Mobile Wallbox Juice Booster 1

Den Fall habe ich gerade vor 4 Wochen gehabt. Aus Hannover kommend in Travemünde um 11:00 Uhr im Hotel Arosa mit ca. 20% Restakku angekommen. Konnten dort an CEE16 laden (hätten aber auch CEE32 bekommen können). Waren nachmittags auf Fehmarn (und zurück=rd. 200 km) verabredet, mussten im Hotel also möglichst schnell nachladen und in der Zwischenzeit schon mal Koffer auspacken etc. Wegen CEE16 konnten wir erst um 16:30 Uhr losfahren und kamen deutlich verspätet an. Mit CEE32 hätten wir schon um ca. 14:00 Uhr losfahren können. In Travemünde in Hotelnähe keine Typ2-Ladestation zu finden und ich fahre sicher nicht 10-15 km zur nächsten RWE-Ladestation um dann 3 Stunden im Auto zu sitzen oder mich mit dem Taxi von/zur Ladesäule fahren zu lassen.

Auszüge aus der Anleitung und dem Warn-Aufkleber des Tesla UMC:

[i]„Benutzen Sie kein Verlängerungskabel, Steckerleiste, Mehrfachadapter, Mehrfachstecker oder Adapterstecker zum Anschließen des Mobile Connectors.“

„Schließen Sie den Mobile Connector nicht an eine Steckdose an, die nicht ordnungsgemäß geerdet ist.“[/i]

Wie bitte? „Kein Verlängerungskabel“? Wer von euch hält sich denn daran?
Woher soll ich vor dem Einstecken am Hotel wissen, ob eine „Steckdose ordnungsgemäß geerdet ist“?

Also selbst beim UMC gibt es Warn-Hinweise, die man in der Praxis einfach ignorieren MUSS!

Das sagt Dir der UMC. :wink: Wenn der keine Erdung hat, dann zeigt er rot statt grün und lädt nicht. Das kann ich aus eigener Erfahrung mit einer an meinem Elternhaus nachträglich nicht einwandfrei installierten Schuko-Dose berichten. Dem UMC ist es zu verdanken, dass die Installation jetzt noch korrigiert wird (sobald der Vogel nicht mehr brütet, der im Moment sein Nest auf dem Verteiler hat).

Das hat natürlich nur am Rande mit Deinem Argument zu tun, aber dieses konkrete Beispiel ist unglücklich gewählt.

Ja das weiss ich :smiley:

Aber der Warnhinweis lautet „Schließen Sie den Mobile Connector nicht an eine Steckdose an …“ und deshalb habe ich geschrieben „Woher soll ich vor dem Einstecken am Hotel wissen …“

Ich darf ihn ja gar nicht einstecken, ohne vorher geprüft zu haben, ob die Steckdose ordnungsgemäß geerdet ist!

Äh, Mist, jetzt hast Du mich erwischt! :blush: Good point. :mrgreen:

Ich muss nochmal betonen, dass wir hier eine extrem klein-klein-Diskussion führen. Die Box ist für extreme Notfälle im Kofferraum, wenn es nur die Möglichkeit CEE 32A gibt. Es ist die gleiche Sicherheitsmaßnahme wie unser neues Reifendichtkit von Tesla. Ich glaube, kein Mensch löst eine Diskussion über die Gefahr des Reifendichtkits aus. Auch da gibt es Gefahren: Der Kompressor kann überhitzen, eine Kabel durchbrennen… Ich habe auch die Chromebox schon benutzt, zweifelsfrei in Ordnung und schick, aber ein riesiges Teil mit völlig kryptischer LED-Kodierung. Es gibt verschiedene Lösungen, warum soll man sich nicht die für einen selbst praktische raussuchen. Mal im Ernst: Die Gefahren, die hier über Tage heftig diskutiert werden, sind doch bei anderen Geräten viel größer( Föhn,Toaster…) Laßt uns zufrieden unser Model S fahren und froh sein, dass wir uns so komfortabel und umweltgerecht fortbewegen können :mrgreen:

Erstmal Danke an Volker für das Aufräumen des Threads und die immerwährende Betreuung des Forums und seiner User!


Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe, möchte ich noch einen einzigen Post zur Box verfassen.

Christoph, wie Du in dem anderen Thread sicherlich gelesen hast, habe ich, wie kaum jemand anderes Deine Box immer wieder verteidigt. Aber im Moment bin ich leider irritiert und sehe auch Klärungsbedarf. Es wäre schön, wenn Du rechtlich verbindlich und eindeutig dazu Stellung nehmen würdest.

