Guten Tag, ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Wir haben eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
Mein Plan war es nun eigentlich, mein Bauvorhaben dort vorzustellen, und dann auf eigene Kosten mir eine Wollbox von dem Stromzähler zu meinem Stellplatz zu legen. Jetzt steht aber dieser Passus auf der KfW Webseite:
Bei Vorhaben am Gemeinschaftseigentum stellt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) den Antrag, z. B. der Hausverwalter.
Wie ist das gemeint? Ich werde ja alle Kosten tragen, muss aber natürlich mein Stromkabel durch Gemeinschaftseigentum legen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Hausverwaltung für mich die Anmeldung bei der KfW übernehmen möchte.
Mal pragmatisch: Wenn Du die Rechnungen vorlegst, dann merkt die KfW doch gar nicht, ob es ein Mehrfamilienhaus ist.
Besser ist es die Hotline der KfW anzurufen und zu fragen.
Wir haben bereits den Antrag auf der nächsten Tagesordung stehen, ist am 02.12… In unserem Haus wollen von 10 WE 4 die Wollbox haben. Der Antrag bei einer WEG muss über den Verwalter laufen, selbst bei einer Wollbox!
Das muss er ja nicht unbedingt. Das kannst ja auch du für ihn im Namen der Eigentümergemeinschaft nach Rücksprache tun.
Ist denn die Ladeeinrichtung von der Eigentümergemeinschaft genehmigt worden? Ab Dezember tritt die Novelierung des WEG Gesetz in Kraft und macht die Sache einfacher. Trotzdem mit dem Verwalter absprechen und notfalls das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung setzen lassen.
Möglicherweise gibt es noch mehr Eigentümer die eine Ladeeinrichtung wollen. Jetzt würde das ja vom Staat gefördert und könnte auch interessant sein für Eigentümer, die noch kein Elektroauto oder Hybrid haben.
Genau, habe es auf die TOP setzen lassen, aber wegen Corona keine Termine bisher für eine Versammlung.
Mal sehen, entweder hole ich mir eine Vollmacht für das vorhaben oder ich reiche das einfach so ein, bin ja sowieso der, der bezahlt. Wenn mitbesitzer mitmachen möchte, soll mir das recht sein, aber ich will nicht, das es sich noch länger hinzieht.
man muss ja genaue daten dort eingeben. wer man ist laut ausweis und wo die ladestation hinkommen soll.
in meinem zweitwohnungsfall mit permanenter nutzung und in meinem eigentum mit garage war laut KFW nach anruf dort kein problem.
mit falschen angaben und schummelei wäre ich dort aber vorsichtig wenn die den ort für die ladestation nachprüfen und dieser ort nicht dem antragsteller komplett/allein gehört.
Nein, nein, gegen „Schummelei“ hätte ich auch etwas und das war auch nicht so gemeint. Ich hatte es genau so verstanden, wie es @Nachbar gerade noch einmal bestätigt hat: Seine Wohnung und sein Stellplatz befinden sich im selben Haus. Falsche Angaben sind also gar nicht nötig.
Sicherlich ist der Anruf bei der Hotlien trotzdem der richtige Weg, obwohl ich zu 99% sicher bin, dass das gefördert wird.
Achso ja genau… ist eine Tiefgarage direkt unter dem Haus. Und wenn ich da was baue, muss ich es ja bezahlen. Physisch g sehen wird ein Kabel durch Allgemeinbesitz geführt, aber es entstehen ja nur Kosten für mich, daher hätte ich jetzt einfach den Antrag eingereicht. Anders sieht es natürlich aus, wenn noch jemand eine wallbox haben möchte.
Hi,
Eine nachträgliche Ladestation zu installieren, kann zu einem mittleren Drama führen. Die WEG muss mittlerweile zustimmen… aber Du musst sicherstellen dass die Wohnanlage Deine zusätzliche Ladestation noch ‚verkraftet‘… ich bin KEIN Experte (wie man merkt) - ich versuche jedoch seit 1 Jahr ne Ladestation zu bekommen…
Das sich die Gesetzgebung geändert hat und die Hausgemeinschaft nicht mehr zustimmen muss, wenn Du auf eigene Kosten(!) eine Wallbox installieren willst, weißt Du?
Danke, ja - weiß ich… aber in meinem Fall (80 Parteien, 5 Jahre Neubau, ausgelegt für 12 Ladestationen) heißt es, dass die a) Zuleitung zum Gebäude und b) die gesamte Anlage nicht für einen weiteren Ausbau ausgelegt war/ ist… also müsste ich (als Nr 13 und erster Neuantrag) ggf a) nicht nur die Wallbox und das Kabel dahin sondern die Punkte da oben auch übernehmen - es ist echt verrückt… wir kaufen jetzt trotzdem nen Tesla - dann halt ohne eigene Wallbox.
