zuerst…ich habe das Forum soweit „leergelesen“ aber die passende Antwort für mich nicht gefunden
Ich beabsichtige mir ein M3, privat über Tesla, zu leasen. Ich bin mir der Vorteile und Nachteile des Leasings bewusst, möchte aber in 4 Jahren keinen technisch veralteten Fahrenden-PC verkaufen müssen. (nur MEINE Meinung!)
Meine eigentliche Frage betrifft das Leasing und das Tuning eines Leasingfahrzeuges.
– darf ich in den „Brief“ Felgen und Fahrwerk eintragen?
----mir ist bewusst das ich bei Abgabe des Kfz alles wieder in den Urzustand versetzen muss
– ist das Auto dann trotzdem ganz normal Garantie tauglich? Auch bei Problemen am Fahrwerk? (natürlich nicht bei Dämpfer oder Federn Problemen sondern z.B. den Achsschenkeln, Querträgern oder ähnlichem)
Eigentlich würde mir ein SR+ und schicke 20" mit Federn reichen. Wäre es im Falle eines Leasings vielleicht besser gleich ein M3P zu leasen? (P-Felgen gefallen mir ganz gut, brauche aber die Leistung vom P überhaupt nicht)
In der Regel müssen die Teile nicht sofort in den Brief eingetragen werden. Das erfolgt erst beim nächsten STVA Besuch durch Besitzwechsel oder Umschreibung.
Garantie und dessen Ausschluss muss immer eine Kausalität haben. Bei Montage eines neues Fahrwerkes sind halt Achsteile und co raus.
Der Motor oder zb. der Innenraum haben damit aber nichts zu tun.
Hier im Forum verkaufen doch immer wieder welche die Uberturbine felgen weil die ihnen nicht gefallen… ich würde mir erstmal die draufmachen und dann entscheiden ob ich ihn noch tiefer will/brauche.
Änderungen am Fahrwerk sind übrigens unverzüglich einzutragen und nicht erst wenn man dazu kommt.
Veränderungen an Rad/Reifen Kombination und Fahrwerk sind unverzüglich vorzuführen und abzunehmen.
Jegliche Eintragung in die Fahrzeugdokumente muss aber erst beim nächsten Termin beim Amt nötig.
Man muss also nicht extra eintragen lassen. EInzige AUflage, der/die Prüfbericht(e) ist/sind bis zur Eintragung mitzuführen.
Das ist auch keine Ländersache, sondern bundesweit gleich, denn das KBA ist eben keine Länderbehörde.
Ob das Fahrzeug generell verändert werden darf, steht detailliert im Leasingvertrag (generell und wenn ja, in welchem Umfang)
Was den Wegfall der Garantie betrifft.
Du verlierst Garantie auf jegliche Teile, welche direkt durch die Veränderungen betroffen sind.
Bei Rad/Reifen und Fahrwerksumbauten gab und gibt es da nich immer gerne Streitigkeiten (auch juristisch ausgefochten). Der Hersteller ist aber verpflichtet, dir das zu beweisen, dass deine Veränderungen eventuelle Schäden zu verantworten haben.
Zum Beipiel sind Lager und Buchsen gerne mal Streitthema. Traggelenke als Beipiel würde ich immer als nicht betroffen sehen, normale Gummibuchsen aber schon.
Also pauschal alle Lenker aus der Garantie zu nehmen, dem würde ich widersprechen.
Das ist ja auch richtig. Du musst es auch in allen anderen Bundesländern melden.
Aber es fehlt eben das Wort “unverzüglich”.
Wann du das meldest, steht dort also nicht.
Und in den gängigen Gutachten und auch auf den Prüfberichten steht dann eben: “beim nächsten, anstehenden Termin auf der Zulassungsstelle eintragen”.
Das kenne ich nur bei Änderungen, welche zum Beispiel das Emisiionsverhalten betreffen oder sonst irgendwie steuerrechtlich oder für die Versicherung interessant sind. Also Leistungssteigerungen, oder Sachen wie WoMo Zulassung.
Räder als Beipiel gibt es ja auch mit ABE. Die musst du dann ja weder abnehmen noch eintragen lassen.
Exakt. Kombinationen sind immer 19.x und höher. Jegliche Abweichungen vom Zustand des Fahrzeugs bei Gutachtenerstellung (im veränderten System) lassen eine ABE zum Teilegutachten werden.
Und ABEs bei Fahrwerkskomponenten sind auch immer abnahmepflichtig, da eben Fahrwerk.
Aber darum ging es ja nun hier nicht.
Abschließend also, Vertrag lesen und danach richten.
Ansonsten einbauen, abnehmen lassen und auf eigenes Risiko nicht eintragen lassen.
Vielen Dank für Eure Antworten. Ist mir alles dann doch zu unsicher.
Und ich möchte mich im „Garantie-Fall“ nicht mit Tesla vor Gericht streiten müssen.