Model Y - Das Kleingedruckte im Vorbestellvertrag

Hallo Leute,

ich bin kurz davor eine verbindliche Bestellung abzugeben und bin hierbei auf eine Formulierung gestoßen, die ich unglücklich finde:

„Optionen, Funktionen oder Hardware, welche erst nach dem Zeitpunkt Ihrer Vorbestellung verfügbar sind, sind möglicherweise nicht in Ihrem Fahrzeug enthalten oder dafür erhältlich.“

Bedeutet das, dass ich z.B. im 03/2021 ein Fzg erhalte, dass dem „Stand der Technik“ (i.S. Optionen/Funktionen) am Tage meiner Bestellung (z.B. 03/2020) besitzt?

Ich gehe mal davon aus, dass die aktuelle Software aufgespielt ist mit den entsprechenden Neuerungen in Bezug auf Optionen/Funktionen, aber das z.B. eine seinerzeit nicht bestellbare AHK dann nicht ausgeliefert wird, wenn nicht noch zwischendurch die Order geändert wird.

Was denkt ihr, kann man das vernachlässigen?

Grüße
Matze

Software bekommst du eh immer das aktuellste. Ansonsten verbessert Tesla ständig seine Hardware und es kommen immer mal wieder neue Optionen dazu. Du bekommst am Tag der Auslieferung das was am Tag der Herstellung deines Fahrzeuges aktuell war, unabhängig davon wann du bestellt hast. Von der Herstellung bis Auslieferung vergehen aktuell nicht mehr ca. 2 Monate. In diesen zwei Monaten kann sich aber schon wieder was ändern und das bekommst du dann eben wahrscheinlich nicht, ich denke dafür ist diese Klausel da drin.

Ok, thx, das wäre so für mich in Ordnung.
Grüße

Du bestellst ja auch nicht, sondern reservierst das Model Y für 2000€. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich, oder auch eine Änderung der Konfiguration (mit entsprechenden Preis vor/nachteilen).

"Vorbestellung; Ablauf; Stornierung; Veränderungen. Sobald Sie Ihre vollständige Vorbestellung abgeschickt haben und die von Ihnen
gewählten Optionen in der Produktion verfügbar sind, mit welcher wir voraussichtlich Anfang 2021 beginnen werden, konfigurieren wir ein
Fahrzeug gemäß Ihrer Vorbestellung und arrangieren die Auslieferung Ihres Fahrzeugs. Diese Leistungen sowie weitere Bearbeitungsgebühren
sind von der Bezahlung Ihrer Vorbestellung umfasst; letztere ist keine Kaution für Ihr Fahrzeug. Bis zur Lieferung Ihres Fahrzeugs können
Sie Ihre Vorbestellung jederzeit stornieren und erhalten in diesem Fall eine vollständige Rückerstattung der Bezahlung Ihrer
Vorbestellung. Bis Ihre Vorbestellung einem Fahrzeug zugeordnet ist, können Sie Änderungen an Ihrer
Fahrzeugkonfiguration vornehmen. Sofern Sie Änderungen an Ihrer Fahrzeugkonfiguration vornehmen, können Preiserhöhungen aufgrund
von seit Ihrem ursprünglichen Vorbestelldatum vorgenommenen Preisanpassungen anfallen. Sämtliche Veränderungen, die Sie an Ihrer
Fahrzeugkonfiguration vornehmen, einschließlich Veränderungen des Lieferorts oder der voraussichtlichen Lieferzeit, werden in einer neu zu
erstellenden Fahrzeugkonfiguration berücksichtigt, welche Teil dieses Vertrages wird.
Wenn Sie das Fahrzeug in Empfang nehmen, erhalten Sie in
Höhe der von Ihnen bei Vorbestellung getätigten Bezahlung eine Gutschrift auf den endgültigen Vorbestellpreis für Ihr Fahrzeug. Die Bezahlung
der Vorbestellung und dieser Vertrag werden nicht im Vorgriff oder in Erwartung eines bedingten Kaufvertrags vorgenommen bzw. eingegangen.
Sofern nicht explizit in diesem Vertrag oder in den Regionalspezifischen Vorgaben angegeben, ist dieser Vertrag bindend und kann nicht von
Ihnen gekündigt werden. Falls Sie Verbraucher sind, bleibt das in Ihrem Land geltende Widerrufsrecht von den genannten
Vertragsbeendigungsvorschriften unberührt.

Gruß

Jetzt, wo mehr und mehr Videos im Netz sind, freue ich mich umso mehr das MY bestellt zu haben.
Sogar el. Heckklappe und abgedunkelte Scheiben sind serienmässig on Board. Ich schwanke gerade zwischen schwarz und grau…
Grüße

Hi,

Ich wollte einmal Eure Meinung dazu. Wie sieht es mit dem Kleingedruckten und den 2000€ aus, wenn nun eine Bestellung vorliegt und ein LR aus China oder den USA einem zugeteilt wird. Da sind dann noch nicht die neuen Zellen verbaut usw. Muss man es dann abnehmen oder sind dann die 2000€ dahin sofern man es nicht will? Denn seitens Tesla ist ja der Vertrag erfüllt. In der Bestellung steht ja nicht, das es aus Grünheide kommen muss, oder aber das zwingend die neuen Zellen verbaut sind. Gleiches gilt mit den unterschiedlichen Produktionslinien in Grünheide (ich weiß Gerüchte). Wer sagt einem das man die neuere Linie bekommt und was passiert bei Rücktritt wenn ein Fahrzeug einem zugeteilt wird?

