damit wären sie dann aber so was von deutlich höher als bei einer vor 50 Jahren abgeschlossenen Versicherung …

Aber letztlich ist das genauso unbekannt, wie der Ertrag, den man zukünftig erzielen wird. Von daher gehe einfach mal davon aus, dass eine Versicherungslösung Stand heute teurer sein wird als ein Bankdepot. Das kann auch gar nicht anders sein, denn die Versicherung darf die Gebühren während der Vertragsdauer nicht erhöhen!

Von daher gibt es nichts, was man wirklich miteinander vergleichen kann. Deshalb meine Empfehlung: Beschäftige dich erst mit den Kosten einer solchen Lösung, wenn du dich wirklich von mir beraten lassen willst. Alles andere bringt effektiv nichts … außer viel Arbeit … :slight_smile:

Also heisst das im Klartext, dass Du aus einer Excelliste zwei Werte rausgeschrieben hast ohne das Du sie erklären kannst?

Wir sollten m.M.n. erstmal über folgenden Punkt sprechen:

  • Verstehst Du überhaupt im Detail was Du da verkaufen möchtest?

Nur so am Rande: Ich kann passiv in einen ETF investieren und dann aktiv entscheiden, dass ich einen ETF wechsele.

Es hindert niemand daran ein Konto bei einem Neo-Broker zu eröffnen. Das mit der teueren kontoführenden Bank ist kein Argument.

Und wieso sollten sich die Preise „z.B. jährlich um 5% erhöhen“? Auf welcher Grundlage kommst Du zu der Einschätzung, dass die Preise jährlich bei einer Fillialbank/Direktbank/Neobroker steigen? Woher kommen jetzt die 50 Jahre Laufzeit? Die ursprüngliche Laufzeit war 35 Jahre!
Und woher weisst Du überhaupt, dass die Kosten dann 11,5 mal so teuer sind, wenn Du mir nichts zu den KOsten des Versicherungsproduktes sagen kannst oder willst?

Klasse, ich frage Dich nach den Kosten die Du mir nicht beantworten kannst und willst und jetzt sagst Du mir, ich soll mich erstmal selber mit den Kosten beschäftigen.
Eigentlich ist meine Erwartungshaltung als Kunde, dass mich der Verkäufer des Produktesselber über über die Kosten aufklärt bzw. auch aufklären kann.

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@Dringi, lass gut sein. Meine Erläuterungen helfen dir nicht weiter. Du hast das Konzept und die Gestaltungsmöglichkeiten einer Rentenversicherung überhaupt nicht verstanden. Ist auch schwer, wenn man nur lesen kann, ohne wirklich miteinander zu reden …

Gehe bitte davon aus, dass ich nach 35 Jahren Praxis als Finanzdienstleister weiß, was ich tue!

… Wenn ein Preis über 50 Jahre jährlich um 5% steigt, ist der Endwert ca. 11,5 mal höher als der Startwert. Das ist reine Mathematik mit Zinseszins-Tabellen oder Excel. Da viele Experten davon ausgehen, dass die Inflation hoch bleiben wird, würde ich sicherheitshalber immer davon ausgehen, dass die Preise von Dienstleistungen ähnlich wie die Inflation steigen werden. Es würde einen auf die falsche Fährte führen, von einer Preisstabilität auszugehen …

In einer fondsgebundenen Rentenversicherung wie von der Helvetia kann man auch zwischen ETF-Fonds und dem Deckungsstock der Helvetia hin und her wechseln. Mit so etwas kann man bei Auszahlplänen einen negativen Cost-Average-Effekt vermeiden (der bei einem Auszahlplan aus Investmentfonds auftreten kann).

Wenn du wirklich beraten werden willst, rufe mich an. An dieser Stelle weiter hin und her zu schreiben, bringt keinen von uns weiter.

Aber um die Frage welche Kosten entstehen versuchst Du Dich zu drücken.

