Kompensationsangebote für Mängel beim Neuwagen durch Tesla?

Es sind ja wohl teilweise Mängel vorhanden, die nicht sein dürften, mit denen man aber evtl. leben könnte, wenn einem Tesla in anderer Weise entgegen kommt.

Beim querlesen der Foren wurde von großzügigen SC Guthaben bis hin zu Kompensationszahlungen von 1500€ gesprochen.

Da ich am Freitag mein M3 abhole und die aktuellen Berichte hier nichts Gutes verheißen, würde es mich interessieren, ob und welchen Verhandlungsspielraum es für „Kompensationsgeschäfte“ gibt.

Gibt es Erfahrungen und Beispiele?

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Ich würde den Wagen erstmal abholen und dabei evtl. vorhandene Mängel dokumentieren.

Falls es Mängel gibt, würde ich erstmal darüber schlafen, wie ich damit umgehe.

Keinesfalls würde ich bei der Auslieferung über Kompensationen reden, da wäre mir das Risiko zu groß, voreilig einer für mich nicht optimalen Lösung zuzustimmen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Mitarbeiter in der Auslieferung dazu Zusagen machen dürfen, zumindest letztes Jahr als ich meinen Wagen abgeholt habe, wurde lediglich aufgenommen und auf das SeC verwiesen.

Gruß Mathie

Gruß Mathie

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Das ist sicher Verhandlungssache. Sorgfältige Untersuchung des Fahrzeugs mit sorgfältiger Dokumentation der Mängel in einem Protokoll, ausreichend hochauflösende Fotos, auch von scheinbar makellosen Stellen innen und außen, ggf auch noch draußen mit besserem Licht… und darauf bestehen, dass die Mängel innerhalb der Rückgabefrist von 7 Tagen beseitigt werden. Ggf. dann rechtzeitig die Rückgabe androhen mit dem Hinweis, man könne sich auch über eine Minderung wegen der bis jetzt aufgetretenen Mängel verständigen… Wenn dann keine Antwort kommt, die Rückgabe durchziehen. So würde ich es beim nächsten Mal machen. Beim ersten Mal war ich zu gutmütig… Das Auto ist halt soooo schön und überhaupt glaubt man beim ersten Mal immer an das Gute.

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Wenn man die Annahme des Fahrzeugs mit Mängeln verweigert, dann dürfte die Rückgabefrist noch nicht los laufen. Fahrzeug wurde ja noch nicht übergeben.

Ich gehe mal davon aus, dass Tesla ein starkes Interesse hat, dass möglichst wenig Autos bei der Auslieferung durch den Kunden zurückgewiesen werden.

Damit hat man noch ein gewisses Druckmittel in der Hand, das verspielt ist, wenn man das Auto erstmal mitgenommen hat.

Ich gebe Dir recht, dass man sich nicht zu voreiligen Deals hinreissen lassen sollte.
Deshalb versuche ich ja hier gerade die Möglichkeiten abzuklopfen.

Für kleinere Mängel ein fiktives Beispiel:
Kleiner Kratzer in der Türverkleidung - 3000km SuC Guthaben das nicht verfällt
oder
Kleiner Lackabplatzer, oder Lacknase - ebenfalls SuC Guthaben, oder Gutschein im Tesla Shop.

Über solche Deals müsste ich nicht schlafen.

Direkt vor Ort würde ich nicht über Minderung verhandeln. Da kann man auf die Schnelle Fehler machen. Außerdem ist der Druck auf Tesla höher, wenn das Auto schon ein paar hundert KM auf der Uhr hat…

Das stimmt auch wieder…

Über eine Minderung natürlich nicht…
Nur weil Du die Annahme wegen der Mängel verweigert hast, darf Tesla Dir ja das Auto nicht wieder wegnehmen. Und ob das Auto 30km oder 300km auf der Uhr hat dürfte nicht viel ausmachen…immerhin hat es so oder so einen Vorbesitzer im Brief stehen.