Hallo,
man kann doch grundsätzlich jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder auch die Auslieferung schieben, bis in Grünheide produziert wird. Zumindest das letztere war hier schon das ein oder andere Mal Thema.

Sicher? Ich lese das in der Bestellvereinbarung etwas anders. Gilt speziell fürs Modell Y:

„Bis zur Erstellung Ihrer Fahrzeugkonfiguration und Schlussrechnung gilt ihre Bestellung als Vorbestellung, die unter dem Vorbehalt der behördlichen Typgenehmigung Ihres Fahrzeugs steht und die Sie jederzeit stornieren können, wobei Sie eine vollständige Ersta􏰃ung einer etwaigen von Ihnen getä􏰁gten Bestellgebühr erhalten. Sollten Sie Ihre Bestellung stornieren oder sollten wir Ihre Bestellung aufgrund einer Vertragsverletzung Ihrerseits stornieren, nachdem Ihre Fahrzeugkonfigura􏰁on und Schlussrechnung ausgefer􏰁gt worden sind, erkennen Sie an, dass wir womöglich eine von Ihnen bezahlte Bestellgebühr als pauschalierten Schadensersatz einbehalten können, vorbehaltlich anderwei􏰁ger entgegenstehender gesetzlicher Regelungen. Ungeachtet Ihres Rechts, einen uns tatsächlich entstandenen niedrigeren Schaden nachzuweisen, erkennen Sie an, dass die von Ihnen bezahlte Bestellgebühr einer angemessenen und gerech􏰄er􏰁gten Einschätzung des Schadens entspricht, der uns durch die Bearbeitung Ihrer Bestellung, den Transport, die Weitervermarktung und/oder Weiterveräußerung des Fahrzeugs entsteht. Sofern das Fahrzeug zugelassen war, behalten wir uns das Recht vor, einen über die Bestellgebühr hinausgehenden pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, der den geminderten Wert des Fahrzeugs widerspiegelt“

Daraus entnehme ich, das nur bis zur Rechnungsstellung storniert werden kann. Sobald die aber in Deinem Account landet geht es nicht mehr. Oder denke ich hier falsch?

Früher hieß es wohl einmal: Bis zur Lieferung können Sie….

Das fehlt jetzt bzw. heißt nun: Bis zur Rechnung können Sie…

Ist schon ein Unterschied wie ich finde :thinking:

Diese Formulierung finde ich in meinem Vertrag (aus 06/2020) nicht. Darüber hinaus steht in der Widerrufsbelehrung, dass im Falle eines Widerrufes alle Kosten inkl. Lieferkosten erstattet werden. Ich habe m.E. also die Möglichkeit, die Bestellung zu stornieren, gebe den Wagen zurück und erhalte alle Kosten zurück.

Das Widerrufsrecht besteht hier doch weiterhin, oder ? Zumindest bei online bestellten Wagen.

Aber egal, ich will endlich mein Model Y. Widersprecht bitte alle, dann bin ich eher an der Reihe :wink:

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Nicht falsch verstehen, mir geht es auch nicht darum zu widersprechen. Mir geht es nur darum, warum diese „neuen“ Extrapunkte fürs Model Y eingeführt wurden. Sieht für mich danach aus, es dem Kunden nicht zu leicht zu machen ein gewisses Model Y nur zu akzeptieren.

Kein Problem. Ich gehe davon aus, dass viele bei Tesla reserviert und dann später ganz einfach storniert haben und Tesla möchte das (verständlicherweise) einschränken.
Aber es stimmt, man sollte nur bestellen, wenn man den Wagen auch wirklich haben möchte und nicht mal so zum Spaß (war ja oft genug bei Youtube & Co. zu sehen).
Was Tesla bei einem Storno wirklich macht, wissen wir natürlich nicht. Ich habe aktuell eh ein ganz anderes Problem, ich MÖCHTE DAS MODEL Y ENDLICH MAL HABEN… :roll_eyes:

Wie bei den anderen Fahrzeugen es zuvor auch war, „Heute fällig 2.000 € Volle Erstattung bei Rücktritt“

Wenn man das so macht, dann ist es auch legal zurückzutreten.
Egal warum und weshalb.
Dadurch das es eine Onlinebestellung ist, ist es so oder so nicht wirklich ein Problem sein Geld wieder zubekommen.

Also hier in FFM sind sie entspannt. Ich habe ja schliesslich schon ein m3p. :wink: