–> der Wildschaden ist abgedeckt (allerdings über eine Zusatzklausel)
–> über die Abschlepperei führe ich noch „Verhandlungen“ mit der Gothaer ( die könnten sich in Punkto Service ne Scheibe bei Tesla abschneiden. Gothaer Service : —, Tesla Service Center Stuttgart: +++)
–> das Abschleppen ist nicht nicht besonders günstig ( 650 EUR). Da kann man leider nicht verhandeln
Der Einschlag hat dummerweise die Kühlleitung erwischt. Die scheint ziemlich nah an der Stoßstange vorbeizulaufen. Jetzt ist das Auto etwas inkontinent
Den meisten dürfte es so gehen. Die fahren einfach zu schnell. Selbst ein kleines Tier wie eine Katze hatte an meinem Roadster bei 110-115 km/h erheblichen Schaden angerichtet. Man glaubt gar nicht, wie es knallt. Die arme Katze war allerdings sofort im Katzenhimmel.
ich schätze, das Tier war etwa 30 kg schwer. Ich habe in meinem ganzen Leben noch keinen Dachs gesehen, daher kann ich nicht beurteilen ob das Tier verhältnismäßig groß oder klein war.
30kg, das wäre etwa die Masse eines größeren Rehs!
Sind Dachse so groß? Habe auch noch nie einen gesehen, dachte die hätten vielleicht Waschbärgröße. Aber vielleicht ist das nur ein Trugschluss wegen der ähnlichen Gesichtszeichnung. Wenn Du mit so einem Trumm kollidiert bist, hattest Du noch richtig Glück, dass nicht mehr passiert ist!
Wünsche die schnelle Reparatur des Autos und dass die Versicherung auch die Abschleppkosten übernimmt.
Ah, jetzt sehe ich es auch. Habe das Foto zunächst nur auf meinem (alten, kleinen) Handy angesehen, da war wirklich nicht ganz klar, wie das alles zusammen hängt… Der arme Dachs. Und alles Gute für die Reparatur und die Abwicklung!
Zum Thema, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht: Das lässt sich nicht pauschal für alle Versicherer gleich beantworten. Und ich möchte an dieser Stelle nur deutlich machen, dass die Bedingungen sehr häufig unterscheiden welches Haarwild auch als Haarwild deklariert ist obwohl es wilde Tiere sind, die auch zu Hause gezähmt sein können und dann trotzdem nicht als Haarwild im Sinne der Versicherungsbedingungen dienen und somit vom Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen sind. Wenn dem so ist, ist grundsätzlich die Vollkaskoversicherung in der Lage den Schaden abzuwickeln. Meistens jedoch mit einer höheren Selbstbeteiligung und ab und an, eher in den meisten Fällen, mit Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes wenn es kein Pauschaltarif ist oder Rabattschutz enthalten ist.
Da wir hier multikulturell unterwegs sind: Meine Informationen gelten nur für Deutschland…
Liebe Grüße,
Frank Pigge
Für telefonischen Support, selbstverständlich für TFF Nutzer auch am Wochenende: 0171/3479381
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Das war bestimmt ein kleines Wildschwein das vergessen hat sich vom Fasching die Verkleidung runter zu nehmen.
Es war als Dachs verkleidet.
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