Ich zitiere hier mal einfach die Tesla AGBs: "Der Austausch kann, soweit erforderlich und/oder angemessen, durch Teile gleicher Art und Qualität erfolgen, einschließlich Teile von Nicht-Originalherstellern, oder aufbereiteter bzw. überholter Teile. "
Ein 82 kw vs. 77 kw Akku ist in meinen Augen keine „gleiche Art oder Qualität“. Immerhin hat Tesla für genau diesen Akku in Q3/21 den LR Käufern einen Rabatt von 2.000€ angeboten. Offensichtlich da sie wussten, dass die Art und Qualität nicht der des 82 kw Panasonics entspricht und keine Kunden täuschen wollten. Was passiert hier also gerade seitens Tesla und wieso sollte man also eine Reparatur in dieser Form akzeptieren ohne nicht mindestens einen Wertausgleich zu erhalten? Besser ist natürlich der Akku, wie er in einen Performance aus Q3/21, Q4/21 und Q1/22 gehört.
Hier noch eine Ergänzung: Die AGBs sind für diesen Fall nicht relevant.
Das hier besprochene ist ganz klar ein Gewährleistungsthema. Hier spielen Hersteller AGB nullkomma gar keine Rolle. Die Vorgehensweisen sind gesetzlich geregelt.
Bei einem schwerwiegenden Mangel wie bspw. hier einem defekten Akku mit damit einhergehend einem zweistelligen Prozentwert des Fahrzeugspreises als Schadensumme, wäre es demnach auch problemlos möglich den Tausch gegen ein Mangelfreies Neufahrzeug zu fordern.
Ein ABS Einheit ist nicht Bestandteil des COC und damit kann man das so wie von dir formuliert machen.
Ein Wagen muss aber ein korrektes COC haben. Hat er das nicht kann der Hersteller eine Ausnahme genemigen lassen. Dieses Schreiben erhält dann der Betreiber des Fahrzeugs oder meistens erhält man ein abgeändertes COC. Die Zulassungsdaten müssen dann ebenfalls angepasst werden.
Der Wagen hat einfach nicht die korrekten Papiere und ist damit in der EU nicht zugelassen.
Das stimmt nicht. Das CoC ist nur ein Datenauszug aus der gesamten Homologation und die enthält sehr wohl das ABS.
Ich weiss, dass du gerne selektiv Teile herauspickst damit es in dein weltbild passt und dann damit alle verrückt machst aber richtiger wird es damit trotzdem nicht.
Ich bin kein Dekra Prüfer aber genau die würde ich mal fragen.
Mein laienhaftes Verstädnis ist folgendes:
„* Anders verhält es sich bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung, wenn sie aus Nicht-EU-Staaten importiert werden. Prinzipiell sind diese Fahrzeuge in ihrer Ausrüstung den Vorschriften des Landes angepasst, in dem sie zugelassen sind. Aufgrund daraus resultierender landesspezifischer Abweichungen, sind einzeln importierte Fahrzeuge für die Zulassung in Deutschland bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (StVZO, EG-Richtlinien) zu prüfen sowie die technischen Daten des Fahrzeugs festzustellen. Bei bisher noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen ist eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) durch Mitarbeiter eines Technischen Dienstes oder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) TP erforderlich. Der Technische Dienst des DEKRA kann bundesweit Gutachten für die Einzelgenehmigung solcher Fahrzeuge ausstellen. Bei „gebrauchten“ Fahrzeugen muss eine Abnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) an einer TP erfolgen.“
Aktuell ist dieses M3P ein Fahrzeug was bisher so noch nie in DE zugelassen wurde.
Tesla kann auch ein Unterrypenanmeldung mit dem LG Akku erstellen. Damit kann auch ein COC für den LG erstellt werden und das Fahrzeug umgetragen werden.
Da der Akku im Teil I der Zulassungsbescheinigung Bestandteil ist, ist diese nicht korrekt und müsste nach dem neuen COC angepasst werden.
D.h.
Einzelabhname
Neues COC
um eine korrekte Zulassungsbescheinigung zu erhalten.
Wenn hier jemand einen anderen Weg kennst der den User dieses ziemlich verwickte Problem lösen kann gerne.
Ja Tesla ist hier im Notfall „schuldig“ aber will man diesen Ärger?
@Tapir71 : Ruf einfach mal bei der Dekra, TÜV oder dem KBA an was die dir raten. Normalerweise sind die sehr freundlich und helfen gerne. Du kannst ja nichts dafür und wir alle stellen einfach Vermutungen an ohne es zu wissen…
Auch nach meinem Verständnis ist das Fahrzeug aktuell ohne gültige Fahrzeugpapiere:
Tesla hat den Wagen faktisch auf eine neue Variante umgebaut: E3LD → E5CD.