Wie kommst Du denn darauf?! Die 7 Tage sind kein Rechtsanspruch, sondern eine Maßnahme seitens Tesla. Du bist halt für ein Jahr gesperrt einen weiteren Wagen zu bestellen.

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Du zahlst in jedem Fall eine kilometerabhängige Nutzungsentschädigung, auch innerhalb der 7 Tage.

Wie so oft im Leben, der gesunde Mittelweg führt zum Ziel.

Rechtlich wird es schwierig, nach der Unterschrift zur Übernahme, bestimmte Mängel durchzuboxen, erst recht, wenn dazwischen noch die Heimfahrt liegt.
Dreck unterm Lack? Kein Problem. Kratzer im Lack gefunden? Da wird die Sache schon fast unmöglich.

Bewahrt man aber Abstand Ton und Erziehung…also bei mir waren die Plastikschweller durch Transport beschädigt.
Ich hab es erst zu Hause beim Reifen umziehen gemerkt.
Sofort Bilder gemacht, in die App geladen und über meinen SA die Kontaktdaten der netten Dame, welche die Übergabe gemacht hat, rausbekommen.
Alles direkt per Mail rausgeschickt.

Nach ein paar Mails hin und her würde irgendwann mein Vorschlag abgesegnet, dass die Schweller so bleiben können, ich aber einen Wertgutschein für den Shop bekomme. Gab 100Chf. Ist kein Vermögen aber Tesla hätte auch sagen können “auf der Heimfahrt passiert.”. :wink:

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Die Rückgabefrist sind 14 Tage:
https://www.tesla.com/de_DE/order/download-order-agreement?country=DE

Eine Nutzungspauschale gibt es nicht.

Richtig. Schießt euch nicht auf diese blöden 7 Tage von Telsa ein. Die sagen gar nix aus. Gesetzlich sind es 14 Tage Widerrufsfrist, da Fernabsatzgeschäft via Internet bei 99% aller Leute hier würde ich behaupten.

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Bevor hier über Kompensation verhandelt wird, hat Tesla erstmal das Recht nachzubessern… Und eine Kratzer kann man rauspolieren und Lacknasen reparieren.

Auch der Verkäufer hat Rechte.

Wenn das Fahrzeug keine gravierenden Mängel hat und da reden wir von Mängel >10% des Kaufpreises, dann muss man das Fahrzeug auch abnehmen. Nachbesserung etc. steht dann auf einem anderen Blatt.

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Es geht ja um Verhandlungen. Und reden über Lösungsmöglichkeiten können die Vertragspartner zu jedem Zeitpunkt.

Über was willst du den verhandeln, wenn eine Partei ihre Möglichkeiten noch gar nicht wahrnehmen konnte?

Wird doch immer über die Seite bestellt, ob im Shop oder zu Hause. Wie soll es bei Tesla jemanden geben für dass das nicht gilt? Kann man noch anders bestellen?

Das kann ja durchaus für beide Parteien eine win-win Situation sein. Wenn ich einen Lackplatzer selbst ausbessere und Tesla dafür keine Rechnung von einem Bodyshop bekommt, wäre mir das an Teslas Stelle durchaus etwas wert.
SuC Guthaben oder Tesla Shop Gutscheine kosten Tesla nicht die Welt und die Sache ist vom Tisch.

Ich denke da aber nur genau beschreib- und abgrenzbare kleinere Mängel.

Man kann als Privatkäufer aber auch innerhalb von 14 Tagen das Fahrzeug zurückgeben, wenn einem z.B. der Qualitätsstandard nicht gefällt.

Keine Ahnung, ob Du Dich auf meinen Beitrag bezogen hast. Ich habe von Entschädigung und nicht Pauschale gesprochen.

In den Rückgabebedingungen steht:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.”

Wenn ich 14 Tage damit fahre und ordentlich Kilometer abreiße, ist dies sicherlich für die Prüfung nicht erforderlich.
Ich meine hier im Forum gelesen zu haben, dass jemandem etwas für die Nutzung in Rechnung gestellt wurde, kann aber auch woanders gewesen sein.