Ja genau. Aber warum der Preis über 50 Jahre jedes Jahr um 5% steigen sollte das ist der Punkt über den wir reden sollten.
Weil wenn die Kontoführungsgebühren jedes Jahr um 5% steigen solltest und wir von 5 Euro heute ausgehen, dann würdest Du in 50 Jahren 55 Euro/Monat Kontoführungsgebühren bezahlen.
Hälst Du das für realistisch?

Wenn es wirklich Deine Meinung ist, dass

dann wäre es umso wichtiger zu wissen ob die 6% Rendite vor oder nach Kosten sind.
Denn: Sind sie vor Kosten und die Kosten sind bei 2 oder 3%, dann wäre die Rendite nach Kosten nur noch bei 4 oder 3% . Rechnet man dann langfristig mit einer Inflation von 5% würde man nach Kosten und Inflation -1 bis -2% Verlust bei der Geldanlage machen.

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Natürlich müssen sich Dinge rechnen, die man macht, sonst hat das alles keinen Sinn. Wie detailreich und unterschiedlich das Thema Kosten bei einem Wertpapierdepot einer Bank sein kann, findest du z. B. hier: Depotgebühren Vergleich 2023 » Alle Kosten in der Übersicht

Für die Kosten einer Rentenversicherung müssen u.a. auch diese Dinge berücksichtigt werden:

  • welchen der beiden Tarife du haben willst
  • wie meine Arbeit bezahlt werden soll - durch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Provision oder durch Honorar
  • ob du passiv investieren, aber aktiv handeln und auch zwischen Deckungsstock und Fonds tauschen willst
  • oder ob du lieber gemanagte vermögensverwaltende Fonds nutzen willst.

Dazu kommt noch das komplexe Thema der Steuern mit solchen Begriffen wie Abgeltungssteuer, Halbeinkünfteverfahren, Ertragsanteilbesteuerung und in manchen Fällen auch die Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich Erbschaftssteuer … und die Vorteile, die im Bereich der Steuern erzielt werden können, müssen in ihrer Auswirkung auf den Ertrag auch berücksichtigt werden.

Es gibt gute u weniger gute Geldanlagen in Form von Versicherungen.
Sicher ist: Die Rendite der Versicherungsgesellschaft stimmt immer…

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Die Rendite einer Bank stimmt auch immer! Letztlich kommt es immer darauf an, was für einen selbst die passendste Lösung ist. Und dafür muss man sich immer die individuelle Situation ansehen …

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Was in 35 Jahren steuerfrei ist, kann man obendrein auch nicht wissen. Die Gier des Staates ist ja bekanntermassen unbegrenzt, von daher kann man wohl sagen: Das einzige, was wirklich steuerfrei ist, ist etwas, von dem der Staat nichts weiss. Alles andere ist, basierend auf den Erfahrungen der letzten 20 Jahre, unangebrachter Optimismus.

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Ich möchte mich eigentlich aus der Diskussion raushalten, da meiner berufliche Erfahrung nach eine seriöse Vorhersage, ob dieses oder jenes Produkt besser/schlechter ist als z.B. ein ETF Sparplan mit breiter Diversifizierung, schlicht nicht allgemein zu treffen ist. Es gibt sicherlich Anwendungsfälle, Edge-Cases und Nichtanwendungsfälle. Mich stören leider Berechnungsmodelle, die den Unterschied zwischen den Möglichkeiten großrechnen.

Ich rate nur jedem, vor Abschluss solcher Produkte eine Zweitmeinung einzuholen bzw. gegebenenfalls eine Modellrechnung von einem Steuerberater prüfen zu lassen. Der ist dann in der Regel nochmal tiefer in den Steuerthemen drin und kann eine zweite, objektive Meinung geben und kennt eure persönlichen Verhältnisse idealerweise auch schon gut.

Hier werden mir zu sehr die optimalst möglichen Annahmen vorgerechnet. Die Beispiele beruhen etwa auf der Annahme, dass jährlich die Abgelstungssteuer renditemindernd abgezogen wird (oben die Rechnung mit 6% Ertrag abzüglich 25% Abgeltungssteuer = 4,5% Rendite). Alleine bei Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags von EUR 1.000 p.a. (bei Zusammenveranlagten entsprechend EUR 2.000 p.a.) komme ich eine Differenz von nur noch ca. EUR 30.000.

