M3 LR: Lieferverzögerung und dann doch 19% MwSt

Fortsetzung der Diskussion von M3 LR + Perf … Bestellungen und Auslieferungen Q4 2020:

Und dann kam eben der Anruf aus Berlin, und ihr braucht Popcorn!!

Ich hatte gestern Abend über das Kontaktformular freundlich nachgefragt, ob ich noch irgendetwas erledigen muss. Bestellt hatte ich den M3 LR am 8.11, das stand Lieferung: Dezember. (Ich glaube sogar noch bei allen M3 Varianten)

Die Kurzfassung:
Er hat mir dann freundlich den ganzen Prozess erklärt. Fragte noch nach ob ich die Anzahlung geleistet hätte. und weiteres freundliches bla bla

Das wesentliche in der Zusammenfassung:

Tesla: Erstellung der Rechnung dauert noch etwas, weil ich habe ja ein Fahrzeug konfiguriert und nicht aus dem Bestand bestellt. Und die Rechnung wird ja erst erstellet, wenn mir ein Fahrzeug zugewiesen wird.
ChrisG: Ja Ok, kann ich denn noch mit der Auslieferung im Dezember rechnen?
Tesla: Oh, ich dachte sie kennen die Lieferzeit, die beträgt 8-12 Wochen
ChrisG: Ähm, da stand Dezember
Tesla: Ja, das ist ja voraussichtlich und sie haben ja ein Fahrzeug konfiguriert. Also wenn ich ein Fahrzeug konfiguriert habe in den letzten Tagen stand da immer Februar.
ChrisG: Ich habe aber bereits am 8.11 bestellt und da stand Dezember, und das hat sich ja erst vor wenigen Tagen geändert. Was passiert denn dann mit der MwSt?
Tesla: Das kommt auf den Liefertermin an. Wenn die erst im nächsten Jahr passiert dann sind das 19% (Anm. d. Red: Recht hat er)
ChrisG: Aber die Differenz übernimmt dann ja Tesla?
Tesla: Nein, das müssten sie übernehmen, das übernimmt Tesla nicht. (Anm. d. Red #2 Auch da hat er Recht)
ChrisG: Also sie können mir nicht zusichern, dass ich dieses Jahr noch ein Fahrzeug bekomme?
Tesla: Nein, ich kann auch keins zuweisen, das macht das System automatisch.

Ich solle mich dann nächste Woche noch einmal melden, und er vermerkt im System, dass sich ein SA aus München bei mir meldet. (Ich hatte bisher keinen Kontakt zu Tesla).

Zu Anm. d Red. #2:
Frag mich wirklich wie einige hier auf den festgelegten Bruttopreis kommen. Stimmt nämlich nicht. Die MwSt geht zu Lasten des Käufers, da kann der Händler gar nix machen. Tesla hat sich da auch entsprechend auf der Bestellseite abgesichert und die 16% und 19% entsprechend erwähnt. Deswegen haben sich im Sommer einige gefreut, wenn die Leistung/Rechnung bei großen Anschaffungen nicht zu früh kam. Da hat auch keiner 19% gezahlt wie in der Bestellung, obwohl nur 16% fällig waren.

Und noch eine Anm. d. Red:
Wenn die Zuordnung automatisch passieren würde, wäre mir bereits ein Fahrzeug zugewiesen worden und man wüsste genau wo sich das gerade befindet. Egal ob noch in Einzelteilen oder auf dem Transportweg und Tesla könnte zumindest den frühsten Liefertermin nennen, wenn nix dazwischen kommt. Im Atlantik kann ja viel passieren. U-Boote und so.

Ich hoffe jetzt explodiert hier nix!

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Umsatzsteuerlich ist immer der Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der Lieferung entscheidend. Beim Auto also der Zeitpunkt, an dem Du die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug erlangst. Hingegen unbedeutend ist das Datum der Rechnungsstellung.

Matthias

… deswegen bin ich auch nervös. Bestellt 14.10, Lieferdatum November (!) bis heute keine VIN, keine Rechnung.

Ich war heute im Store in Stuttgart, dort wurde mir Lieferung im Dezember zugesagt. Sollte sich das verzögern, überlege ich es mir vielleicht. 3% mehr Mehrwertsteuer sind 1800 € mehr beim 3P.

