Ja, aber privat Grundstück
Ok also muss die Wallbox in der Garage montiert werden
Ja, aber privat Grundstück
Ok also muss die Wallbox in der Garage montiert werden
Das denke ich nicht. Ein Privatgrundstück ist nach meinem Verständnis nicht öffentlich zugänglich. Da darf doch nicht einfach jeder parken und freundlich laden
Selbstverständlich darfst du die Wallbox auf deinem Privatgrundstück in die Einfahrt hängen. Unbefugtes Laden lässt sich ggf. durch die Freischaltung mit einer RFID-Karte verhindern. Diese Funktion bieten bereits sehr günstige Wallboxen. Bei der Antragstellung und Rechnungseinreichung wird übrigens nicht danach gefragt, wo die Wallbox aufgehängt wurde, d.h. ob Garage, Carport oder Einfahrt.
Danke Stefan. Soeben mit der KfW Telefoniert und die Aussage deckt sich mit deiner.
Die Frage ist jetzt, unterstützt die Tesla Wallbox 3 das laden per RFID ? Bzw das freischalten per RFID oder App?
Diese Auskunft kann dir bestimmt die Teslashop-Homepage geben.
Nein.
Per App könnte laut Installationsanleitung kommen:
Für Standorte, die Authentifizierung, Rechnungsstellung und andere Funktionen zur Objektverwaltung nutzen, ist eine WLAN-Verbindung erforderlich.
[…]
ANMERKUNG: Die Funktionen zur Objektverwaltung werden über zukünftige Firmware-Updates aktiviert.
Bis dahin könntest du auch die Stromzufuhr zur Wallbox mit dem Leitungsschutzschalter im Zählerkasten abschalten, falls du tatsächlich mit unbefugter Nutzung rechnen müsstest.
Alles weitere findest du im Tesla Wallbox Thread.
Hallo zusammen
Auch mein Antrag wurde abgelehnt. Grund:
Ich habe die Wallbox selber Montiert denn ich bin gelernte EFK. Im Feld Rechnung habe ich also meinen Gesellenbrief hochgeladen. Bemängelt wurde nun aber eine fehlende Rechnung.
Hat da jemand einen Tipp für mich wie ich das ganze nun durch bekomme?
Vielen Dank
Es werden nur Anträge mit korrekter Rechnung von Fachbetrieben akzeptiert.
Ruf an und diskutiere es.
Wichtig ist, dass Du bei einem Unternehmen bist, dass die Wallboxinstallation auch beim Netzbetreiber anmelden darf.
Merkblatt sagt: Darf ich als Antragssteller Arbeiten in Eigenleistung durchführen?
Nebenarbeiten, wie z. B. Erdarbeiten, Aufhängen der Ladestation und Kabel verlegen dürfen Sie selbst durchführen.
Die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) dürfen Sie nicht selbst durchführen. Dies muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Hierüber benötigen Sie als Nachweis eine Rechnung.
Also Rechnung über 20 Euro machen lassen, wo draufsteht, dass angeklemmt wurde
Das stimmt nicht ganz. Es geht schon, kommt aber wohl nur für die Wengisten in Frage:
Hier der Text von der KFW-Seite:
Darf ich als Fachunternehmer bzw. Angestellter eines Fachunternehmens Eigenleistungen durchführen?
Wichtig ist, dass die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation von einem Fachunternehmen durchgeführt wird, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (siehe § 13 Niederspannungsanschlussverordnung).
Sofern Sie selbst als Fachunternehmer im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind und sich keine Rechnung über den Einbau ausstellen wollen, sind die Materialkosten (inkl. Ladestation) förderfähig, sofern diese mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen. Die Materialkosten sind durch Rechnungen nachzuweisen. Zusätzlich reichen Sie bitte eine frei formulierte Erklärung und einen Nachweis über Ihre berufliche Qualifikation für die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation ein (z. B. Installateurausweis).
Wenn Sie als Antragsteller selbst beruflich qualifiziert sind und in einem Fachunternehmen arbeiten, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, können Sie die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation selbst vornehmen. Sie benötigen dann von Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Installationsunternehmen eine Rechnung/Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau.
Problem ist einen Elektriker zu finden, der seinen Kopf dafür hinhält, was ein anderer gebaut hat (Haftung!).
Selbst 100 Euro reichen da nicht. Vielleicht wenn man sich das 50:50 teilt, könnte es klappen.
Interessant - ich habe die FAQs von der KfW-Seite zitiert
Ich habe es von der gleichen KfW Seite kopiert und hier eingefügt und verlinkt.
Das ist der nächste Absatz. Du hast einfach zu früh aufgehört zu lesen.
Bist du auch über 900€ gekommen?
Ja. Zwei Ladestationen im Wert von 2500€
Offiziell ist es ja so, dass man für Arbeiten von Berufen, die der Meisterpflicht unterliegen, eine Eintragung in der Handwerksrolle und bei bestimmten Arbeiten der Elektrotechnik noch eine Eintragung im Installateursverzeichnis erforderlich sein kann.
Genaugenommen dürfte man als als Elektrogeselle nicht seine eigene Steckdose zuhause montieren oder reparieren.
Auch wenn man Elektromeister ist und nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist, dürfte man zuhause auch nichts machen.
Ich weiß jetzt nicht, wie die KfW das sieht, aber rechtlich sauber, wäre deine Rechnung abzulehnen.
Vielleicht kann dein Arbeitgeber dir bescheinigen, dass er die Fachaufsicht über deine Arbeiten hier geführt hat?
Hallo Zusammen, ich habe auf die schnelle im Forum nichts gefunden… Falls es schon behandelt wurde, dann sorry…
Wir lassen uns die neue Tesla Gen 3 installieren.
Ich habe auch einen Standfuß gekauft, der als Standfuß für den Wallconnector auf der Rechnung steht. Kann ich diesen mit angeben um auf die 900€ zu kommen?
Mein Nachbar bereitet für den Elektriker alles vor, Erdarbeiten und ein paar Änderungen im Sicherungskasten. Er ist selbst Elektriker, aber nicht selbständig. Wir helfen uns in der Nachbarschaft gegenseitig aus.
Nicht, dass mein Nachbar jetzt zu viel vorbereitet und wir dann nicht auf die 900€ kommen.
Der Standfuß geht sicherlich nicht in die 900.-Euro mit ein. Sag dem Elektriker halt, dass es so und soviel am Ende kosten darf/muss. Lass ihn ggfs. noch die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber machen, etc. Die Wallbox muss ja noch angeschlossen und geprüft werden. Da kommt schnell was zusammen.