Länderspezifische Fragen rund um das Tesla Model 3 / Model Y in der Schweiz

Ein Lichtblick…

und wo siehst du den Lichtblick ? :thinking:

EDit: habe die gelb markierte Zeile nicht lesen können.

Da würde ich nicht viel darauf geben, dann ändert sich die Stammnummer etc. zum „neuen“ Modell und das Theater geht von vorne los….

…und warum sollte man ein 2. 13.20 Formular bekommen ?? Der Zollbeamte stempelt das nie und nimmer ein 2.tes Mal ab für das gleiche Auto, welches bereits importiert wurde.

Bin ziemlich gefrustet….

… das war auch mein erster Gedanke!

  • Erst einmal braucht es ein korrigiertes 13.20 für ein bereits importiertes und zugelassendes Fahrzeug - ist dies einfach? Das braucht dann vermutlich wieder Tesla und den Zoll dazu…
  • Dann ein neues Ausstellen des Fhz.-Ausweis für ein bereits zugelassenes Fhz. auf Basis eines neuen/anderen 13.20 - ist dies einfach?

→ Gehen wird es wohl, aber kling für mich nach dem Potential für sehr viel Ärger und Aufwand

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Ich tippe da eher das der Tesla Coordinator die Fahrzeuge ausliefern möchte. Da ist das Thema um Gesamtgewicht störend - die wollen ausliefern, hinter mir die Sintflut…

Was helfen würde - vom Vertrag rücktreten - ich spreche heute noch mit meinem SA, abhängig von seinem Feedback entscheide ich dann.

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… oder einfach erst übernehmen mit korrekten Papieren? Weshalb soll sich hier der zukünftige Halter darum kümmern? kann doch nicht sein…

Da fängt es halt an - Was ist „korrekt“ ?

Aber ja, wahrscheinlich auch eine Möglichkeit.

Korrekt ist: Homologation gemäss dem korrekten Fahrzeug / der korrekten Fahrzeugversion, hier V21 (vermutlich)

Ich habe am Freitag auch Termin zur Abholung in Bassersdorf und frage mich gerade, ob es etwas bringt meinem SA anzurufen…
Was schätzt ihr, wieviele einfach abholen die das alles nicht kümmert? Viele sind wir hier ja nicht im Thread…

Die meisten schauen den Fahrzeugausweis „ned metem Ar** a“ wenn wir ehrlich sind :smiley:

Die kaufen das Auto, holen es ab und laden rein was reinpasst wenn sie den Platz brauchen.

Wenn es dir wichtig ist mit der Zuladung, dann sprich doch mit deinem SA.

Vielleicht gibt es ja eine Lösung, wenn nicht - dann weisst es und du kannst immer och entscheiden.

Das Auto kostet 60k und da darf man wenigstens drauf bestehen das die Papiere in Ordnung sind. Kann ja nicht sein das ein typengleiches Fahrzeug in DE mit höherer Zuladung zugelassen ist.

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… das Erwachen kommt dann spätestens bei einer Kontrolle: In der CH gibts eine Ordnungsbusse ab dem 1. Kg. Überladung (Gesamtgewicht und Achsen werden seperat berücksichtigt). Ab 5% Überladung läuft es nicht mehr im ordentlichen Bussenverfahren (-> dann wird es richtig teuer).

Und, je nach Pedanz des Ordnungshüters heisst es auch: Ausladen / Aussteigen an Ort und Stelle und eine Weiterfahrt kommt erst in Frage, wenn die Gewichte eingehalten werden.

Das ist mir klar. Ich fahre oft mit Wohnwagen und anderen Anhängern. Ich habe da ein Auge drauf. Aber der Ottonormalteslafahrer wohl nicht. Der geht einfach davon aus, dass 4 Personen und ein paar Koffer locker gehen. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - wie man so schön sagt.

Hab nun dort angerufen, der nette Herr wusste von der Thematik nichts, aber hab ihm jetzt die „Beweise“ von hier geschickt und er will das weitergeben.
Vllt hilft das ja zusammen mit dem was @Copyright schon angestossen hat das da was passiert.

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Also es gibt wohl eine Toleranz der Messeinrichtung selbst die vorgängig in Abzug gebracht wird bevor du quasi das Ergebnis erhältst.

Ist angeblich in den Ländern hier zwischen 2 - 5 %

Dies gilt wohl vom Gesamtgewicht was tatsächlich gewogen wird.

Bedeutet also bevor du Strafe bezahlst, hast du zwischen 50 - 100 KG eh schon mehr Zuladung.

Und dann kommt evtl eine Toleranz zwischen Verwarnung und Strafe.

Ich hatte das Y auf der Waage mit 19er und es stimmt exakt mit den Ausweis.

Entscheidend ist wie genau die Messeinrichtungen ist die über euch richtet:)

Ich meinte gehört zu haben, dass die Papiere 2022er angepasst werden. Die 2021er nicht. Die Bremsanlage spielt wohl u.A. eine wichtige Rolle dabei.

Aber gesichert weiss ich dass alles auch nicht dass man sich auf mich berufen kann.

Ich verlasse mich da auf meinen Kontakt. Habe das 21er Y bereits Inzahlung bei Tesla und warte zum tausch und Übergabe des neuen Y im März auf das 22er.

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Au weja. Meinen kann ich am 04.03. abholen in Bassersdorf. Coc hab ich noch nicht erhalten. Halten wir uns da auf dem Laufenden…

Das ist nicht ganz richtig: In der CH gibt es keine „Messtoleranz“. Es gibt eine „Geräte- und Messunsicherheit“ welche vom Ergebnis einer Waage abgzogen wird. Deshalb, weil das gewogene Ergebnis zu meinen Ungunsten ausfallen. Man hat also nicht „eh schon mehr Zuladung“…

Gewogen wird das effektive Gewicht (das Fahrzeug mit allem drin/dran, wie es auf der Strasse steht), liegt das gewogene, effektive Gewicht über dem zulässigen Gesamtgewicht (=Ziffer 33 im Fahrzeugausweis), gibt es eine Busse nach Fedlex Art. 300.

  • 100 CHF bei „um nicht mehr als 100 kg“
  • 200 CHF bei „um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 5 Prozent“

→ Bei über 5% wird also in der Folge ein Verfahren eröffnet.

Und: Das selbe Spiel kommt zusätzlich bei den Achse zum Zuge :grimacing:

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Genau das meinte ich ja mit dem Messgerät….

Bin auch CH und DE „grins“

Es geht ja nicht darum mehr laden zu dürfen sondern in dem einen Fall notfalls ans Limit des erlaubten zu gehen ohne dass was passiert.

Hätte ich besser ausdrücken können jetzt wo ich es lese……

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Kommt gut…:wink:


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Toll. Muss das nun jeder anfordern oder kommt das automatisch? (Ich kann mein MY am 05.03. abholen)