Das ist das Problem von Foren wo sehr oft mit vollster Inbrunst Halbwissen verbreitet wird. Das mit dem Nettopreis wurde mal vor Wochen in einem Thread korrekt vermerkt, der Händler führt die MWST ja ab und warum sollte er die Differenz übernehmen, wäre ja so gesehen ein Rabatt zu seinen Lasten. Wie hier vermerkt ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend.
Aber sind wir ehrlich, Google führt einen auch hier schnell zur korrekten Antwort, die möchten einige nur nicht wahrhaben.

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Du hast natürlich Recht. Es zählt die Leistungserbringung, ich hab das mal korrigiert. Der Tesla Mitarbeiter hatte sich auch korrekt ausgedrückt.

Ich hab nochmal nach dem 16% / 19% Hinweis auf der Webseite gesucht und kann ihn aktuell nicht finden. Bin mir aber sicher den vor ein paar Monaten gesehen zu haben.

Autos aus dem Bestand können auf eine bestehende Bestellung gebucht werden.

Erst am Mittwoch so bei meinem M3P gemacht.

Bestellt 16.10, bis zum anruf mit Umbuchungsbitte nichts gehört.

Habe jetzt Lieferdatum 18.12 und bin sicher.

Grüße Jens

Genau dieses umbuchen wollte ja nicht notwendig sein. Vor allem wenn die Fahrzeuge vom System zugewiesen werden!
Es ist doch merkwürdig, wie es sein kann, dass Fz im Bestand auftauchen, die exakt einer Konfiguration entsprechen, die noch keine Zuteilung hat.
Das ist keine verständliche Logistikkette.

P.S: Eigentlich möchte ich gerne den Wagen, den ich bestellt habe. :wink: Und nicht irgendeinen aus dem Bestand der übrig geblieben ist wegen was auch immer. Vielleicht gibt’s dann ne 82 kWh Batterie, funktionierende Kameras und Winterreifen mit den passenden Sensoren. Auslieferung bitte am 30.12.

Vielleicht. Tesla ändert sehr oft diese Termine noch kurzfristig. Ich hatte allein 4 ! „feste“ Termine. Das ist vollkommen normal. Also sicher ist bei Tesla erstmal gar nix. Erst wenn du vom Hof fährst, haste den sicher :slight_smile: Ist leider so.

Ich will ja nicht sagen ich habs gewusst aber …

Das ist ja genau der Grund, wieso einige noch keine Rechnung haben. Die Rechnung wird ausgestellt, wenn klar ist welchen Wagen man bekommt und wenn klar ist welche Mehrwertsteuer ihr bekommt.

Aber es kann noch sein das Autos zugewiesen werden. Es wird aber Leute wie mich letztes Jahr geben die sich hintergangen fühlen weil „Bestandsbesteller“ euch überholt haben.

Hi,

die reine Benennung der Stichtage wann welche Umsatzsteuersätze auf den Rechnungen ausgewiesen werden müssen geht hier am Thema vorbei. Es geht darum wer die Differenz tragen muss, das ist in deinem Fall, meines Erachtens nach Tesla.

Ich gehe davon aus du hast als Privatperson bestellt, somit gilt grundsätzlich einmal nach §1 PAngV (Preisangabenverordnung) der Bruttopreis, somit der Gesamtpreis, nicht wie du oben vermutest der Nettopreis.

Als nächstes ist ausschalggebend wann du bestellt hast (bei dir weniger als 4 Monate vor Umstellung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent) und ob bei Vertragsschluss bekannt war wann das Fahrzeug geliefert wird (war es nicht).

Somit kann Tesla nach §29 UstG die Umsatzsteuerdifferenz nicht von dir einfordern, dies würde zusätlich eine Verletzung von § 309 Abs. 1 BGB bedeuten. Damit Tesla in deinem Fall den Preis erhöhen könnte müsste eine individuelle vertragliche Vereinbarung mit dir geschlossen sein (ebenfalls §29 UstG), die beide Vertragspartner unterschreiben müssten. Eine Standardklausel hierfür in den AGB oder auf der Homepage wäre nicht unzulässig.