Erst noch ein Satz zu Uli:

Das ist falsch, siehe meine rechtlichen Ausführungen in diesem Thread.

Auch wenn ich mir sicher bin, dass es in Deutschland keinen Haftungsausschluss durch die Hinweise gibt, ist es schade und irritierend, dass es rechtlich widersprüchliche Aussagen auf der website sowie von Christoph einerseits und dem Aufkleber andererseits gibt. Dass auf dem Aufkleber Warnhinweise stehen, ist völlig in Ordnung und auch gut so, die Box ist schließlich keine Spieldose. ABER:

An der Stelle möchte ich einsteigen und Dir widersprechen. Gegen einige Hinweise habe ich nämlich ernsthaft etwas, weil es dort nicht um die sichere Anwendung geht, sondern um Haftungsfragen und die Frage, ob die Hinweise als AGB zu sehen sind, diese wirksam sind und ob dies zu einer Haftung des Users auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch führt.

Weil man völlig unproblematisch auch eine ganze Reihe von Warnhinweisen formulieren kann, die an den sorgsamen Umgang des Users mit der Box und den elektrischen Einrichtungen appelieren, aber keine rechtliche Veränderung herbeiführen, muss darüber gesprochen werden.

  1. Warnhinweis auf dem Aufkleber:

Was bitte schön soll das für ein Gebrauchshinweis in tatsächlicher Hinsicht sein, der zur Vorsicht mahnt, wie z.B. den Stecker nicht unter Last zu trennen? Bei diesem Hinweis geht es
a. um eine stillschweigende Zustimmung, auf deren Empfang der Verkäufer verzichtet, dem User aber unterstellt, dass er konkludent durch den Gebrauch zustimmt. Das allein ist rechtlich schon mal genauso unkorrekt, wie das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“. Auch dort gibt es die einseitig Annahme, ohne Vertrag die Rechtswirklichkeit zu Lasten des Anderen regeln zu können / zu dürfen.
b. darum, einseitig ohne Vertrag der anderen Seite die Verantwortung zu übertragen. Verantwortung ist aber ein anderes Wort für Haftung. Das böse Wort Haftung hat man vermieden, gemeint ist rechtlich dasselbe. Durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache will aber niemand die Haftung dafür übernehmen, dass durch die Sache ein Schaden entsteht, der z.B. in der Sache selbst begründet ist.
Dieser Hinweis schließt noch nichtmals Vorsatz des Herstellers aus.

Und wie geschrieben, mit Warnung hat dieser Satz nichts zu tun!

  1. Hinweis auf dem Aufkleber:

Darf man jetzt mit der Box nachts laden, muss aber daneben stehen bleiben? Darf man nachts draußen laden, muss aber aufpassen, dass kein Marder vorbei kommt? Was folgt daraus rechtlich, wenn man sich doch schlafen legt oder shoppen geht?
vs. Aussagen von Deiner website:

Was denn nun, sicher flexibel praktisch und keine Chance für Nachtbuben oder muss man sich 3,5 Stunden neben die Box setzen und Kinder und Tiere von der Box fernhalten?

  1. Hinweis auf dem Aufkleber:

vs. Deine website:

und dazu kommen die Hinweise zur passiven Sicherheit auf Deiner website:

Die Box enthält also alles was sie soll und man kann sie an jede beliebige Dose anstecken. Wie passt das dann dazu, dass sie nur an FI-B geschützten Leitungen verwendet werden darf und dass praktisch keine einzige normale Haushaltssteckdose mit einem FI-B abgesichert ist? Wie passt das dazu, dass faktisch fast keine CEE Dose mit einem FI-B abgesichert ist? Ob die selbsternannten Wächter da nicht zurecht ihre Meinung kundgetan haben?

Du siehst hoffentlich selber ein, wie widersprüchlich die Aussagen auf Aufkleber und Deiner website sind. Bei rechtlichen Haftungsfragen in Verträgen ist aber Klarheit erwünscht und kein Wischiwaschi. Es kann auch nicht im Interesse des Kunden sein und auch nicht in Deinem, wenn irgendwann mal ein Richter die Widersprüche auflöst.

Wie gesagt, ich habe die Box bisher immer verteidigt, aber obiges stört mich sehr.