Diese Variante ist zwar homologisiert, aber wenn mir BMW nach einem Motorschaden meines 335i N54 einen N55 einbaut, dann mag das einem (anderen) homologisierten Fahrzeug entsprechen, aber korrekt ist es dadurch noch lange nicht.
(N54 Fans / Kenner würden aus weit mehr Gründen auf die Barrikaden gehen )
Es ändern sich eben mehrere relevante Fakten in den Zulassungspapieren, wie z.B.:
Variante
Leermasse
Batteriekapazität (freiwillige Angabe / weniger relevant)
Reichweite (combined)
Reichweite (city)
Meines Erachtens hat Tesla drei Möglichkeiten:
LG 5C ausbauen → Panasonic 3L einbauen.
In Absprache mit dem Kunden (und Zahlung einer Kompensation) den Akku im Auto lassen → Fahrzeug auf E5CD umschüsseln.
Dem Kunden anbieten das Fahrzeug zurückzukaufen / Rückgabe / Wandel.
Das hier ist übrigens der WLTP Test des bei uns nie veröffentlichten M3P 2021 mit dem LG 5C:
Ich gehe mal davon aus, dass 1. oder 2. passieren wird.
Abgesehen davon würde ich mal mit dem Anwalt noch warten - bin zwar auch dafür bei Unrecht das eigene Recht durchzusetzen, aber noch gibt es keinen Grund für einen Anwalt, das hängt davon ab, wie sich Tesla nach der Rückmeldung durch @Tapir71 verhält. Also mal abwarten…
Wirklich korrekt wäre 1 oder 3 - 2 kann meiner Erfahrung nach nahezu zu 100% ausgeschlossen werden, Tesla hat meines Wissens noch nie Kompensation geleistet, selbst wenn es für sie günstiger wäre - ich hatte damals bei meinem Akkutausch wegen defekter Wagenheberaufnahmen auch Kompensationsmöglichkeiten Angeboten und hätte mich bspw. auch mit der Freischaltung von FSD etc. zufrieden gegeben (Grenzkosten für Tesla = 0) - das wurde strikt abgelehnt.
Grundsätzlich braucht man noch keine Anwalt. Sollte aber alles Vorbereiten und entsprechend Firm mit dem richtigen Aufsetzen und Adressieren der nun notwendigen Mängelrüge sein, um ein mögliches weiteres Verfahren nicht weiter zu verzögern.
Daher mein Rat aus Erfahrung mit eigenen Auseinandersetzungen bzgl. Akkutausch mit Tesla:
NICHT weiter über App, bzw. formlos mit dem SeC kommunizieren - das bringt im Zweifel nichts, sondern direkt eine offizielle Mängelrüge, idealerweise direkt an den Leiter es jeweiligen SeC per Mail richten
Direkt eine Frist für die Mangelbeseitigung setzen und auf Gewährleistung verweisen
Bei Unsicherheiten für schritte 1. und 2. zumindest die Unterstützung durch einen Anwalt hinzuziehen.
Von mir bekommt Tesla morgen definitiv den Anruf, und im Anschluss das ganze natürlich noch schriftlich, dass ich es nicht akzeptieren werde, dass mir einfach ein völlig anderer Akku eingebaut wird. Ich werde mein Fahrzeug so dann nicht annehmen und den Ersatzwagen so lange weiter fahren bis eine Lösung gefunden wird (sollte mich das alles tatsächlich auch betreffen)
Aus Erfahrung kann möchte ich hier für die Kommunikation immer zu Screenshots der Nachrichten und der Antworten raten.
Mir wurden bei einem Problem mit Tesla das Ticket geschlossen und gelöscht, womit sämtliche Kommunikation und Einlassungen seitens Tesla verloren gewesen wären. Aber ich hatte Screenshots der gesamten Kommunikation.
Man muss immer daran denken, die App ist Teslas Territorium.
Wenn das so ist, dann wird im Vorfeld meistens ein NDA geschlossen.
Mir sind Fälle z.B. in CH bekannt. Aber das ist OT. Der User muss dringend sein Thema lösen und ich hoffe es war ein Versehen wovon ich fest ausgehe. Dennoch wenn eine Rechtsschutz besteht würde ich mich hier begleiten lassen.
Bleibt ja leider spannend.
Wobei: Bestellt nicht das gleiche ist wie geliefert bzw. eingebaut. Lässt sich aber bestimmt aufklären - und die „normaler Tesla Qualität“ ausrede wird ja hier wohl nicht gehen wegen CoC und Zulassungsdaten…(zumindest gibt es da ja eindeutige Referenzen, was wo wie eingebaut sein muss…)
im Falle von Tapir:
Drück dir die Daumen, dass es außer eine zusätzliche Wartezeit am ende zu Deiner Zufriedenheit gelöst wird.