Die Gesetzgebung hat Hoheit gegenüber Angaben auf Websites oder AGB.

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Ich habe am 04.11. Bestellt (LR AWD AHK FSD schwarz) Rechnung schon bekommen und bezahlt, Auto kommt mit der Glovis Crystal, 830er VIN, E5D
Liefertermin 12.12.

Das klingt nach Start einer wundervollen Kundenbeziehung vor Abholung, vor allem wenn man in juengster Vergangenheit eigentlich den Eindruck erhaelt, dass man nur mit Anwaelten und Gerichten etwas erreicht.

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Gibt’s das Auto, das Du willst, nicht im Bestand? Die haben doch gerade wieder haufenweise LR eingestellt.

Ich würde da erstmal abwarten. Da wird tesla mit sicherheit niemanden im regen stehen lassen. War doch bisher bei plötzlichen preissenkungen auch nicht.
Da gibts bestimmt einen rabatt, damit die alte summe wieder stimmt.

Ich bin auch in der situation und bleibe da entspannt.

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Ich denke es wird hier kein Problem entstehen, klar, die Leute machen sich Sorgen, meiner Ansicht nach aber unbegründet. Da Tesla hier auch nichts gesondert in ihren AGB anspricht oder jemals verlauten lassen hat, gehe ich stark davon aus, dass sie sich daran halten werden (und ja auch müssen). Denn, dass Tesla die Rechtslage nicht kennt halte ich für ausgeschlossen.

Nur mal so eine Frage. Bist Du Anwalt? Denn nur dann ist Deine Einschätzung relevant.

Es wurde ganz klar von Tesla kommuniziert das alle die nächstes Jahr ausgeliefert, und damit auch erst dann die Rechnung erhalten, den erhöhten Steuersatz zahlen werden.

Ich verstehe gar nicht die Aufregung und die Antwort von TSBTBBC ist die einzig Richtige! In einfachen Worten: Dem Endkunden ist bei einem Kauf (und die Bestellung ist ein Kaufvertrag, also ein beidseitig angekommenes Angebot) immer der Bruttopreis zu nennen. Ob der mit 16 oder gar 19 % MwSt-Aufschlag berechnet wird, kann dem privaten Endkunden schnuppe sein! Wenn Tesla nun erst im kommenden Jahr liefern kann, muss halt jetzt schon ein höherer Endbetrag berechnet werde. So what!?

Der Kaufvertrag ist übrigens beidseitig bindend und kann nicht ohne Zustimmung des jeweils anderen ‚angepasst‘ werden!

Und nein, ich bin (auch) kein Anwalt! Aber ich kann das sog. Internet nutzen und mich informieren!!

Bildungstipps:

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Das ist so nicht richtig. Bitte erstmal die AGB von Tesla lesen. Mehrwertsteuer werden ab 01.01.2021 erhöht und das bezahlt der Kunde.

Bei einer möglichen Preisgleitklausel greift die 4-Monats-Regel. Siehe auch: https://www.zkf.de/files/redaktion_mitglieder/Anlagen_Corona/ZDK-Information_zur_MwSt-Senkung.pdf ab Seite 14

Im Übrigen kann in einer AGB so einiges stehen, was nicht den lokalen Regeln entspricht und somit nichtig ist!

Und ich behaupte auch gar nicht, dass es TESLA nicht versucht. Allein das Recht ist auf eurer Seite. Ein Widerspruch ist ja eh möglich. Oder ihr klagt… gute Chancen hättet ihr.

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Viel Spass beim Klagen und die AGB ist ja Teil des Vertrages den beide Seiten unterzeichnen, ob die dann nichtig sind bleibt abzuwarten. Am Ende kann ich von keinem Lieferanten egal ob Tesla oder meiner Baufirma erwarten dass sie eine Höhere MWST für mich übernehmen, aber nun manche erwarten das ja. Dazu kommt ja das alle Endkunden durchaus wissen dass ab 1. Januar die höhere Steuer fällig wird. Aber was kümmerts mich, ich lebe in der Schweiz und bezahle 7.7% MWST :sunglasses:

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