Und heute nochmal einen Anwendungsfall, wo ich den Juice Booster hätte gebrauchen können: Fortbildungsseminar in einem Hotel von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Bedingt durch zu spätes Losfahren und Stau (ja ich weiß, bin selbst schuld) musste ich auf freier Strecke ordentlich Strompedal geben (also alles was geht). Das schlug natürlich auf die Reichweite. Ich wusste ich kann mit CEE laden. Mit CEE16 konnte ich zwar in den 3,5 Std. nachladen, aber eben nicht vollladen. Musste mich auf dem Rückweg also ziemlich zügeln obwohl ich noch einen Mandantentermin hatte (bin dort 25 Min. zu spät gekommen weil langsam gefahren und nicht sofort losgefahren wg. Ladevorgang CEE16). Mit 32A CEE wäre vollgeladen gewesen und hätte sofort losfahren und schnellfahren können. Dann hätte ich es sicherlich rechtzeitig geschafft.

Man sieht also, so selten ist der Anwendungfall „Hotel/CEE32/möglichst schnell laden“ nicht, weil dort eben nicht übernachtet wird (wie heute) oder zwar übernachtet wird, aber man noch Tagesausflüge von nennenswerter Entfernung macht. Wahrscheinlich gibt es weitere Szenarien, die ich persönlich aber noch nicht erlebt habe.

@Volker.Berlin: Ja danke für die unermüdliche Arbeit ! (während Halbfinale ?!?)

@Klaus B: Danke, genau so sehe ich das auch.

@Christoph: In Ergänzung zu Klaus B: Es ist einfach „störend“ wenn die Angaben auf dem Juice Booster mit der Beschreibung auf der Webseite nicht übereinstimmen (nach meinem Verständnis, korrigiert mich sonst bitte), sondern vielmehr Einschränkungen auf dem Juice Booster abgedruckt sind, von denen auf der Webseite nicht die Rede ist. Das ist nicht gerade professionell, da gibt es Verbesserungsbedarf ! Und eine offene Kundenkommunikation was den Kunden in Wirklichkeit erwartet, also z.B. der Abdruck vom Juice Booster oder eine downloadbare Bedienungsanleitung aus der sich diese Einschränkungen/Bedienungshinweise ergeben. Ich denke Feed-Back ist für jedes Unternehmen wichtig.

Genau! Und während dem Finale könnte ich eigentlich in Ruhe mal eine Supercharger-Baustelle in Neuruppin scouten… Dann sind die Straßen wenigstens frei. :mrgreen: Wann ist das eigentlich? :stuck_out_tongue:

Sonntag 21:00 Uhr. Die Straßen werden leerer als leer sein, nur ein Moderator in Deutschlands bestem Forum braust durch die stille Nacht in seinem pfeilschnellen Elektroflitzer, um Tesla die letzten Geheimnisse abzuringen. Wird es ihm gelingen? Wird er auf der SuC Baustelle wohlmöglich von pöbelnden an- und siegestrunkenen deutschen Fans mit SCHLAND-Liedern aufgeschreckt? Wir wissen es nicht, aber wir werden es erfahren! :mrgreen:

Danke Klaus und Boris für die konstruktive Kritik an der Box: Da kann man mit arbeiten und Christophs Firma kann verbessern und die Widersprüche glätten. Ich hatte dann bitte auch einen neuen, verbesserten Aufkleber für die Rückseite :smiley:

:laughing:

Du solltest vielleicht besser schreiben „ohne Papier bin ich nicht in der Lage sie zu benutzen“, das trifft die Wahrheit wohl eher. :wink:
Außerdem ist dies hier der Juice Booster Thread, für die crOhm Box mache ich gerne einen eigenen Thread auf.

Vorweg, ich hoffe, dass ich Deine letzte Bemerkung nur falsch verstanden habe, zum Schutz von Dir und Deiner Familie.

Mal etwas ausführlicher zu Betriebsanleitungen (BA) und Warnhinweisen (WH) :

Grundsätzlich sind BA und WH rechtswirksame Dokumente, die aber erst dann herangezogen werden, wenn es zu einem Schadensfall kommt, der in Zusammenhang mit dem Produkt steht und bei dem man sich nicht gütlich einigen kann oder wo ein Staatsanwalt aktiv wird.
Dann geht es vor Gericht, und vor Gericht ist nur sicher, dass man ein Urteil bekommt ( wenn es nicht zu einem Vergleich kommt), sonst ist nichts sicher. Richter sind wie Fußballschiedsrichter. Bei einem Schadensfall spielt es auch noch eine Rolle wer gegen wen klagt, der Kläger trägt i.a. die Beweislast, aber Richter können die Beweislast auch mal umkehren :wink:

Wenn ein Produkt z.B. falsch installiert wird oder falsch benutzt wird, kommt i.A. keine Polizei oder TüV und prüft das oder überwacht das.
Unter diesem Gesichtspunkt hat Volker.Berlin recht, wenn man meint, man sollte keine BAs lesen oder WHs nicht beachten kann man das ohne Strafe so lange tun bis es zum einem Schaden kommt und ein Kläger auftritt.

