Moin,
hier eine Frage an die Tesla- Rechtsgelehrten :
Ich habe kürzlich ein Model S erworben, EZ 06/2017 (mein erster Tesla).
Der Käufer hat laut Kaufvertrag folgendes gezahlt:
Enhanced Autopilot 5.550,-EUR
Full Self-Driving Capability 3.300,-EUR
In den Fahrzeugdetails sehe ich:
Enhanced Autopilot
Upgrade auf Full Self-Driving Capability für 3.800,- EUR
Ist das normal, dass bei Eigentümerwechsel der Autopilot doppelt bezahlt werden muss oder habe ich etwas falsch verstanden?
Das interpretiere ich so, dass der EAP erhalten geblieben ist.
Wenn ja: Bedanke dich… würde üblicherweise bei Eigentümerwechsel nochmal 3800 kosten.
Es gab hier diese Diskussion schon mal, und ich finde sie jetzt auf die Schnelle nicht, aber sinngemäß glaube ich mich zu erinnern, dass FSD und alle entsprechenden per-Features bei Privatverkauf nicht erhalten bleiben.
Sobald das Abonnement die Einmalzahlungen ersetzt erübrigt sich das sowieso…
Wenn Pakete komplett gekauft wurden, bleiben diese auch beim Privatverkauf erhalten.
Lediglich günstigere Upgrades / speziell situations- oder personenbezogene Rabatte oder Kulanzaktionen von Tesla werden beim Privatverkauf (eventuell) rückgängig gemacht.
Ich habe mein Modell 3 von Privat gekauft mit FSD-Paket. Hier wurde damals 03/2019 der volle Preis gezahlt (ich glaube das waren 6.400 €). Dieses Paket blieb selbstverständlich erhalten.
Sogar die „Premiumkonnektivität“ wurde ohne Nachfrage einfach um ein Jahr verlängert.
Weiß jemand, ob es in einem Vertragswerk etwas schriftliches (!) darüber gibt, ob das FSD personen- oder fahrzeuggebunden ist?
Sonst gibt es mehrere Möglichkeiten nach Verkauf:
FSD weg
FSD bleibt
Der Käufer kann es auf sein nächstes Fahrzeug übertragen.
Das kann doch nicht rechtsfreier Wir-machem-mal-wie-wir-wollen Raum sein?
Über 3.000 EUR ist schon mal mehr als ein Trinkgeld
Sprich das Thema doch offen bei Tesla an und lass Dir die entsprechenden Regelungen schriftlich bestätigen.
Normalerweise sind alle auf der Rechnung voll bezahlte Pakete mit dem Fahrzeug verbunden und werden übertragen.
Aus vergangenen Diskussionen habe ich mit genommen, dass personenbezogene/situationsbezogene (Probleme bei der Auslieferung / Längere Wartezeit usw…), rabattierte Pakete auch rückgängig gemacht werden können.
Hast du den Nachweis, dass das Paket vollständig gezahlt wurde - sollte es keine Probleme geben.
Tesla insistiert schriftlich per E-Mail, dass das einfach so ist und gibt leider keinen Bezug auf Verträge oder anderen Schriftverkehr. Basta, Ende der Tesla-Diskussion.
Leider hat anscheinend niemand etwas schriftliches zur Verfügung, was Vertrags-Charakter hat. Es gibt wohl nur mehr oder minder reflektierte Meinungen. Ich würde ja alles akzeptieren, wenn nicht der Verkäufer und ich das Gefühl hätten, besch… worden zu sein.
Sich ein Feature geschmeidig zwei Mal bezahlen zu lassen hat schon Geschmäckle.
Wie sieht die Historie des Wagens genau aus?
Erstbesitzer kauft den wagen von Tesla und verkauft diesen selbst an Dich weiter?
(Also Dein verkäufer ist zugleich auch Erstbesitzer)?
Oder war der Wagen zwischenzeitlich mal an einen Händler / andern Besitzer verkauft oder gar an Tesla in Zahlung gegeben worden??
Das kann ich Dir leider nicht beantworten.
Ich hatte dieses Thema nach meinem Tesla-Kauf beobachtet, also ob das FSD-Paket in meinem Account übernommen wurde.
Danach gab es mal Medienberichte, dass TESLA erworbene Pakete wieder zurückzieht.
(sorry ich habe auf anhieb keine bessere Quelle gefunden…stand aber auch bspw. auf Heise)
Die Rede ist hier von Fahrzeugen bei denen FSD aktiviert war, obwohl es nicht erworben wurde.
Das ist bei dir nicht der Fall.
Wenn Du eine orginale Tesla-Rechnung hast mit dem gezahlten Paket, dann sollte es auch weiterhin mit dem Auto verbunden sein.
Der Weg per Post ist sicher der Richtige.
Dann sehe ich auck keine legale Möglichkeit, dir das FSD Paket vorzuenthalten.
Zumal Du ja schreibst, der Vorbesitzer ist zugleich Erstkäufer und hast das FSD paket voll bezahlt.
Ein regulär gekauftes und bezahltes Upgrade kann Tesla beim P2P Weiterverkauf nicht nachträglich entziehen.
Mir ist auch kein Fall bekannt in dem das jemals passiert wäre!!
Die Fälle in denen das tatsächlich erfolgt ist, waren immer so gelagert, dass die jeweiligen Fahrzeuge zwischenduch mal von Tesla in Zahlung genommen wurden, und dann wieder von Tesla weiterverkauft wurden.
Während das Fahrzeug wieder Tesla-Eigentum ist, können sie natürlich vollkommen legitim die Ausstattung ändern - sowohl Up- als auch Downgraden.
Da dieser Fall bei Dir offenbar nicht vorliegt, würde ich auch hier den Verkäufer in die Pflicht nehmen, das Paket bei Tesla einzufordern, oder alternativ eine Begründung für die Löschung des Pakets zu erhalten.
Auch hier kann im Grunde nur der Verkäufer den Knoten lösen.
Dir gegenüber ist Tesla zu keinerlei Auskünften verpflichtet - ihm gegenüber hingegen sehrwohl!!
Rolf, du echauffierst dich hier im Forum mit 2 Threads über vertragliche Verpflichtungen, die du bei Tesla siehst, hast aber gar keinen Vertrag mit denen. Da wird dir das www nicht so einfach helfen können. Du hast einen Vertrag mit dem Verkäufer. Die Ansprüche, die du aus diesem Vertrag hast, musst du gegen ihn geltend machen. Dein Verkäufer hat einen Vertrag mit Tesla. Wenn er meint, deine Forderungen gegen ihn kann er dort geltend machen, dann muss er das selbst machen. Du kannst ja gerne den Vertrag / die Bestellvereinbarung etc. des Verkäufers hier posten, dann findet sich evtl. ein Jurist aus dem Forum, der das entsprechend bewertet. Aber dieses Rumstochern im Nebel bringt nichts außer einer handvoll unfundierter, persönlicher Meinungen…