Hallo liebes tff-forum,
ich treibe mich schon länger bei euch als stiller Leser rum.
Ich kam letzten Monat in den Genuss ein M3 LR probe zu fahren und spiele seit dem mit dem Gedanken mir als nächstens einen zu kaufen.
Ich bin Selbstständig und nicht Vorsteuerabzugsfähig. Bisher habe ich Autos immer nur geleast.
Aktuell Fahre ich noch einen Golf 7 GTI für welchen ich im Monat 280€ leasingrate zahle.
In Anbetracht der Entwicklung der Spritpreise (gerade Super +) spiele ich nun mit dem Gedanken das mein neuer vielleicht ein M3 wird.
Ich habe auch öfter gelesen das hier einige Selbstständige im Forum unterwegs sind.
Wie habt ihr das gemacht - leasing lohnt sich zu den aktuellen Leasingfaktoren von Tesla kaum.
Was mich nur etwas zögern lässt ist, was mach ich mit dem Auto wenn es Abgeschrieben ist und ich es weiter veräußern möchte. Mein letzter Stand der Dinge ist, dass ich bei Veräußerung an Privat immer in der Sachmägelhaftung stehe.
Verkauft ihr euer „Firmenwagen“ dann immer an Gewerbetreibende?
Mein Leasing läuft noch bis Q3 2022 - entweder wird es dann ein M3 LR oder ein Golf 8 GTI CS für welchen ich wieder eine ähnliche Leasingrate wie beim 7er hätte. (15k KM p.a.).
Gerade die Versteuerung mit 0,25% statt 1% lockt mich schon sehr.
Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar Tipps und Trick verraten.
Ich würde auf jeden Fall ein Model 3 Kaufen oder Finanzieren.
Nur hat man da aktuell eher Gewinne, als Kosten in den Büchern.
Wenn du nicht vorsteuabzugsfähig bist, wird das ohne Vorsteuer wohl nicht möglich sein.
Ich habe den Wagen einfach privat gekauft.
Dann gibt es keine Gewährleistung beim verkauf an privat und ich brauche die eventuellen Gewinne beim Verkauf nicht zu versteuern.
Eigentlich läuft es so, wie bei jedem anderen Auto auch!
Ich als Freiberufler, bin zu meinem Geschäftskundenbetreuer bei der Bank gegangen, hab ihm gesagt wie die Konditionen bei Tesla sind. Er hat mir ein TAUSEND MAL besseres Angebot gemacht. Ich hab es angenommen. Hab das Auto gekauft und komplett bezahlt, hab die Rechnung beim Steuerberater abegeben und den Umweltbonus beantragt. Der Steuerberater macht das Auto als Firmenwagen geltend. Ich krieg die Vorsteuer zurück und dann nach den Umweltbonus. Mit den 15.000€ tilge ich dann einen Teil des Kredites bei der Bank. Sollte ich das Auto verkaufen, muss ich natürlich die MWST vom Verkauf an das Finanzamt abführen, wenn ich an einen deutschen Händler verkaufe.
PS EDIT: Ich hab NICHT vorsteuerabzugsfähig überlesen. Dann kauf das Auto einfach privat und ignoriere alles was ich geschrieben habe!
Edit: Der folgende Abschnitt enthält viel Unwahres. Danke für die Richtigstellung
Kleinunternehmer nach 19 Ustg? Dann würdest du dir mit dem gschäftlichen Autoverkauf die Mehrwertsteuerfreiheit ruinieren, da es ja zum Umsatz zählt. Eventuell kommt es für dich in Frage den Schlitten privat anzumelden und dann gewerblich veranlasste Kilometer mit der Pauschale erstatten. Die 0,25% Versteuerung gilt wenn ich das richtig verstanden habe nur für Personen in Arbeitnehmereigenschaft.
Pro Tipp: Sachmangelhaftung in den AGB für gebrauchte Artikel auf das Minimum beschränken… da es bei Tesla aber Garantie gibt sollte es kein Problem sein
Aber da gibt es ja diese Grenzen, soweit ich weiß wieviel vom Auto wo was genutzt wird.
Eventuell das Auto dann auf Partner:in anmelden und bei Dienstfahrten 30 Cent ziehen.
Ist es unter dem Strich nicht am günstigsten, wenn man den Tesla privat kauft, privat die Umweltprämie kassiert (6000 Euro), privat die THG-Prämie kassiert (ca. 350 Euro), privat das Auto nach 6 Monaten verkauft und mehr als den ursprünglich bezahlten Preis abzgl. der Umweltprämie bekommt (d.h. wahrscheinlich Null bis ein paar tausend Euro Gewinn)?
Dann muss man keine Gewährleistung geben, muss den Gewinn nicht versteuern und hat alle 6 Monate einen Neuwagen. Ist doch besser als irgend etwas davon über eine Firma oder Selbstständigkeit abzuwickeln, oder übersehe ich da was?
Der Verkauf von Anlagevermögen im einkommensteuerlichen Sinne wird nicht in die Bemessungsgrundlage der Umsätze bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung einbezogen, vermasselt also nicht die Kleinunternehmerregelung (vgl. USTAE 19.1 Abs 6).
Die begünstigende 0,25% Regelung bei der Mischnutzung von BEV, also beruflich und privat, gilt für alle Einkommensarten gleichermaßen (§ 6 Abs 1 Nr. 4.4 EStG sowie der Verweis § 8 Abs 2 Satz 2 EStG).