Ich habe jeweils ein Model S Plaid & LR bestellt, wobei mir das LR laut Aussage meiner Frau reichen sollte.
Spricht rechtlich etwas dagegen, dass Plaid-Modell ohne Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abzuholen und gleich weiterzuverkaufen? Die Preissteigerung von 22.000 € würde ich mir dann mit dem Käufer teilen.
Mein Plaid (schwarz/schwarz + 21 Zoll + FSD) soll im November / Dezember kommen.
Gibt keine rote Nummer mehr für Private.
Kurzzeitkennzeichen haben, wie @Ralfi_W zeigt, einen gelben Bereich, wo die Gültigkeit eingetragen ist.
Kennzeichen mit einem roten Gültigkeitsbereich sind nur für die Ausfuhr gedacht.
Die alten roten Kennzeichen haben nur noch Werkstätten fest zugeordnet, für Probefahren und so was.
Muss bei Euch das Fz zuerst zugelassen werden, bevor man es weiter verkaufen kann ? Oder ist das so eine Tesla Sache ?
In der Family hatten wir ein Fall, wo Anfangs Pandemie ein Fz bestellt wurde, aber wegen Verlust des Jobs diese hätte storniert werden sollen. Doch da das Fz wohl schon irgendwie im Bau oder kurz vor Auslieferung stand, hätte der Händler das Fahrzeug mit einem recht frechem Einschlag gekauft. Wir haben dann den Kaufvertrag verkauft und da das Fz in 2 Wo geliefert wurde, war der Deal in wenigen Tagen durch, ohne irgendeinen Verlust. Als das Fz kam wurde es direkt auf den neuen Besitzer eingelöst. Somit ist er nun der Erstbesitzer.
Ist ja nicht so, dass man beim Model S die BAFA Haltedauer berücksichtigen müsste
Ich würde ihn aber auch nicht zulassen. Dann sind schon zwei Besitzer eingetragen, was den Wert irgendwann mal beeinträchtigen könnte.
Also einfach mit einem Überführungskennzeichen holen…