Und wenn man jetzt noch z.B. bei reinen Aktien-ETF die Teilfreistellungsquote berücksichtigt und von einem thesaurierenden Produkt statt einem ausschüttenden ausgeht, dementsprechend also nur mit der Vorabpauschale als jährliche laufende Versteuerung rechnet, dann dürfte dieser Vorteil noch deutlich mehr schwinden. Die Art der Entnahme nach Ablauf der Zeit spielt auch eine große Rolle, Voll-/Teilentnahmen mit ggf. Günstigerprüfung und individuellen Steuersatz vs. Voll-/Teilentnahme mit Abgeltungssteuer. Wenn du dann noch eine höhere Gesamtkostenquote bei den Produkten berücksichtigst, die die Anbieter von fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten nutzen bzw. auflegen lassen, die gerne mal deutlich über 1-1,5% liegen und damit die Performance der Versicherungspolice mindern - dann bleibt am Ende nicht mehr viel Vorteil übrig. Und hier reden wir noch nicht über Kosten des Beraters/Vermittlers, sondern rein von den Produktkosten, die von der Bruttorendite abgezogen werden müssen.

Ob man dann ganz am Ende tatsächlich noch einen Vorteil hat, das weiß wirklich nur die Glaskugel. Vorteilhaft ist selbstverständlich die mögliche zusätzliche Absicherung bei solchen Produkten wie Garantiebetrag/Garantiezins - natürlich muss klar sein, dass diese Zusatzleistungen auch alle mitbezahlt werden. Interessant finde ich das Modell, in dem die versicherte Person ein Dritter ist und somit die Todesfallleistung steuerfreier Ertrag wird. Hier kommt es um so mehr auf die Produktkosten über die gesamte Laufzeit an.

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Danke für die sehr ausführlichen Gedanken dazu. Es gibt immer mehrere Wege, die nach Rom führen. Dazu ein weiteres Beispiel:

Mann 50 Jahre und Frau 40 Jahre - unverheiratet. Statistisch betrachtet, lebt die Frau die letzten 15 Jahre ihres Lebens ohne Mann. Da der Mann sie nun für die Zeit nach seinem Ableben finanziell versorgen will, werden 100.000 € einmalig investiert. Die Sparerfreibeträge sind bei beiden ausgeschöpft.

Um die Geldanlage wollen sich die Leute nicht wirklich kümmern, aber gerne einen Ertrag in Höhe der Inflationsrate erzielen. Von daher wird eine vermögensverwaltende Anlage bevorzugt.

Es werden Vorschläge von der Bank und von mir erstellt. Mein Vorschlag beinhaltet die Möglichkeit eines steuerfreien Ertrages durch die Todesfallleistung. Darüber hinaus habe ich auch noch eine Idee für die Verringerung von Erbschaftssteuer.

Sollten im Erbfall z. B. Vermögen von insgesamt 1 Mio. € vererbt werden und aus den 100.000 € zu Beginn 200.000 € geworden sein, dann hätten diese 200.000 € normalerweise folgende Erbschaftssteuerbelastung:

200.000 € x 30% = 60.000 €

HL-Akademie-8-2023-Steuern.pdf (371,0 KB)

Sollte die Frau zum Zeitpunkt des Erbfalles 67 Jahre alt sein und statt der 200.000 € eine lebenslange Rente ausgezahlt werden, ergeben sich Ersparnisse bei der Erbschaftssteuer.

Beispiel: Rente 8.000 € jährlich, Vervielfältiger der Rente: 12,081. Daraus ergibt sich eine Summe von 96.648 €, die für die Erbschaftssteuer relevant ist.

96.648 € x 30% = 28,994,40 €.

Diese Vertragsgestaltung in Form einer besonderen fondsgebundenen Rentenversicherung würde damit zu einer Ersparnis bei der Erbschaftssteuer von 31.005,60 € führen.

HL-Akademie-7-2023-Vervielfaeltiger.pdf (278,8 KB)

Das bedeutet, dass man mit der Wahl einer geeigneten Rentenversicherung sowohl steuerfreie Erträge während der Anspardauer durch die steuerfreie Todesfallleistung als auch durch eine Auszahlung als Rente Ersparnisse bei der Erbschaftssteuer nutzen kann. Wenn die 8.000 € Jahresrente für die Lebenshaltungskosten nicht reichen, können durch die „Cash-Option“ so viele Gelder aus der Rentenversicherung entnommen werden, wie tatsächlich benötigt werden.

Beide Vorschläge werden durch den Steuerberater der Familie geprüft und für korrekt befunden. Die Kunden können sich also ganz frei entscheiden!

Das ist eben so ein Edge-Case, in dem ein Produkt sinnvoll sein könnte. Mann/Frau unverheiratet, 1 Mio. Reinvermögen zu vererben und dann keinerlei sonstige Struktur in der Anlage/Versorgung… klar gibt es, aber ist sicher auch nicht der Regelfall.

Das Problem, dass die Produkte der Finanzindustrie durch ihre relativ hohe Kostenquote einen Großteil der erwartbaren Rendite auffressen und dadurch der Steuervorteil wegschmilzt - produktabhängig es sogar zum Nachteil kommt - ändert sich dadurch trotzdem nicht. Mir stellen sich einfach die Nackenhaare auf, Produkte mit völlig unterschiedlicher Gesamtkostenstruktur zu vergleichen und dabei von einer absolut identischen Rendite auszugehen. Am Ende ist es daher einfach nur richtig, keine theoretischen best-case/worst-case Szenarien zu berechnen, sondern eine individuelle maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln und sich diese dann noch von einer unabhängigen Instanz prüfen zu lassen.

Zahlen aus dem Beispiel bei Verheirateten: Ehemann stirbt, Ehefrau soll also € 1 Mio insgesamt erben. Ehefrau ist Steuerklasse I, € 500.000 Freibetrag. Es verbleiben steuerpflichtige € 500.000. Davon ziehen wir natürlich noch den Versorgungsfreibetrag iHv € 256.000 ab. Davon wäre die verbleibenden € 244.000 mit einem Steuersatz von 11% zu versteuern, so dass die Erbschaftsteuer insgesamt ca.

€ 26.840

beträgt. Und zwar nicht auf die € 200.000, sondern auf die gesamte 1 Mio. €.

PS: Ergo muss die Solution für Mann und Frau aus obigen Beispiel sein: HEIRATET VERDAMMT NOCHMAL, dann gibt es auch Witenrente und steuerliche Vorteile der Zusammenveranlagung :slight_smile: (Sorry :D). Deutlich mehr Ersparnis und voraussichtlich deutlich besserer Ertrag.

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Leider ist eine Heirat nicht immer eine langanhaltende Lösung und die Scheidungskosten inkl. Abfindungen sind meist um ein Vielfaches höher als die Produktkosten einer Rentenversicherung … von daher kann nicht heiraten auch eine Lösung zur Kostenreduzierung sein … :slight_smile:

Aber du hast absolut Recht, dass es am besten ist, eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln und die von einer unabhängigen Instanz prüfen zu lassen.

Darüber hinaus würde ich einfach festhalten, dass man mit geeigneten Lösungen und einer entsprechenden Vertragsgestaltung Steueroptimierungen im Bereich der Einkommen-/Abgeltungssteuer und Erbschaftssteuer erreichen kann. Inwiefern sich das alles rechnet, muss dann geprüft werden.

Wenn es darüber eine Statistik gäbe, würde man sicherlich feststellen, dass es in Deutschland in den letzten 10 Jahren Erbfälle gab, wo sich genau so eine „Architektur“ als die ökonomisch beste Lösung für die Betroffenen herausgestellt hat. Schließlich gibt es nicht nur immer Ehefrauen als Erben, sondern auch Kinder, andere Verwandte und Nichtverwandte …

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