Ich wohne in Wien und will mir in der Garage (Mehrparteinhaus) eine E-GO Wallbox installieren lassen mit max. Leistung von 11KW.
Gestern war der Techniker vorort und meinte das in Wien maximal 9KW möglich sind. Ab 9KW verlangen die Wiener Netze angeblich über 2000 Euro Zusatzgebühren.
Stimmt das wirklich ? Im Netz finde ich nur widersprüchliche Infos dazu
Ich kann zwar nicht sagen, ob es tatsächlich solche Gebühren gibt oder geben darf (ich würde es aber auch nicht einsehen). Dennoch kann man das auch so machen, dass man sich eine 380V/400V-16A CEE Steckdose machen lässt und was dort drangehängt wird (wenn ich den Strom zahle) geht niemanden was an.
Man sollte sich von dem Techniker ev. übermitteln lassen, aus welchen Quellen er das hätte.
Das stimmt so nicht, du hast halt bei einem normalen Anschluss nur 4kw Anschlussleistung, für mehr musst du zahlen. Dank Smartmeter kann das zukünftig auch leicht überwacht werden…
Wenn ich einen CEE-Steckdose/16A mir montieren lasse, wieso sollte das auf 4kW beschränkt sein, diese liefert nun mal 11kW oder hätte keine 16A.
Dass man dazu einen 380V Anschluss/Zähler braucht, ja, aber das darf keine 2000,- kosten (außer ich muss zum Haus erst eine solche Leitung verlegen müssen, das sollte es aber in einem Mehrfamilienhaus heute nicht notwendig sein müssen).
mittlerweile habe ich eine Email von E-GO (Hersteller meiner Wallbox, kommen auch aus Österreich) bekommen: die haben mir bestätigt das über 9kW den Wiener Netzen was zu bezahlen ist
Das „ohne Leistungsmessung“ verstehe ich nicht (hatte aber in der Zeit auch nicht die Möglichkeit, jeden Satz hier zu lesen), vom Grundgedanken hätte ich gesagt: „einen Zähler hat jeder, der Strom bezieht“, also MIT Leistungsmessung.
Nachdem aber so viele Stimmen hier zustimmen, ziehe ich mich da zurück.
Leistungsmessung != Verbrauchsmessung - Leistung ist eben der aktuelle Verbrauch. Bei größeren Anlagen (> 25.000 kWh) ist der vorgeschrieben, bei kleineren Anlagen nicht.
Soweit ich weiß wird die Anschlussleistung über einen bestimmten Zeitraum gemittelt. Zum Beispiel habe ich letztes Jahr für ein EFH hier in Kärnten einen Netzzutritt beantragt. Im Angebot stehen 3,5 kW drinnen. Das würde natürlich niemals ausreichen wenn gekocht wird und zum Beispiel die Waschmaschine läuft (auch nicht ohne Ladestation). Darauf habe ich natürlich gleich nachgefragt, dass ich da ja auch gerne dann eine 11 kW Wallbox betreiben würde. Dann wurde mir das so erklärt.
Was die Zukunft bringt wird sich noch zeigen, da geht ja momentan die Angst um, dass aufgrund der Smartmeter ja natürlich genau nachgesehen werden kann um wie viel kW du deine Anschlussleistung gerade übersteigst und dementsprechend nachgezahlt werden soll.
Lass dir das von den Wiener Netzen am besten schriftlich geben, wo genau erklärt wird warum das so ist. Wobei der Unterschied zwischen 9 und 11 kW jetzt auch nicht so schlimm ist.
Der normale Haushaltszähler misst die Arbeit (kWh), nicht die Leistung (kW). „Leistungsmessung“ hast Du normalerweise bei >100.000 kWh Bezug. Dann misst der Zähler die durchschnittlich pro Viertelstunde gezogene Leistung (rLM, registierende Leistungsmessung oder registrierende Lastgangmessung).
Die 100.000 kWh-Grenze gilt für Deutschland und nur vor der Installation von Smart Metern (iMSys). Danach ist auf Wunsch eine Lastgangmessung auch bei weit geringeren Verbräuchen möglich.
@Martin71 hast du eigentlich bereits die anderen Eigentümer informiert? Die müssen nämlich alle Zustimmen. Nur zur Info. Ansonsten kannst das im schlimmsten Fall wieder abbauen weil du nicht den offizielen Weg gegangen bist.
Sollte sich jemand querstellen gilt mittlerweile aber das Right to Plug, womit du dann die Installation erzwingen kannst. Du wirst dann aber offiziel auf ~5kW Leistung drosseln müssen, weil das Gesetz einem nur diese Ladeleistung zuspricht. Ist aber noch immer besser als nichts.
@spn Die Eigentümer haben bei der Hausversammlung entschieden das jeder der eine Wallbox haben will das auf eigene Kosten (und mit Rechnungsnachweis der Installation durch einen Elektriker) machen kann. Das ist auch schriftlich im Protokoll festgehalten.
Abgesehen davon hat sich letztes Jahr was geändert, es muss KEINE Zustimmung aller Eigentümer mehr geben.
Doch, es müssen alle Zustimmen. Der Unterschied ist, dass das nicht mehr aktiv erfolgen muss. Sprich wenn sich jemand enthaltet gilt das nach 3? Monaten als Zustimmung. Und die weitere Neuerung ist, dass wenn sich jemand stur stellt vorm Gericht dir dann ziemlich sicher die ~5 kW zugesprochen werden.
Da würde ich noch einmal nachlesen, das ist im Detail ganz anders gelöst. DU musst nachweislich alle informieren, wenn sie binnen 3 Monaten nicht antworten, gilt das als toleriert.
P.S.: Die ganze Diskussion wäre unnötig, wenn sich die Hausgemeinschaft (oder zumindest eine Teilgruppe) auf die Installation eines dynamischen Lastmanagements geeinigt hätte…
@spn Ja, da hast du natürlich recht, hab mich falsch ausgedrückt. ABER: wenn es im Hausversammlungs-Protkoll schwarz auf weiß steht das KEINER zustimmen muss bin ich ja abgesichert