Meldepflicht von Nulleinspeisungsanlagen

Außerdem tauchen die ganzen „Nulleinspeisungs-PV-Anlagen mit Batteriespeicher“ (wie z.B. die die ich grade fertig stellen lasse) gar nicht in den Statistiken auf weil sie nicht bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig sind…

Cheers Frank

[Mod Note: Diese Diskussion wurde ausgelagert aus Gerade auf ARTE: Energie aus Thorium]

@Frank: Zwar total OT aber auch solche Anlagen sind meldepflichtig und ggf. sogar „Sonnensteuer“-pflichtig, wenn Du weiterhin Strom aus dem Netz beziehst.

Und das steht wo? Laut meinem Solarteur (der bei allem überkorrekt ist) sind sie eben weder Melde- und derzeit auch nicht Steuer- bzw EEG-Umlagepflichtig.

Cheers Frank

Bei Neuanlagen auch für reine Eigenversorgung ergibt sich das aus der möglichen EEG Umlagepflicht.

bundesnetzagentur.de/DE/Sach … oster&v=12

Meldepflicht besteht wenigstens bei Neuanlagen > 10 kW(p) und/oder 10 MWh Eigenverbrauch, weil ab da EEG Umlagepflichtig neuerdings auf Eigenverbrauch bestehen kann, drunter ist glaube ich nur Meldung an den Stromversorger notwendig.

Ich mache es hieran fest.

Dass das Gesetz und die Meinung der Bundesnetzagentur diskussionwürdig ist, kannst Du an dieser Diskussion festmachen.

Ich nehme für mich mit, dass eine solche Anlage wie bei Dir, da netzparallel, zumindest meldepflichtig ist. Da wiederspreche ich mal Deinem Solarteur. Vermutlich kann man es auch anders sehen und schlussendlich wird das Thema wohl auch gerichtlich „ausdiskutiert“ werden. Dass sie zurzeit nicht EEG-Umlagepflichtig ist mag sein, aber gerade aus einer nicht erfolgten Meldung erwächst u.U. eine EEG-Umlagepflicht.

Danke, aber die schreiben auch:

und

Da mit dem Netzbetreiber (und technisch) geklärt ist, dass es eine Nulleinspeisungs-PV-Anlage ist welche nur das Hausnetz unterstützt, muss ich also nichts melden.

Cheers Frank

Ich melde diese OT Posts einem Moderator mit der Bitte um Auslagerung.

Diese Meinung vertrete ich auch. Eine komplette Inselanlage, die dem 100%igen Eigenverbrauch ohne Netzkopplung mit Aussenwirkung dient und KEINE EEG-Relevanz hat (ich will nichts vom Staat) muß ich auch niemandem melden.

Ich beschäftige mich damit auch seit einiger Zeit, da ich überlege, ein Hausdach bei uns so zu gestalten. Es würde einen Speicher füllen und ggf. noch das Hausnetz stützen. Technisch ist es aber bei uns schwieriger, da ich schon ne EEG-Anlage habe.

Einfaches Beispiel ist immer die Hütte auf den Bergen, wo kein Stromkabel ist. Was soll ich da aus welchem Grund einem Versorger melden ? Und wenn ja - welchem denn ? Da läge ja noch nichtmal ein Kabel. Ich kümmere mich um mich selbst. Ich benutze auch kein öffentliches Netz.

Es steht mir ja ferner auch frei, ein Haus zu bauen, welches keinen Energieanschluss von aussen benötigt - sei es nun Gas oder Strom oder Fernwärme. Eine Anschlußpflicht besteht nicht in DE. Bei Regen- und Schmutzwasser sieht es ggf. anders aus.

:wink:

Komplette Inselanlagen sind, außer in Sonderfällen, nur bis zu 30 Grad vom Äquator weg sinnvoll.

Weiter als 30 Grad vom Äquator weg werden die Unterschiede zwischen Sommer und Winter zu groß.

Dies gilt, solange Saisonspeicher nur als zentrale Großtechnik sinnvoll sind,
kann sich also jederzeit ändern.

Da wo kein Strom ist, macht es immer Sinn, dafür zu sorgen, dass irgendwie Strom da ist. Ob der immer zur Verfügung steht, ist eine andere Sache. Sinken die Preise für die Anlagen weiter, dann ist es mir auch egal, ob von Anfang Dezember bis Mitte Januar damit nicht wirklich viel anzufangen ist, wenn es denn im Rest des Jahres famos funktioniert.

Unabhängig von der geografischen Lage, mag es je nach Nutzungsverhalten Sinn ergeben, dennoch solche Anlagen zu bauen. Bei uns wäre sie ergänzend einfach toll. Es macht Sinn. Andere kaufen sich für das Geld ein Motorrad. Macht energetische keinen Sinn und ist auch nicht nachhaltig oder so.

Ganz sicher kann man aktuell in unseren Lagen natürlich mit einer Inselanlage nicht über das Jahr kommen - jedenfalls nicht in bezahlbaren Regionen und nur PV-basiert - da hast Du wohl Recht.

:wink:

Nur damit das nicht falsch dasteht, wenn mal einer nachschaut :slight_smile: es ist eben nicht die EEG-Relevanz ausschlaggebend sondern das Gegenstück dazu: die EEG-Umlagepflicht-Relevanz also hier will der Staat was von Dir.

