Hoffe es ist ok dieses allgemeine Ladethema zu starten,
aber ich habe eben nur eine kurze Frage
und auf die Schnelle nichts Passendes gefunden.
Eine 11kW Ladestation ist anmeldepflichtig,
eine 22kW ist genehmigungspflichtig.
Meine Frage ist vielleicht doof,
aber es gibt ja nichts was es im Gesetzesdschungel nicht gibt
und daher meine Frage:
Sind zwei 11kW Ladestationen genehmigungspflichtig,
oder reicht vielleicht doch nur eine Anmeldung?
Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet;
Bei meinem Netzanbieter sind auch zwei Boxen mit jeweils 11kW Meldepflichtig.
Meine zwei TWC Gen 3 hatte ich erst im Lastmanagement mit max. 11kW und so auch gemeldet. Bereits nach kurzer Zeit habe ich selbst bei meinem Netzbetreiber angerufen und einfach selbst nachgefragt ob ich die auch mit 2x 22kW betreiben kann. Nach kurzem Check bekam ich vorab „grünes Licht“ dafür. Vorab weil der Antrag von einem Elektriker gestellt werden muss der dann auch bestätigt das die Elektrik im Haus selbst und die Installation das auch kann. Hat ne knappe Woche gedauert bis dann das o.k. dann vom Netzbetreiber kam.
Ja 2 Boxen sind dann genehmigungspflichtig, wenn du 22kw ziehen könntest.
Bei mir waren sogar 11kw genehmigungspflichtig, weil ich so einen Autotarif habe, bei dem sie 6 Stunden abschalten können. Habe aber ohne Probleme auch eine zweite, also insgesamt 22kw, genehmigt bekommen…
Frage zu solchen parkplätzen: muss man während des ladens trotzdem einen parkschein ziehen oder bedeutet „Elektrofahrzeuge während des ladevorgangs frei“, dass ich da kostenlos stehen kann solange ich lade?
Auf den ersten Blick würde ich annehmen:
„Frei“ bezieht sich nur auf das darüber gezeigte Schild.
Der Parkscheinautomat muss wohl bedient werden (falls nichts anderes bei den AGBs steht).
Man könnte aber auch meinen, dass auf einem „Nicht-Parkplatz“ ein Ticket unlogisch wäre. Und es ist dort ja ein absolutes Halteverbot, nur eben ausgenommen für ladende E-Autos.
Bin mir auch nicht sicher…
Generell kann ein Parkscheinautomat niemals für ein absolutes Halteverbot da sein. Ein Parkscheinautomat ist immer nur für Parkplätze vorgesehen und nicht für Park- und Halteverbote.
Diese Beschilderung ist ziemlich merkwürdig. Man darf hier gar nicht halten, sondern nur laden. Beim Halteverbot ist schon das Anhalten an sich eine Ordnungswidrigkeit, die Länge (oder Kürze) ist dabei egal. Also bitte den Stecker schon in das noch rollende Auto einstecken und auch erst wieder rausziehen, wenn das Auto bereits wieder leicht rollt.
Also nicht wundern, das man schon beim Suchen nach der passenden Ladekarte oder dem Lesen der Anleitung auf der Säule ein Knöllchen bekommt.
Besser wäre ein Parkverbot - ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs (da darf man nämlich kurz halten) oder eine Parkplatzbeschriftung nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs.
Ja, aber auch nicht schön. Ich darf da auch ohne zu Laden mit dem Elektroauto parken, wenn ich zahle. Und beim Laden muss ich nicht nur den Strom, sondern auch den Parkschein zahlen.
Rechtlich ist das alles perfekt gelöst, aber es begeistert nicht wirklich…
Habe mir von einem Elektriker
(der sehr viele Wallboxen installiert
und auch Anmeldungen beim Netzbetreiber dafür einreicht)
2 Stück (Haus und Garage) 32A CEE-Dosen setzten lassen,
um über Juice Booster zu laden.
Habe dabei nach einer Anmeldung gefragt
und bekam die Antwort, dass - klar - Wallboxen (=E-Auto) angemeldet werden müssen,
es aber für CEE normalerweise keine Anmeldung braucht!?
Bin ich da in einer Grauzone?
Wie würdet Ihr vorgehen?
Kurze Frage, ich lade gerade an einer 11kW öffentlichen AC-Ladesäule. Da über Nacht keine Limitierung auf die 4h gilt, alles gut. Blockiergebühren gibt es keine.
Ist es für den 60kWh LFP-Akku gut, die Leistung auf 8A zu senken?
Die CEE-Dose muss nicht angemeldet werden, der Juice Booster hingegen schon, wenn Du Ihn das erste Mal in Betrieb nimmst. Du musst ihn eigentlich überall anmelden, wo Du ihn in Betrieb nimmst, jedenfalls, wenn er mit 11 kW betrieben wird.
Bei Anmeldung geht es mWn um eine Planungssicherheit für den Netzbetreiber, wie die regelmäßige Netzauslastung ist.
Demnach ist für eine einmalige kurze Nutzung keine Anmeldung notwendig.
Umgekehrt muss mWn auch die CEE-Dose bzw. genauer deren regelmäßige längere Nutzung gemeldet werden. Für mal ne Stunde ne Tischkreissäge laufen lassen natürlich nicht, aber wenn dauerhaft höhere Lasten verursachst sieht die Welt anders aus.
Relevanz ist nach meinem Verständnis die regelmäßig verursachte Last und nicht die Details der Umsetzung des Anschlusses.
Für belastbare Details wende dich am besten an deine (konzessionierte) Elektrofachkraft, deine Versorger/Netzbetreiber. Aussagen von Laien hier im Forum - ja, auch meine damit - sind bestenfalls Denkanstöße.
Auch wichtig an dieser Stelle: es gibt die Vorschriften, es gibt die „allg. Handlungsweise“ (was vermeintlich jeder/der Verwandte, Nachbar usw) macht und potentiell die Konsequenzen. Oftmals mag es keine Konsequenzen geben, wenn man entgegen einer Vorschrift handelt, vor allem so lange es keine Probleme gibt. Tauchen Probleme auf kann auch Konsequenzen geben, dies sollte man bei seinen Handlungen immer bedenken!