Ich habe eine sehr ähnliche Situation und wurde aus dem konkreten Gesetz der es nun so einfach machen soll (hier, §20) nicht schlau. Dort steht zwar, dass jeder Eigentümer bauliche Änderungen für den Einbau einer Wallbox verlangen kann, aber auch
Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen
mehr als zwei Drittel der Stimmen auf der Eigentümerversammlung und mindestens 50 Prozent der Mitteigentumsanteile an der Immobilie für die Maßnahme gestimmt
Ich denke also das wird die „ordnungsmäßige Verwaltung“ sein. Bei 80 Parteien wird es für dich also trotzdem noch spannend.
Zum Thema „wer beantragt es jetzt?“: Genau die Frage stelle ich mir auch, daher lese ich hier gespannt mit .
Die Eigentümergemeinschaft hat das Recht, darüber zu entscheiden, wie die Umsetzung erfolgt. In der Regel wird das die Entscheidung sein zwischen:
a) Eine Lösung für alle Stellplatznutzer (mit Lastmanagement und Abrechnung der Stromkosten über das Hausgeld, meist dann mit Vorverkabelung für alle Stellplätze und entsprechend kompatiblen Wallboxen für diejenigen, die bereits jetzt eine haben wollen).
b) Nur eine Zustimmung zur Installation einer einzelnen Wallbox bei Übernahme aller Kosten (durch Dich).
Sinnvollerweise sollte man beide Anträge zur Eigentümerversammlung stellen. In der Variante a) müssen natürlich alle mit bezahlen. In der Diskussion bekommt man dann mit, ob es noch weitere Interessenten gibt oder nicht. Wenn niemand sonst Interesse hat, wird a) abgelehnt werden oder man zieht ihn auf der Eigentümerversammlung einfach zurück.
Danach wird jede normale denkende Eigentümerversammlung dem Antrag b) zustimmen. Natürlich sollte man in der Antragsbegründung auf die Rechtslage hinweisen. Eine Ablehnung von Variante b) würde dazu führen, dass Du gegen die Eigentümerversammlung klagst und die Zustimmung der Eigentümer durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt wird. Dadurch verliert die Eigentümerversammlung aber ihren Gestaltungsspielraum und möglicherweise auch Geld (Rechtsberatung).
Natürlich kann man keinen Wohnungseigentümer dazu zwingen, sein Kreuz bei „ja’“ zu machen. Da die Gesetzesnovelle ja brandneu ist, gibt es auch noch keine Urteile, auf die man sich berufen kann. Wird also spannend.
Wichtig (vor und nach der Gesetzesnovelle): Sprich mit dem Eigentümerbeirat und schau, dass er Deinen Antrag unterstützt. Sprich mit dem Verwalter, bitte ihn um einen Vorschlag für den Text des Antrags (der vielleicht in anderen Eigentümerversammlungen bereits beschlossen wurde) und schau, dass auch er Deinen Antrag unterstützt. Außerdem mit möglichst vielen Parteien schon vorher reden (bei 80 eine Herausforderung, bei mir waren es nur 13).
Verlass Dich hier nicht auf die Hausverwaltung. Auch einen nicht ausreichend dimensionierten Hausanschluss kann man erweitern. Geschieht dies zur Förderung der Elektromobilität, so ist dies sogar oftmals kostenlos/ermäßigt. Hier in Köln ist es z. B. so, dass man die Tiefbaukosten nicht zahlen muss, wenn ein Hausanschluss für Ladestationen benötigt wird (Rheinische Netzgesellschaft). Alles hinter dem Hausanschluss kann man im Rahmen der Installation der Wallbox entsprechend ertüchtigen. Du solltest einfach einen Termin mit einem Elektriker machen, der kennt die TAB (Technischen Anschlussbedingungen) und die Vorgaben des Netzbetreibers, er kann Dir sagen, was erforderlich und was es kostet.
Danke für deine Hinweise.
Ich bin diesen Weg (leider?) schon 2019 gegangen. Letztendlich sind wir bei b) gelandet und an einem einzelnen Miteigentümer gescheitert. Dieser sah eine mögliche Benachteiligung durch den Einbau meiner Wallbox, da es dann laut ihm zu erheblichen Mehrkosten kommen kann wenn er auf seinem Stellplatz eine Wallbox verbauen möchte (dort steht ein 67er Ford Mustang ). Dass das kompletter Unfug ist, wollte mir leider kein Elektriker schriftlich geben.
Letztendlich hätte ich klagen müssen. Es muss eine Wand auf Gemeinschaftseigentum durchbrochen werden, daher benötige ich die Zustimmung. Die 2/3 Mehrheit der Gesetzesnovelle würde mir nun nach meinem Verständnis reichen, denn die habe ich definitiv.