Das EEG wird relevant, wenn die öffentlichen Netze in’s Spiel kommen. Das wäre hier nicht der Fall. Etwaige Forderungen würde ich gern mal rechtlich klären lassen. Nur weil Dinge im Gesetz stehen, heißt es nicht, dass sie rechtens sind. Es heißt lediglich, dass jemand seine Forderungen durchsetzen konnte und noch niemand dagegen vorgegangen ist.

Gerade in meinem Fall wäre es perfekt zu argumentieren - da ich ja eine netzgekoppelte Anlage habe. Eine weitere nicht netzgekoppelte Anlage, berührt die Belange des EEG und seiner Intention hier null. Ich denke dem kann man vor Gericht auch schnell folgen. Würde ich eine Inselanlage bauen wollen, würde ich sie nicht melden. Auf meinem Grundstück ist es nicht verboten, Strom aus einem PV-Modul in einem Speicher abzulegen. Die Umlage hat in Ihrer Grundintention auch etwas mit der Netzbenutzung / Nichtnutzung zu tun.

Wir hatten das hier schon sehr oft. Man kann Fahrradfahrer auch nicht dafür bestrafen, dass sie nicht Auto fahren und damit keine KFZ-Steuerbezahlen. Umgekehrt kann man jemanden, der seine Energie selber erzeugt, eigentlich nicht dafür belangen, dass er selbe nicht aus dem öffentlichen Netz bezieht. Weiterhin kann man nun feststellen, dass aus den entspr. Entgelten auch das Netz ertüchtigt werden sollte. Was an dieser Stelle in den letzten Jahren tatsächlich in DE geschah, erleben wir jetzt. Da ich ja Netzentgelte entrichte, ist insofern der Vorwurf eines Entzugs aus einem allgemeinen System - oder auch sozialem System ebenfalls wenig haltbar. Wie gesagt - es hat sich noch niemand vollends und abschließend darum gekümmert. Auch deshalb, weil im Moment gerade wg. der aktuellen Fassung des EEGs ja in DE auch alles steht, statt bewegt zu werden.

Im Grundsatz müßte man festhalten: Für etwas, was ich nicht nutze, sollte ich auch nichts bezahlen müssen. Deshalb bezahlt der Fahrradfahrer keine KFZ-Steuer aus der der Strassenausbau- und erhalt auch nicht bezahlt wird.

Ist nicht alles gerade und korrekt in DE.

:confused:

Ok, wenn Du das mit dem Netzbetreiber geklärt hast ist das ok. Ich hatte z.B. das Problem, dass ich mir zwar zu 100% sicher bin, dass ich mit meiner Einspeise-Altanlage nicht EEG-pflichtig und somit mit nicht meldepfligig bei der Bundesnetzagentur bin aber beweissicher schriftlich habe ich das nie von meinem Netzbetreiber bekommen, nur mündlich.

In dem Sinne: Sorry, wenn ich hier für Verunsicherung gesorgt habe, aber leider ist das wieder ein handwerklich so schlecht dahingepfuschtes Gesetz, dass mehr Frage als Rechtklarheit hat. :unamused:

Die Regelungen der Meldepflicht auf Basis der EEG-Umlagepflicht und des Eigenbezugs sind sogar sehr ausführlich dargelegt - inkl sehr vielen Beispielen. Das ist eine der inzwischen am vorbildlichsten erklärten Gesetzesanpassungen zumindest im Vergleich zu anderen Regelungen :smiley:

bundesnetzagentur.de/SharedD … onFile&v=3

Hier relevanter Teil ist Seite 17 ff

Für mich war das Thema interessant, dass der Bestandschutz also z.B. der Kauf eines Hauses/Halle mit Solaranlage nur für den Erstbesitzer gilt und mit dem Verkauf die Anlage bei der EEG-Umlagepflicht wie eine Neuanlage behandelt wird - also der Bestandsschutz in dem Fall nicht sach- sondern nur personenbezogen ist - im Gegensatz zur EEG-Förderung selber

Danke für den Link. Für meine beschriebene Anlage (und sicher einige andere Anlagen unter 10 kWpeak) findet also die „De-Minimis Regelung für Kleinanlagen“ Anwendung, die ab Seite 61 des finalen Dokuments (siehe weietr unten im Post) besprochen wird:

Voraussetzung ist hier wie bei allen anderen Varianten §5 Nr. 12 EEG

Da PV Anlage aber auch Speicher als getrennte StromERZEUNGUNGSanlagen gelten müssen also beide von mir betrieben werden, was der Fall ist.

Insgesamt zeigt sich im Dokument, wie viel Mühe darauf verwandt wurde alles und jeden auf die Zahlung der EEG Umlage zu verpflichten - während gleichzeitig ein Großteil der deutschen Industrie von genau dieser Umlage befreit wird… Dies ist schon alleine aufgrund der Mißachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Privatpersonen und Firmen höchst fragwürdig!

EDIT:
Hier noch die Bundesnetzagentur Seite die den Link zur finalen Version des „Leitfaden zur Eigenversorgung“ vorhält:
bundesnetzagentur.de/DE/Sach … -node.html
Dort findet sich 7.4 ab Seite 61.

Cheers Frank