Ladesäulenplicht (Geig) für Supermärkte ab 2025?

Steht im GeiG eigentlich, dass die installierten Ladesäulen auch funktionieren müssen?

Die spannende Frage ist doch, wer für die Überwachung der Einhhaltung des GEIG zuständig ist. Die Errichtung der Ladesäulen ist bei uns nicht Bestandteil der Baugenehmigung, da es zur Ausführungsplanung gehört. Eine Durchführungsverordnung für das GEIG ist mir, zumindest für mein Bundesland, nicht bekannt (anders als z.B. für das GEG)

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Ich würde sagen das geht aus § 2 Nr. 9 GEIG hervor. Der spricht davon, dass ein Ladepunkt eine Einrichtung ist, die „geeignet“ ist ein Elektromobil aufzuladen.

Wenn es keine besondere Zuweisung gibt, ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, typisch die Kreisverwaltung/Landrat.