In der BA wird u.a. auch festgelegt, für wen dieses Produkt gedacht ist ( Privatanwender oder Fachkraft etc.) und wie es unter welchen Bedingungen
benutzt werden darf. Die Warnhinweise kann man grob in 2 Gruppen einteilen, die rechtlichen und die informativen.

Die rechtlichen Hinweise sind meistens nur drin, weil es mal einen Prozess gegeben hat, den der Hersteller wg. diesem fehlenden Hinweis verloren hat
Beispiel : „Tauchen Sie das Handy nicht unter Wasser“. In der ersten 6 Monaten der Gewährleistung trägt der Händler/Hersteller die Beweislast, deswegen sind z.B. in den teuren Handys Wasserindikatoren eingebaut, die sich verfärben wenn das Handy im Wasser gelegen hat (=> Artikel in einer der letzten c’ts) Diese Hinweise dienen also dazu, dass Risiko des Herstellers einzuschränken und dieses Risiko auf den Benutzer zu übertragen.
Viele dieser Hinweise sind für viele selbstverständlich aber eben nicht für alle. Wer diese ignoriert hat im Schadensfall meistens schlechte Karten.

Dann gibt es die informativen WHs :

Dies sind z.B. Hinweise auf die man als Benutzer nicht automatisch kommen kann. Wenn z.B. eine Fachkraft einen Frequenzumformer ausbauen will, wird zunächst die Spannung abgeschaltet, dann erlöschen die Anzeigen, aber in dem Gerät sind dicke Kondensatoren eingebaut, die auch nach dem Verlöschen der Anzeige noch gefährliche Spannungen führen können, deswegen gibt es einen entsprechenden Warnhinweis.
Als einen solchen Warnhinweis werte ich auch die Angabe, dass man den Juice Booster nur an CEE Dosen mit FI Typ B abgesichert anschließen darf.

Wer diese missachtet und es passiert etwas hat sehr schlechte Karten. Wobei natürlich die Beweislast beim Kläger liegt, wobei der Beweis bei der TYP B Geschichte sehr einfach zu führen ist, wenn z.B. der Ladehaltbetreiber der Geschädigte ist.
Bei „nicht unbeaufsichtigt“ dürfte das eher schwierig sein.

Nur kurz Klärung: Ja, ich glaube das hast Du. Ich habe allerdings einen Moment gebraucht, um zu verstehen, was man da falsch verstehen könnte.

Ich meinte: Es ist richtig, dass diese Hinweise dort aufgedruckt sind. Das Vorhandensein solcher Hinweise spricht grundsätzlich für das Produkt und nicht dagegen. Insbesondere spricht die Abwesenheit jeglicher Warnhinweise nicht automatisch für ein Produkt, eher im Gegenteil.

Ich meinte NICHT: An Warnhinweisen sollte man sich nicht weiter stören, sondern sie im Zweifelsfall einfach ignorieren… :wink:

Dann trägst Du aber zunächst einmal das Risiko bei einem Schaden. Aber ich gebe Dir Recht, bei vielen dieser WHs hast Du sicherlich gute Chance vor Gericht recht zu bekommen. Allerdings in einem Punkt ist Tesla auf der sicheren Seite, Du kannst nicht von Tesla verlangen, dass der UMC einwandfrei mit einem Verlängerungskabel funktioniert.

Wenn Du in Deutschland von einem Hotel eine CEE Steckdose zum Laden angebotenen bekommst, darfst Du davon ausgehen, dass diese fachgerecht installiert und damit geerdet ist. Da damit auch Hotelangestellte hantieren können muss sie sogar alle 2 Jahre nach BGV A3 geprüft werden, genauso wie übrigens die Steckdosen in Deinem Betrieb :wink:

… wobei der UMC bei der Mehrzahl(?) der Schuko-Außensteckdosen ohne Verlängerungskabel nur das berüchtigte rote Licht zeigt. Ich bin also gezwungen, den Warnhinweis zu ignorieren, wenn ich laden muss und es keine CEE-Steckdose in Reichweite gibt.

Naja das berüchtigte rote Licht bei vielen Schuko-Steckdosen sagt ja meistens nur aus, dass die Phase auf der falsche Seite ist. mit einmal umdrehen des Steckers hat sich das meistens erledigt.

Schon klar, nur haben die meisten Außensteckdosen einen Deckel, der das Umdrehen des Steckers verhindert. Als Lösung bleibt dann nur das verbotene Verlängerungskabel. Oder Deckel der Dose abbrechen. Hm.