Installation Tesla Wall Connector Gen 3

Guten Tag welcher Elektriker kann mir eine sichere Aussage machen.

Ich habe die Wallbox Gen 3 gedrosselt auf 11KW (Software auf 16A begrenzt)

Vor der Box wurde ein 5x6mm² kabel gelegt, sowie wollte ich mit 32A Automaten absichern um wenn mal der Wechsel auf 22kw nötig ist, zumindest schon einmal einen Teil passend ausgelegt zu haben.

Frage:
Ist es erlaubt 32A Automaten vor der Wallbox zu haben oder müssen zwingend bei der 11KW gedrosselten Variante die 16er Automaten eingebaut werden ???

Gruß

Ist technisch erlaubt. Der TWC und das 5x6 qmm sind ja passend für 32 A.

Elektrisch sind die 32A OK.

Hast Du noch eine kfw Förderung?
Dann kann 16A Absicherung nötig sein um die Förderung zu erhalten.

Genau das. Ansonsten hätte ich auch grünes Licht gegeben.

Solange der Eli bestätigt, dass die Box gedrosselt ist, sollte auch das kein Thema sein. Wenn auf der Rechnung nur prominent 32 A steht ist das natürlich ungeschickt.

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…die Absicherung der Leitung (16 oder 32 A LSS) ist bzw. war für die KfW-Förderung (440) unrelevant…die WB darf max. 11 kW Leistung haben…

…auch an den Bemessungsstrom des RCD (FI-Schalter) denken…nicht dass der nur z. Bsp. 25 A hat, dann wäre der 32 A LSS zu gross ;-))

Wird vermutlich auch etwas am Elektriker liegen, ob er die SW Einstellung als Drosselung sieht:

Danke für die Antworten.

Ich habe keine Förderung beantragt.

Der Elektriker meint das wenn die Anlage auf 16A per Software begrenzt ist auch zwingend um den technischen Schutz zu bieten 16er Automaten vorhanden sein müssen.

Ist das richtig oder bieten die 32A Automaten mit der 16A gedrosselten Box den selben Schutz ?

Wie ist es im Falle zb eines Brandes ?

Ist die Installation mit 32A Automaten in der Konstellation zulässig ?


Der 32A LSS (Leitungsschutzschalter) schützt doch die Leitung vor Überlastung.
Durch die SW Limitierung ist ja zusätzlich sichergestellt das die Leitung vom Verbraucher nicht überlastet wird.

Die Leitung selbst kann aber die 32A ab.

Ja - der RCD (ABB F204A) hat ja einen Bemessungsstrom von 40 A und dieser wäre ja höher wie die Absicherung der Leitung bzw. des RCD über den LSS mit 32 A ;-))

…der LSS ist doch aber eine Schutzeinrichtung und kein Regler :slight_smile: …abgesehen davon, wird das doch gar nicht von der KfW gefordert und rein aus der Logik heraus - wenn eine WB eine Ladeleistung von 22 kW hat und nur per Software (aus fördertechnischen Gründen) auf 11 kW begrenzt wird, kann sie doch noch immer mit einem Strom von 32 A „umgehen“… :laughing:

Nebenbei - ich gehe davon aus, dass die Installation an einem separaten LSS / RCD geplant ist :wink: hat gewisse Vorteile…die entsprechenden VDE-Regeln lasse ich jetzt mal aussen vor…

Wie meinst du das?

Super :slight_smile: Danke das hilft mir doch weiter.

Wenn ich doch die 22kw haben wollen würde, ist es richtig, das der komplette Zählerschrank (12 Jahre alt) neu muss, da dieser nicht mehr zugelassen ist für die neue Installation mit Rundsteuerempfänger ?