Juice Booster und Wallbox an einer Drehstromleitung

Hallo alle,

Ich würde gerne zwei Autos jeweils an einer bereits vorhandenen Drehstromleitung mittels Juice Booster und einer Wallbox betreiben. Jeweils dann mit ca. 5kw.

Darf man das überhaupt? Oder brauche ich zwei Wallboxen mit Lastmanagement? Will nicht dass es mir ständig die Sicherung raushaut, wenn ich ein Auto dann doch mit 11kw laden will und vergesse das andere auszustecken :laughing:

Vielen Dank euch im Voraus!

Die JUICE BOOSTER hat kein integriertes Lademanagement. Wenn du also 2 Autos mit je einem JB an der selben Sicherung lädst, dann wird es dir die Sicherung raushauen.

Auf dem JB kann man den Ladestrom einstellen, sodass jede JB z.B mit 8 A lädt (ca. 5kW). Das ist technisch nicht sehr schön und birgt die Gefahr, dass du vergisst, den Ladestrom zu begrenzen.

Alternativ kannst du den Ladestrom auch im Auto begrenzen. Oder du verwendest den blauen CEE Stecker, dann lädst du mit 16A einphasig (3.7 kW). Der JB erkennt dann den Stecker und limitiert automatisch den Ladestrom. Für den Alltag genügt das, aber eine 80% Ladung über Nacht bekommst du dann so nicht mehr hin.

Ich denke, du kommst nicht um ein Lademanagement rum, oder 2 separate Zuleitungen, einzeln abgesichert. Oder du installierst eine Wallbox und limitierst dort fix den Ladestrom. Dann hast du aber auch nicht die volle Leistung, wenn nur ein Auto geladen wird.

bitte einen Elektriker beauftragen. Es gibt eindeutige Vorschriften zum Anschluss einer oder mehrerer Wallboxen.

Ob es technisch geht ist eine andere Frage. Erlaubt ist es in D aber nicht :wink:

Hi und danke für die Antworten!

Das hatte ich schon befürchtet… Elektriker kommt sowieso, ich mach sowas grundsätzlich nicht selber :smiley: Wollte nur mal fragen ob jemand mit sowas schon Erfahrung hat. Schade, weil wir den Juice Booster (Universal Charger) zu unserem Corsa-E schon dazubestellt haben. Ich denke es schadet aber nicht einen zu haben.

Dankeschön!

Der Elektriker könnte eine Vorrangschaltung installieren.
Damit kann immer nur 1 Auto laden und das 2. fängt an, wenn das erste fertig ist.

2 Wallboxen mit einem Lademanagement wäre natürlich die elegantere Lösung.
Das könnte auch günstiger sein, wenn 2x die Förderung von 900,- € gezahlt wird.

Wenn beide „nur“ über eine integrierte 6mA DC Überwachung verfügen benötigt jede Ladestation ihren eigenen FI Typ A davor damit es VDE konform ist.

Fehlerströme könnten sich sonst summieren und der Typ A FI erblinden.

Würde das bedeuten, man kann keine zusätzliche Ladestation an einen bestehenden Strang hängen ?

Habe einen Tesla Wallcharger in der Garage und Typ A-EV FI bereits in der Hausverteilung.
Wollte jetzt den E-Go 11 KW dazuhängen, weil bereits zwei E-Autos vorhanden und den TWC auf 11kW umstellen lassen und beschränken. Der Anschluss ist bereits genehmigt auf 22kW. Das Splitting des Versorgungskabel soll natürlich in der Garage erfolgen und kein Extra Kabel in die Verteilung gelegt werden. Ist das möglich um VDE konform zu sein ? Der E-Go hat glaube ich eine eigene FI-Schaltung.

Alle anderen Leitungsstränge sind separat mit ihren eigenen FI´s abgesichert. Habe 12 FI in den Verteilungen. Ja, „FI“ und keine Sicherungen :slight_smile: (KNX) Damit kein Thema.

Nö ist nicht erlaubt.

https://www.hager.de/files/download/0/25151370_1/0/18DE0012_TIP_H_37_WITTY_LADESTATION_200406_WEB.PDF

Seite 3

@TeslaFRA kann doch eine Unterverteilung in die Garage setzen. Dann kommt er mit einem Kabel bis zur Garage doch aus, oder?

Ja, aber das bedeutet eine neue Box in der Garage. Die Garage bekommt jetzt bald Industrielook.

Habe mir das durchgelesen - Danke Elektro-Motte - Die Info steht auf Seite 3.
Allerdings steht dort kein Typ A bei dreiphasig, was ich bezweifle.
Der Doeppner FI Typ A-EV z.B. ist ja extra für Wallboxen gemacht und erfüllt dort genau diesen Zweck.

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Aus dem Hager Informationsblatt von Elektro-Motte: Hinsichtlich des Fehlerstromschutzes schreibt der aktuelle Entwurf der DIN VDE 0100-722, Teil 7, explizit vor, dass jeder Ladepunkt durch eine eigene Fehler- stromschutzeinrichtung geschützt werden muss und dass der Bemessungsdifferenzstrom 30 mA nicht überschreiten darf.

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Langt dann ein normaler FI ? Wohl kaum, oder ?

Die Schutzeinrichtung muss in der Lage sein, alle Phasen inklusive des Neutralleiters abzuschalten. Bei 1-phasigem Anschluss sind Schutzeinrichtungen vom Typ A ausreichend. Sind jedoch Gleichfehlerströme von mehr als 6 mA zu erwarten, müssen laut Norm Fehlerstromschutzschalter vom Typ B eingesetzt werden. Die Verwendung dieser Fehlerstromschutzschalter ist generell empfehlenswert.

Dazu in der Installationsanweisung des Go-E Charger:

Der go-eCharger verfügt über ein eingebautes FI-Schutzmodul mit Gleichstromerkennung (30 mA AC und 6 mA DC). Damit ist kein vorgelagerter Fehlerstromschutzschalter (FI) Typ B notwendig. Der Stromkreis, an den der go-eCharger angeschlossen werden soll, muss unabhängig davon mit einem FI Typ A und Leitungsschutzschalter (kurz: LS) folgender Spezifikation versehen sein.

Jetzt habe ich nur den Entwurf ! einer VDE Norm und unten die Gebrauchsanleitung des Go-E Chargers. Das hilft einem nicht wirklich weiter. Mal sehen was mein Elektriker dazu sagen wird. Das selbe Gerät darf ja unterwegs etc. ohne Probleme an roten Dosen verwendet werden. Ob da immer die richtigen Typ A FI davor hängen ? Ich bezweifele das sehr.